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Wie sind die Mietnebenkosten in einem Zweifamilienhaus umzulegen?

gefragt von elsnielsni am 05.03.2008 um 20:40 Uhr

Wie werden Nebenkosten (Heizkosten = Gas) und Wasser auf die Mietparteien umgelegt, nach Quadratmetern oder nach Personen?

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Finanzen x 23.656 Miete x 3.290 Nebenkosten x 853

Luise
beantwortet von Luise am 5. März 2008 20:43
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Heizkosten nach Wärmezählern oder Verdunstungsröhrchen, Wasser nach Zähler, Müll nach Personen. So wäre es richtig. Anteil an den Allgemeinkosten nach Wohnfläche (Hausmeister, Putzkosten...)

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 5. März 2008 20:45

hausmeister nach wohnfläche ist aber auch ungerecht, der putzt ja nicht in der wohnung, sondern kümmert sich um die aussenanlagen und die arbeit ist für jeden mieter gleich wertvoll, egal wie gross die wohnung ist.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 5. März 2008 20:50

So ist es aber richtig, es gibt Regelungen, auch wenn die nicht immer gerecht sein können. Warum soll z.B. jemand im EG die Treppenreinigung bis ins DG bezahlen, oder den Lift. Ist halt so geregelt.

Kommentar von dolabella am 5. März 2008 20:51

"Gerechte" Nebenkostenabrechnungen habe ich noch nicht gesehen. Ausser bei Einfamilienhäusern ;-)

Kommentar von Dca8a8be2c8f2e8761c10dbc9c58c172smallelsni am 5. März 2008 20:50

Es gibt keine Verdunstungsröhrchen. Beide Wohnungen werden von einer Heizungsanlage bedient. Es gibt nur je einen einen Gemeinschafts- Gas- und Wasserzähler. Nicht verbrauchsabhängige Kosten wie Abfall, Strassenreinigung werden 50/50 geteilt.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 5. März 2008 20:51

Wenn das so vereinbart ist und von beiden Seiten so akzeptiert ist, dann ist das ja gut. Nur wenn man sich nicht einig ist, dann entstehen Probleme.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 5. März 2008 20:50

Korrekt, nur dass diese "Röhrchen" nicht zwingend vorgeschrieben sind.

Kommentar von anjanni am 5. März 2008 21:04

Was heißt "so wäre es richtig". Vorschriften dazu gibt es nicht - jedenfalls nicht für Zweifamilienhäuser, in denen auch der Eigentümer wohnt.


DrLove
beantwortet von DrLove am 5. März 2008 20:43
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beides ist ungerecht!
installiere zähler für gas, wasser, strom und rechne nach verbrauch ab!

Kommentar von Dca8a8be2c8f2e8761c10dbc9c58c172smallelsni am 5. März 2008 20:51

Tolle antwort, sehr hilfreich.

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 5. März 2008 20:54

ja, ist sie tatsächlich, aber du bist anscheinend nicht willens, oder zu geizig, diese zähler zu installieren!

Kommentar von Dca8a8be2c8f2e8761c10dbc9c58c172smallelsni am 5. März 2008 21:10

Nein, ist sie nicht wenn Du die Gegebenheiten kennen würdest.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. März 2008 22:23

Es nützt nichts eine zusätzlichen Gaszähler bei einer Gemeinschaftsheizung zu installieren! Strom wird immer getrennt abgerechnet und bei Wasser lohnen sich eventuell die Installationskosten, Wartungs und Ablesekosten nicht, da man dadruch erstmal mehr bezahlt. Nur wenn man wesentlich weniger als die andere Partei verbraucht kann sich das lohnen. Bei einer Gemeinschaftsheizung müssen aber so oder so immer mind. 50%-100% nach Quadratmeter abgrechnet werden, der Rest nach Verbrauch (ist aber nie genau)


anonym
beantwortet von anjanni am 5. März 2008 21:03
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Im Zweifamilienhaus, in dem der Eigentümer mit wohnt, muß man keine Heizkostenzähler anbringen. Wir haben das trotzdem getan - damit die Mieter nicht meckern können.

Wenn wir keine Zähler hätten, würden wir nach Quadratmetern umlegen. (Spart immerhin auch die Kosten für die Röhrchen und das Ablesen.)

Wasser haben wir nach Personen umgelegt - als wir noch keine Zähler hatten. Aber man sieht auch oft, daß Wasser nach Quadratmetern oder nach einer mIschung aus Quadratmetern und Personen umgelegt wird. Direkte Vorschriften dazu gibt es nicht. Das entscheidet der Vermieter.


anonym
beantwortet von dolabella am 5. März 2008 20:58
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Wenn ich jetzt wüsste was der Grund der Frage ist ...

(1) Wenn Du Mieter bist: ja, beides ist möglich, Heizung wird aber (abgesehen vom Verbrauchsanteil) immer nach Wohnfläche abgerechnet.

(2) Wenn Du Vermieter bist: Heizkosten rechnest Du nach Verbrauch ab. Wenn Du ein modernes Haus mit guter Wärmedämmung hast 70/30 Verbrauch /Wohnfläche, sonst 50/50. Verbrauchsabhängige Kosten (Müllabfuhr, Wasser, Abwasser) nach Personen, konstante Belastungen (Hausmeister, Allgemeinstrom, Versicherungen) nach Wohnfläche.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 5. März 2008 20:49
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In der Regel werden die Heizkosten nach Energieverbrauch abgerechnet. Wenn keine entsprechenden Vorrichtungen vorhanden sind, wäre eine Umlage nach Fläche am ehesten vertretbar. Ansonsten kann ich Luise voll beipflichten!

Kommentar von Dca8a8be2c8f2e8761c10dbc9c58c172smallelsni am 5. März 2008 20:53

Heizkosten würde ich auch instinktiv nach Fläche umlegen, aber Wasser? Die eine Wohnung ist 86qm - 3 Personen, die andere 114qm - 2 Personen.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 5. März 2008 20:57

Das kann man normalerweise nicht pauschalieren, der Wasserverbrauch ist wirklich sehr unterschiedlich, je nach Benutzerverhalten. Einer duscht kurz, andere baden jeden Tag. Kann man nicht pauschalieren.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 5. März 2008 20:58

Gesetzlich geht sowohl als auch.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. März 2008 22:33

Wenn keine Zähler vorhanden sind, kann nach Quadratmeter abgerechnet werden, eventuell auch nach Personen, wobei eine personenbezogene Abrechnung immer schwierig ist. Mal zieht jemand hinzu mal zieht eine Person aus und jedesmal müßte man den genauen Zeitpunkt davon erfassen

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. März 2008 22:31

wenn nach Verbrauch abgerechnet wird, dürfen Heizkosten maximal 70% nach Verbrauch der Rest nach Quadratmeter abgerechnet werden. Steht dazu nichts im Vertrag darf nur nach Qaudratmeter umgelegt werden


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