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Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich meinem Chef im Fasching die Krawatte abschneide?

gefragt von sandra2006 am 18.02.2007 um 12:01 Uhr

was passiert, wenn der Chef den Brauch nicht so lustig findet rein rechtlich? Ein Kündigungsgrund? Schadenersatz oder gar nichts? Bin sehr gespannt auf eure kompetenten Antworten.


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marxx
beantwortet von marxx am 18. Februar 2007 12:16
14x
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Strafrechtlich wäre dies ein Straftatbestand gem. § 303 StGB
Zivilrechtlich wärest du zur Wiedergutmachung, Wiederherstellung des Schadens verpflichtet, § 249 BGB


anonym
beantwortet von ramir49 am 18. Februar 2007 12:13
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Rein rechtlich ist das Sachbeschädigung und könnte sogar als Kündigungsgrund herangezogen werden.

Ist aber wohl eher theoretisch und nur dann vorstellbar, wenn schon im Vorfeld Differenzen bestanden und dann nur noch nach dem Grund gesucht wird.

Ich habe selber einige Zeit in Köln verbracht(als Norddeutscher Kanevallmuffel) und mir wurde auch mehrmals die Krawatte abgeschnitten. Beim ersten Mal fand ich es ärgerlich, danach wurden an dem Tag nur noch die "ungeliebten" Teile getragen, wo der Verlust verschmerzbar war.

Also auch ein Nichtkarnevaller sollte hier etwas Toleranz üben. Bei starker Gegenwehr sollte aber auch nicht abgeschnitten werden!!!


Mainz05
beantwortet von Mainz05 am 18. Februar 2007 14:57
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Wie du aus meinem Namen lesen kannst komm eich aus einer Karnevallsgegend. Strafrechtlich haben dir die Freunde von "Gute Fragen" alles beantwortet. Schau doch mal genauer hin. Hat er eine teuere "Armani" oder sonst was Krawatte an. Vieleicht will er das ja. Kommt immer darauf an wie du dich benimmst!


anonym
beantwortet von Hoppelhase83 am 26. Februar 2007 19:00
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Also im Normalfall wäre dies eine Sachbeschädigung, jedoch sieht das zur Karnevalszeit in den speziellen Karnevalsgebieten anders aus. Genau zu dieser Frage hab ich nämlich einen Bericht gelesen. Da das Abschneiden der Krawatte ein bekannter Brauch ist, muss man als Krawattenträger gerade auf einer Karnevalsveranstaltung damit rechnen, dass diese abgeschnitten wird. Sollte man damit nicht einverstanden sein, muss man darauf hinweisen. Sollte diese danach trotzdem noch abgeschnitten werden, handelt es sich wieder um eine Sachbeschädigung, ansonsten im Normalfall nicht. Eine Ausnahme ist bei Krawatten zu machen, bei denen man sofort erkennt, dass es sich um ein teures Designerstück o.ä. handelt.


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