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Wie sind die genauen Richtlinien bei Baumbepflanzung an Grundstücksgrenze?

gefragt von Sabrina68 am 18.12.2006 um 14:53 Uhr

Unser Nachbar (ein Bauer) hat genau auf seiner Grundstücksgrenze eine Reihe junger Bäume gepflanzt.Ich bin mir sicher, daß er uns als "Städter" austesten will.Nur welchen Abstand müssen die Bäume genau zur Grundstücksgrenze haben??


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Reply


baumschuetzer
beantwortet von baumschuetzer am 18. Dezember 2006 19:43
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Hi Sabrina, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weil das Nachbarrecht Ländersache ist. Außerdem kommt es noch darauf an ob die Baumart die der Bauer gepflanzt hat schnellwachsend ist oder nicht. Ich antworte einfach mal für mein Bundesland NRW. Stark wachsende Bäume müssen hier 4m von der Grenze entfernt gepflanzt werden. Dazu gehören: Buchen, Linden, Platanen, Eichen, Pappeln, Zedern, Tannen, Fichten, Kiefern bestimmte Ahornarten und Mammutbaum. Alle übrigen Bäume müssen in NRW 2m Grenzabstand haben. Hecken von bis zu 2m Höhe müssen mindestens einen Abstand von 50cm zur Grenze haben. Hecken mit einer Höhe über 2m müssen einen Mindestabstand von einem Meter zur Grenze einhalten. Unter bestimmten Umständen darf eine Hecke auch auf der Grenze gepflanzt werden. Diese Frage sollte aber ein Jurist klären. Auf jeden Fall darf sie dann auch nicht höher als 2m werden und die gepflanzten Gehölze müssen sich zur Heckenbildung eignen. Bei Ziersträuchern braucht man für stark wachsende Arten 1m Grenzabstand, für die restlichen 50cm. In der Hoffnung weitergeholfen zu haben, LG Frank


anonym
beantwortet von einem Gast am 28. Dezember 2006 10:07
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ja genau ! wir wohnen in Mecklenburg Vorpommern,da gibt es Z.B. kein Gesetz wie weit man vom Nachbarn entfernt bleiben muss mit Bäumen und Sträuchern. Ja so ist es leider mit unseren Gummiparagraphen...... Haben auch einen netten Nachbarn von dem " Wir " das ganze Laub hinüber bekommen.....Ist eine " feine" Sache, naja kann man nichts machen.




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