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Wie soll ich weiter vorgehen?

gefragt von jan1111 am 23.07.2008 um 19:45 Uhr

Hallo,

ich habe 1 Paar Boxen über E-Mail Verkehr von einem Internethändler gekauft und nach ausführlichen Diskussionen mit "Leuten, die sich damit auskennen" steht ziemlich sicher fest, dass ich im Recht bin, da der Kaufvertrag eindeutig beschlossen wurde und kein Erklärungsirrtum vorliegt. Jetzt bin ich natürlich vollkommen ratlos, was ich machn soll, weil der Verkäufer antwortet mir nicht mehr und ich habe Angst davor, einen Anwalt zu nehmen, weil die Kosten für diesen wahrscheinlich zu hoch wären (Streitwert: 899,00€). Kann man eine Person wegen so einem Fall bei der Polizei anzeigen, welche dann weitere Schritte geht?

Gruß Jan


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Reply


oleandra
beantwortet von oleandra am 23. Juli 2008 19:48
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Wo ist jetzt der "Fall"? Hast du bezahlt und die Ware nicht bekommen? Oder sind die Boxen mangelhaft? Verstehe nicht ganz.


anonym
beantwortet von Bridge am 23. Juli 2008 19:50
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Ich habe die Frage leider nicht ganz verstanden. Es hört sich aber für mich so an, als wenn es ein Fall für die öffentliche Rechtsberatung sein könnte, das kostet nicht viel, 20 Euro oder so.


Jutta März
beantwortet von Jutta März am 23. Juli 2008 19:50
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Du hast vergessen die wichtigen Punkte zu erwähnen!!

Kommentar von jan1111 am 23. Juli 2008 20:00

Der Verkäufer sagt plötzlich, dass die 899€ ein Irrtum waren und sie doppelt soviel kosten. Es wurde jedoch schon ein Vertrag beschlossen und dadurch, dass er ihn nicht einhält, habe ich folgekosten (anderer Niedrigpreis, wo ich hätte zuschlagen können).

Durch den verbindlichen Kaufvertrag habe ich das Recht, die Boxen für 899€ zu bekommen.

Nur wie soll ich vorgehen??? Rechtsanwalt is zu teuer bei dem geringen Streitwert!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. Juli 2008 19:55
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Offensichtlich geht es um ein zivilrechtliches Problem. Damit hat die Polizei doch nichts zu tun.

Also nimm Dir entweder einen Anwalt oder schreib das Geld ab.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 23. Juli 2008 20:28
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Preise, die im Internet genannt werden sind immer freibleibend, Irrtum vorbehalten. Das ist genau wie bei einem Preis im Schaufenster. Erst an der Kasse merkst du. ob du ein wirkliches Schnäppchen gemacht hast, oder der Händler sich vertan hat.







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