coloredhorse am 07.11.2009 um 1:59 Uhr
Und nocheinmal: Hier die Fakten: Mieter zahlt komplette miete inkl. NK nicht. 3 Miete müsste eingehen, schreiben Mieter Mahnung mit frist. Mieter verzögert und verweist auf termin mit Mieterschutzbund. fristlose Kündigung geschikct. Mieterschutzbund sagt es bestanden mängel schon von beginn an und macht 3 monate nach Beginn eine Minderung geltend rückwirkend und mieter zahlt 38,75% der Warmmiete bzw. 20% der Kaltmiete für 3 Monate. Mieterschutzbund sagt fristlose Kündigung ist hinfällig. Mein Anwalt sagt, er schreibt keinen Brief an Mieter oder Mieterschutzbund, hat Räumungsklage eingereicht. Mieter zahlt nur 55% der kaltmiete und tyrannisiert uns. Sollte ich nun den Mieter schriftlich auf die fristlose K. hinweisen,soll ich ihn nochmals anmahnen, was tue ich wenn er nun schnell abhaut. Wie krieg ich das Geld für die räumungsklage wieder wenn Klage noch nicht durch ist, aber Mieter weg. Mein Anwalt hat kassiert und sagt Ganz klare Sache, der Mieter fliegt, auf nix reagieren, der braucht eine ins Gesicht!

Wir sind auch Vermieter. Trete in einen Vermieterschutzverein ein, z.B. Haus und Grund. Dann hast Du keine weiteren Kosten für einen Anwalt. Die haben gute Anwälte, die den ganzen Tag nichts anderes machen, wie sich um solche Dinge zu kümmern. Kostet im Jahr 150,00 Euro. Egal wieviel Anwaltskosten zusammenkommen. Wenn Du eintrittst hast Du am gleichen Tag noch Rechtsberatung.

ich hätte das was für dich hähä - ohne theater ohne anwalt ......

Glaubst Du eigentlich, daß hier Leute sitzen, die mehr Ahnung haben als ein Anwalt?
Ist der Mist, nimm Dir einen der davon Ahnung hat.
Es gibt übrigens auch VERmietervereine.
fiebaer am 7. November 2009 02:03 ich hab doch gesagt, ich hätte da was - außerdem, was denkste, wer hier so am werke sitzt? 13 jährige in unterhosen mit der playstation im anschlag?
ReinerUnsinn am 7. November 2009 02:05 Hast auch wieder Recht. Wenn ich nicht noch ein paar DVDs brennen müßte, wäre ich auch schon im Bett.
Habe da auch noch Arbeit liegen.
fiebaer am 7. November 2009 02:08 wen ich keine rechungen schreiben täte, täte ich au net hier reingucken und mich über deutschlands IQ-durchschnitt beölen
coloredhorse am 7. November 2009 02:10 mann, mein Anwalt ist TOP, Der hat nur die dicken Dinger am Haken, meine sache ist kikikram für den. Der sagt nicht ärgern, derMieter fliegt, keine Mängel beheben wie z.B. Garten einzäunenMein Anwalt steht darüber und grinst sich einen, ich aber habe Magenschmerzen.
so manchen anwalt habe ich als rechtsberater ins schwitzen gebracht. das ist relativ einfach, wenn man nur ein kleines rechtsgebiet wie mietgesetze abdeckt.
vermietervereine gibt es nicht. wohl aber die haus- und grundbesitzervereine. ich denke, dein komenta mach mal wieder deinem nick alle ehre.
im übrigen ist hier allein für den fragesteller die frage ob einer der reiner unsinn heisst etwas sinnvolles antworten kann oder wer sonst? warum bist du immer wieder in diesem wissensgebiet tätig? du verwirrst nur die fragesteller.
Also mein Vater hat auch mal so einen Mietnomaden und dann hat der das so gemacht , die sind nachts hingefahren mit nem lkw und paar mann haben die wohnung auf gemacht und einfach alles raus getragen und weg gefahren , die miete un den umzug haben wir den dann geschenk . ist zwar selbstjustiz aber wenn's nicht anders geht
war das ali xD kann ich mich noch dran erinnern das war crass ...ohne was zu sagen sind die abgezogen und all die monate vorher stress geschoben .
ja aber überleg mal wir waren bestimmt 9 mann und die zu viert .
dein vater hatte auch noch das gewehr dabei xD ich hab mich so krank gelacht als der das aus dem auto geholt hat xD. dann hätte ich aber erst recht die fresse gehalten
der hätte eh nicht geschossen , der hat das auch gar nicht durchgeladen
coloredhorse am 7. November 2009 02:30 Ihr kennt euch wohl? Muss ja lustig zugegangen sein, wielleicht n Drehbuch drüber schreiben?LOL
ja wir kenn uns . Ja das schon ziemlich lustig , falls so was noch mal passiert film ich das und stell das in youtube
ReinerUnsinn am 7. November 2009 02:06 Das kann aber auch fürchterlich ins Beinkleid gehen.

Wenn Du Vermieter bist, solltest Du eigentlich eine Rechtsschutzversicherung haben, der wenigstens fuer Deine Anwalts- Gerichtskosten aufkommt. So habe ich das.
coloredhorse am 7. November 2009 02:01 Danke, bin Frischling
Nellina am 7. November 2009 02:03 Dann schliesse sofort eine ab. Jetzt wirst Du kaum mehr was aendern koennen denn, wenn der Mieter schon jetzt Zahlungsprobleme hat, wird er kaum noch fuer die Anwaltskosten aufkommen koennen
Oder wende dich an "Haus und Grund", ich glaube da wird dir weitergeholfen.

