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Wie sind die Kinder versichert, wenn ich mich als Tagesmutter betätige?

gefragt von FraeuleinSchmidtFraeuleinSchmidt am 21.03.2007 um 7:01 Uhr

Ich spiele mit dem Gedanken, mich als Tagesmutter zu betätigen. Meine Frage aber, wie bin ich versichert (Haftpflicht), bzw. die Kinder, falls etwas passieren sollte (was natürlich nicht vor kommen sollte).


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Reply


WildeFee
beantwortet von WildeFee am 21. März 2007 07:33
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Hallo, ich bin eine Mutter, die Tagespflege für ihr Kind in Anspruch nimmt. Bei uns läuft die Versicherung für die Tagesmutter über das Jugendamt. (Wobei das leider noch nicht jedes Jugendamt macht.) Darüber sind aber meist nicht alle möglichen Schadensfälle abgedeckt, es wird immer geraten, noch eine zusätzliche Versicherung oder Versicherungserweiterung abzuschließen. Das Kind ist meines Wissens doch über die Eltern versichert - krankenversichert sowieso und haftpflichversichert frühestens ab dem 7. Lebensjahr über die Eltern.

Ich würde mich aber an Deiner Stelle auf jeden Fall beim zuständigen Jugendamt oder evtl. einem örtlichen Tagesmütterverein informieren. Vielleicht hilft auch diese Site weiter: http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/webdateien/informationen/versicherung.h...

Kommentar von 9db2aa03ef98b1b1d0fe647a700a253asmallFraeuleinSchmidt am 21. März 2007 21:33

Herzlichen Dank für die umfangreiche Antwort! :-)

Kommentar von 7c9ed71fc6727c6f6ed3f5c2429391c7smallMathias Schulz am 6. April 2007 18:44

Bitte um Vorsicht mit der Aussage das das Kind über die Eltern versichert ist.


Robert seb. Grafetstetter
beantwortet von Robert seb. Grafetstetter am 11. August 2007 23:05
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Hallo.

In dem Du als Tagesmutter die Aufsichtspflicht für die Kinder übernimmst, übernimmst Du zum selben Zeitpunkt natürlich auch die Haftung.

Wenn Du Kinder unter 7 Jahre betreust und bei einem Schaden die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen (im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr).

Nur wenn Du die Aufsichtspflicht verletzt hast, hast Du dem Geschädigten gegenüber zu haften.

Generell sollten sowohl die Eltern als auch die Tagesmutter eine hochwertige Haftpflichtversicherung haben. Die muß allerdings nicht, wie oben beschrieben, eine Gewerbe- oder Betriebshaftpflicht sein sondern viele Privathaftpflichtversicherungen schließen die Tagesmuttertätigkeit mit ein.

Aber ACHTUNG! Viele unterscheiden zwischen einer unentgeltlichen Tagesmuttertätigkeit und einer entgeltlichen Tagesmuttertätigkeit. Viele begrenzen auch die Anzahl der Kinder auf 3 oder 5 Kinder. Darüber hinaus wird nicht gehaftet.

Mit der genannten D.A.S Optimal hättest Du zwar eine absolut teuere Haftpflichtversicherung an Land gezogen, die es aber trotzdem nicht unter die Testsieger von STIFTUNG WARENTEST geschafft hat. Einiger der Testsieger versichern auch die Tagesmuttertätigkeit gegen Entgelt und ohne Kinder-Begrenzung mit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro schon ab runde 58.-Euro pro Jahr (Familienhaftpflicht mit Tagesmutterschutz und incl. Deliktunfähigkeitsschutz und Gefälligkeitsschädendeckung). Schöne Grüße justii


Mathias Schulz
beantwortet von Mathias Schulz am 6. April 2007 18:56
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Mit der Tätigkeit als Tagesmutter übernimmst Du die Aufsichtspflicht und die Haftung über die Kinder. Damit sind die Eltern aus der Haftung raus. Sich nur auf die Haftungsunfähigkeit für bis 7 jährige zu berufen (bis 10 im Strassenverkehr) ist gefährlich. Bei einen grösseren Schaden in dem ja auch mal ernsthaft geprüft werden kann geht es ja um die Frage ob Du die Aufsichtspflicht verletzt hast. Dann mustt Du haften. Da Du als Tagesmutter ja freiberuflich tätig bist müsstest Du eine Gewerbehaftpflichtversicherung für Tagesmütter abschliessen. Die private Haftpflichtversicherung ist, wie der Name sagt, für private (Nicht-berufliche) Belange da. Schau dich da bei den Verbänden um. Ist günstiger.

Mir ist nur der Tarif der D.A.S. Versicherungen in der privaten Haftpflichtversicherung OPTIMAL bekannt in dem ausdrücklich die Tätigkeit als freibrufliche Tagesmutter mitversichert ist.

Eine weitere Absicherung wäre dann natürlich die Absicherung des Eigenschadens. Das heisst das Kind macht bei Dir zuhause was kaputt. Da Dir dann ein Schaden entsteht springt da die normale Haftpflichtversicherung NICHT ein. Jedoch gibt es auch hiergegen über die Verbände einen Schutz.




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