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Wie sind die normalen Fristen bei der Wohnungskündigung bei "Eigenbedarf"?

gefragt von jetztkommtkurt am 25.08.2008 um 9:13 Uhr

Wer hat da Erfahrungen machen können? Bei mir im Vertrag konnte ich keine Frist erkennen. Was sind die regulären Zeiten bei so einem Fall?


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anonym
beantwortet von anjanni am 25. August 2008 09:15
7x
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Das sind die normalen gesetzlichen Fristen, die sich nach der Mietdauer richten. 3 Monate bis 5 Jahre Mietdauer, 6 Monate bis 8 Jahre Mietdauer, darüber 9 Monate (ohne Gewähr).

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 25. August 2008 09:16

Korrekt!LG

Kommentar von 04ecb62afb12e67b33c79ba46fbb06f3smallHurrierbay16 am 25. August 2008 13:29

ja, stimmt!


dragon100
beantwortet von dragon100 am 25. August 2008 09:15
1x
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Fristgerecht-3 Monate.

Kommentar von anjanni am 25. August 2008 09:19

Abhängig von der Mietzeit...

Generell 3 Monate gilt nur für Kündigung durch den Mieter, nicht durch den Vermieter.

Das nennt sich Mieter-Recht...

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 25. August 2008 09:22

Jo:-)


anonym
beantwortet von newcomer am 25. August 2008 09:16
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hierbei ist das Problem, dass Soziale Gesichchtspunkte immer überwiegen. Am besten, du suchst für die Mieter schon mal eine gleichwertige Ersatzwohnung, da z.B. bei Ruhegeldempfänger sehr schnell auf Härtefall plädiert wird, wenn sie selber nichts finden und dann kann es Jahre dauern


anonym
beantwortet von Jutta52 am 25. August 2008 09:18
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Voraussetzung für die Eigenbedarfskündigung: Sie ist nur wirksam, wenn der Vermieter in ihr darlegt, für wen und warum die Wohnung benötigt wird. Die Kündigung wird hinfällig, wenn der angeführte Grund zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr vorliegt. Es kann sich also für den betroffenen Mieter lohnen, Nachforschungen anzustellen.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 25. August 2008 09:25

Ich habe nach 14!Tagen in der neuen Wohnung die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.

Nachdem ich jetzt in meiner neuen Wohnung lebe,hat sich herausgestellt,dass der Eigenbedarf nicht mehr existiert.Und nun?Ziehe ich zurück?Soviel zu Nachforschungen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 25. August 2008 09:43

das bleibt dir überlassen. Du kannst auf jeden Fall einen Schadensersatzklage anstreben und sämtliche Kosten für Umzug usw., d.h auch die einer jetzt höheren Miete (auf Dauer) geltend machen


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