Wer hat da Erfahrungen machen können? Bei mir im Vertrag konnte ich keine Frist erkennen. Was sind die regulären Zeiten bei so einem Fall?
Das sind die normalen gesetzlichen Fristen, die sich nach der Mietdauer richten. 3 Monate bis 5 Jahre Mietdauer, 6 Monate bis 8 Jahre Mietdauer, darüber 9 Monate (ohne Gewähr).
hierbei ist das Problem, dass Soziale Gesichchtspunkte immer überwiegen. Am besten, du suchst für die Mieter schon mal eine gleichwertige Ersatzwohnung, da z.B. bei Ruhegeldempfänger sehr schnell auf Härtefall plädiert wird, wenn sie selber nichts finden und dann kann es Jahre dauern
Voraussetzung für die Eigenbedarfskündigung: Sie ist nur wirksam, wenn der Vermieter in ihr darlegt, für wen und warum die Wohnung benötigt wird. Die Kündigung wird hinfällig, wenn der angeführte Grund zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr vorliegt. Es kann sich also für den betroffenen Mieter lohnen, Nachforschungen anzustellen.
dragon100 am 25. August 2008 09:25 Ich habe nach 14!Tagen in der neuen Wohnung die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
Nachdem ich jetzt in meiner neuen Wohnung lebe,hat sich herausgestellt,dass der Eigenbedarf nicht mehr existiert.Und nun?Ziehe ich zurück?Soviel zu Nachforschungen.
das bleibt dir überlassen. Du kannst auf jeden Fall einen Schadensersatzklage anstreben und sämtliche Kosten für Umzug usw., d.h auch die einer jetzt höheren Miete (auf Dauer) geltend machen
Korrekt!LG
ja, stimmt!