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Wie sind Obhutspflichten bei Untervermietung der Wohnung geregelt?

gefragt von Jutta52 am 12.11.2008 um 20:15 Uhr

Meine Tochter wird bald für 6 Monate ins Ausland gehen und möchte ihre Wohnung während dieser Zeit untervermieten. Wie sieht es diesbezüglich mit den Obhutspflichten der Bewohner aus und wer haftet für alle aufkommenden Schäden?


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Anell
beantwortet von Anell am 12. November 2008 20:16
1x
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Der Vermieter muss bei dieser Zeitspanne informiert werden und einverstanden sein. Ansonsten sollte die Tochter mit dem Untermieter vertraglich regeln, wer für was verantwortlich ist. Anell



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