Meine Tochter wird bald für 6 Monate ins Ausland gehen und möchte ihre Wohnung während dieser Zeit untervermieten. Wie sieht es diesbezüglich mit den Obhutspflichten der Bewohner aus und wer haftet für alle aufkommenden Schäden?

Der Vermieter muss bei dieser Zeitspanne informiert werden und einverstanden sein. Ansonsten sollte die Tochter mit dem Untermieter vertraglich regeln, wer für was verantwortlich ist. Anell