Hingehen, klingeln, fragen, wie er sich das zukünftig vorstellt.

was ist das für eine scheiß wohnung ?
provokant gefragt
Nein,was ist das für ein Scheis s-Mieter.Es ist ihr Eigentum,weisst Du wie schwierig es in D ist wieder daranzukommen?
fiebaer am 7. November 2009 02:05 du hast die frage falsch verstanden, hier gehts um mietrückstand nicht um die Qualität der wohnung, das Parkett und die türen haben die VOrgänger schon verbrannt
ziuwari am 7. November 2009 02:12 ich frage nicht Euch, ich frage den vermieter, fragesteller!
der springende punkt ist, daß eine mietminderung zwar rückwirkend durchgeführt werden kann, man muss sie aber schriftlich ankündigen und zum übernächsten ersten erst durchführen. ist eine solche schriftliche ankündigung nicht erfolgt, kannst du im prinzip deinem anwalt vertrauen.
mich macht nur die sehr hohe mietminderung stutzig. in verbindung mit mieterverein wird niemals ohne grund eine solche höhe durchgeführt. es muss also auch etwas geben, wo du dir an die eigene nase fassen musst. ob korrekt oder nicht - ein richter ist frei in seiner entscheidung und kann das ggf. in seinem urteil berücksichtigen. dann hast du die räumungsklage mit einem streitwert von 12 monatsmieten an der backe.
im übrigen ist die mieterfreundlichkeit bei höchstrichterlicher rechtsprechung derzeit eskalliert. ein harz4 empfänger kann lustig verspätet zahlen. ein mitarebiter bei quelle oder hertie nicht. die rechtsprechung ist halt ständig im fluss...
coloredhorse am 7. November 2009 02:23 Mieterschutzbund hat lapidar im nachhinein ohne gründe nazugeben gesagt das die Mängel vorhanden seien. Nun hat er welche nachgeschoben wie z.B. Dauerstromführendes Kabel im Bad, wir wussten dar nicht was der meint und raus kam die meinen den stromzugang für deren Spiegelschrank überm Waschbecken, leichte Riefen im Putz (Neubau) im Flur und Treppenhaus, nicht eingezäunten Garten(steht nicht im Mietvertrag!) ect. also alles doofe Gründe, mein Mann war mit Elektrikermeister und Bauunternehmer in der wohnung und kamen grinsend wieder raus. Mieterin hatte ganz zu anfang gesagt - bevor sie beim Mieterschutzbund war, das sie 1.Monat 80% mindern,2.Monat 60% und dritten Monat 35% und das wäre ungefähr hingekommen wenn man die Bruttomiete mindert, dann ging sie zum Mieterschutzbund und der Kerl musste ja dann irgendwas bauen. Der Brief vom Mieterschutzbund ist aber sehr oberflächig geschrieben, so als wenn dem mann selbst nicht wohl war beim schreiben, muss aber für Mitglied in die Bresche springen.
es gibt leute, die pochen auf ihre mitgliedschaft und man muss was schreiben. du musst halt erkennen, mit welchem nachdruck da gearbeitet wurde.
eine mietminderung für nicht deffinierte mängel ist jedenfalls nicht möglich, sofort auf gleich (du schreibst 1. monat) auch nicht.
wenn ich die miete um 80 % mindere ohne einen grund zu nennen, und dann einen grund brauche kann ich auch mal schnell einen schrank unter strom setzen. wenn es nicht entsprechend abgemahnt war, wie soll da der vermieter nachbessern? § 536 BGB ist kein selbstbedienungsladen für zahlungsunwillige mieter.
entscheidend ist, daß ein richter allein die höhe der mietminderung festlegen kann. das kann im fall einer räumungsklage geschehen, wo der mietrückstand strittig ist. leider habe ich nicht die zeit mich in deine vorgeschichte einzulesen. die antworten von heimwerker sind meist ok, malkia gibt immer urteile dazu und albatros hat wirklich ahnung. versuch bei den anderen wegzuhören, die meisten hier sind scharlatane.
Ich kenne ja nun schon ein Bischen die Vorgeschichte, das ist doch der Mieter mit dem Briefkasten. Ich denke ich habe mich bereits dazu ausgelassen. Grundsätzlich tendiere ich auch zur Räumungsklage. Ist ein teurer Weg aber ein Endlicher. Alles andere zieht sich und richtet ggf. noch mehr Schden bzw. Kosten an. Die Briefe des Mietrbundes nicht durch den Anwalt beantworten zu lassen halte ich für unklug. Es sei denn, die Räumungsklage läuft bereits. MfG
selbst mit Räumungsklage kriegst du manche dickschädeligen Mieter nicht raus
Eine fristlose Kündigung greift nur, wenn der Mieter mit zwei vollen Monatsmieten in Verzug ist. Da der Mietzins nicht bekannt ist und nicht die Summe, die er nach Minderung gezahlt hat, kann man dazu nichts sagen. Zäune müssen auf Wunsch eines Mieters nicht repariert werden, da nicht Mietsache. Ausnahme wäre ein Einfamilienhaus. Dann muss ein berechtigter Mangel noch rechtzeitig gemeldet werden mit Bitte um Behebung. Hat der mieter das nicht getan, kann er nichts fordern.
Befragen Sie sich doch einmal beim DMB. www.DMB.de Sie könnten Ihnen bestimmt weiter helfen.Bin seit Jahren angehörig. Mit freundlichen Grüssen
die organisation ist in vereine gegliedert, die autonom sind. dadurch kann der beitrag örtlich ebenso schwanken wie ein eigener anwalt oder ein bevorzugter anwalt nicht zum inventar gehören muss. insgesamt sehr kompetente leute, es lohnt sich