Welche Rechte hat mal als Versicherter?
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alles zu ausweichmanöver und wildschäden sehr gut hier zusammengefasst http://www.autobild.de/artikel/wildunfaelle_41509.html
Meinst Du beim Autounfall? Da zahlt die Kaskoversicherung.

Ja. Und über Teilkasko (Vollkasko weiß ich nicht) bzw. über den ADAC Wir hatten mal einen Wildschaden. Und das Reh ist doch ca. 100 m vor dem Schild "Wildwechsel" in unser Auto gelaufen! Wichtig ist nur, Spuren von dem Zusammenstoß, z.B. Haare, am Auto zu belassen und die Polizei oder den zuständigen Förster zu benachrichtigen. Bei uns kam die Polizei und die hat den Unfallhergang bestätigt. Danach hat sich der ADAC an den Kosten beteiligt ( Kasko oder Vollkasko hatten wir damals noch nicht).
Mathias Schulz am 27. April 2008 14:50 In der Vollkaskoversicherung ist immer die Teilkaskoversicherung (mit seperaten Selbstbehalt) eingeschlossen. Wichtiger Unterschied weil bei Teilkaskoschäden der Schadensfreiheitsrabatt (SF Klasse) nicht belastet wird. Bei reinen Vollkaskoschäden erfolgt, wie bei der Haftpflichtversicherung auch, nach einen Schaden eine Höherstufung.
wenn eine kaskoversicherung besteht zahlt den schaden am auto diese (ist in vollkasko und teilkasko abgedeckt) den schaden am wild muss niemand zahlen, du bist aber verpflichtet das anzuzeigen - entweder bei der polizei oder beim jagdberechtigten.

Der Jäger, der das jeweilige Jagdgebiet gepachtet hat haftet. Besser gesagt, seine Versicherung. Das holt sich deine Kaskoversicherung aber automatisch von der Versicherung des Jägers. Bei der Polizei ist registriert welcher Jäger die Jagdpacht fr das Gebiet hat.