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Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen bei einer geringfügigen Beschäftigung?

gefragt von VolumeVolume am 09.08.2007 um 22:58 Uhr

Ich arbeite Stundenweise 24 Std/Monat. Wie lange habe ich Kündigungsfrist wenn ich das Beschäftigungsverhältnis beenden möchte?


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Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 9. August 2007 23:02
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Die Kündigungsfristen richten sich auch bei Arbeitsverhältnissen mit geringfügig Beschäftigten nach § 622 BGB. Die Grundkündigungsfrist beträgt hierbei gemäß § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen; allerdings kann bei Arbeitnehmern, die nur zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt werden (was vor allem bei kurzfristig Beschäftigten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV oft der Fall sein wird), eine kürzere Kündigungsfrist für die ersten drei Monate der Beschäftigung vereinbart werden, § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 9. August 2007 23:00
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Kommentar von Bd7a9717d29c5ddcab1bc175eda1e298smallVolume am 9. August 2007 23:35

Ah super, vielen Dank!



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