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wie sieht es rechtlich aus?

gefragt von spirit1971 am 22.06.2009 um 7:31 Uhr

hallo.ich brauche rat.wir haben vor 2 jahren ein hauss auf mietkaufbasis gekauft.fast die hälfte der summe ist abgeglichen.in 2 wochen wollten wir das haus umschreiben lassen.eigentlich schon viel früher aber die vorbesitzerin wollte noch etwas warten um zu sehn ob die zahlungen auch schön brav eingehn.wir haben auch schon einiges am/im haus getan an reparaturen.plötzlich aus heiterem himmel rief sie samstags an und meintesie hätte keine lust mehr auf frechheiten usw.was wir nie taten.wir sollen uns was anderes suchen.es gibt ein vorvertrag in dem festgehalten ist has die kaufsumme in monatlichen zahlungen von summe X gemacht wird.nun meinte sie das sie bei der umschreibung wenn se sich drauf einlässt nochmals die ganze summe haben will.im vorvertrag steht die kaufsumme und das wir ne tilgung machen was aufs haus angerechnet wirdsie sagt das stimme nicht sondern das wäre die miete was wir fast 2 jahre zahlen würden.was sollen wir machen?kommt sie durch damit?sie kann doch nicht abwarten bis das haus renoviert wird und dann ihre meinung ändern!mein mann will se wegen betrug anzeigen denn so in ähnlicher art hat sie es mit den anderen auch getan die hier gewohnt hatten.ich habe angst,dachte hier mit meinen kidis zur ruhe zu kommen.will nicht wegziehn.ist es besser gleich nen anwalt zu holen,sie will heute zu ihrem rechtschutz gehn.bitte wer weiss nen rat?danke.es eilt!!!!


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 22. Juni 2009 07:36
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grundsätzlich gilt natürlich Vertrag ist Vertrag; wenn Ihr Eure Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllt hat, muss auch sie das tun; der Sachverhalt kann aber so kompliziert werden, dass Ihr ohne anwaltliche Hilfe nicht auskommen werdet.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 22. Juni 2009 07:37
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Ich vermute mal, dass ihr den Vertrag damals mit einem Notar gemacht habt. Holt euch da zunächst mal einen Rat. Evtl. ist der auch Rechtsanwalt und kann euch ggf. vertreten.
Ohne Anwalt wird das wohl sehr schwer werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 23. Juni 2009 03:46

Ein Notar ist zu Neutralität verpflichtet, er darf nicht später einen Vertragspartner gegen den anderen vertreten.


odemtann
beantwortet von odemtann am 22. Juni 2009 07:36
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Wende dich an den Mieterschutzbund , oder schalte einen Anwalt ein


Dina2607
beantwortet von Dina2607 am 22. Juni 2009 07:36
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Warum wart ihr nicht bei einem Notar und habt alles schriftlich hinterlegt? Wäre schon bei der "Wartezeit" misstrauisch geworden. Dafür macht man doch solche Verträge! Geht zu einem Anwalt, denn das Mutmaßen bringt euch nicht weiter!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 22. Juni 2009 07:38

ich gehe mal davon aus´, dass Kaufvertrag bei Notar abgeschlossen wurde; ansonsten wäre er wirkungslos, da bei Hauskauf notarieller Vertrag verpflichtend ist.

Kommentar von A97cfaaed9762720321af649b6ebb327smallDina2607 am 22. Juni 2009 07:39

...er schreibt Vorverkauf!

Kommentar von A97cfaaed9762720321af649b6ebb327smallDina2607 am 22. Juni 2009 07:40

bzw. Vorvertrag!

Kommentar von spirit1971 am 22. Juni 2009 08:43

weil wir davon ausgegangen sind das das erst geht wenns umgeschrieben wird.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Juni 2009 07:42
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Was du vertraglich zugesagt bekommen hast, das kannst du notfalls auch auf dem Rechtsweg einfordern. Alles Andere dagegen, etwaige mündliche Absprachen, die nicht schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterschrieben, ist stets ein potenzieller Streitgrund.

Kommentar von A97cfaaed9762720321af649b6ebb327smallDina2607 am 22. Juni 2009 07:43

....leider nicht bei Immobiliengeschäften, die gehen nur mit Notarvertrag/Urkunde!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 22. Juni 2009 07:50

Ob die Papiere mit ohne Notar gemacht werden, scwächt sie jicht. Auch der Vorvertrag braucht keinen Notar, der hier auch nicht efragt war.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Juni 2009 07:42
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Was du vertraglich zugesagt bekommen hast, das kannst du notfalls auch auf dem Rechtsweg einfordern. Alles Andere dagegen, etwaige mündliche Absprachen, die nicht schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterschrieben, ist stets ein potenzieller Streitgrund.


HeymM
beantwortet von HeymM am 22. Juni 2009 07:51
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Achtung! Selbst mündlich vereinbarte Regelungen können gültig sein solange es Zeugen dafür gibt.

Deiner Geschichte nach zu Urteilen versucht die Vermieterin das Haus mehrfach zu verkaufen. Dies ist rechtlich nicht haltbar und in der Tat Betrug!! Sie versucht es mit einer Hinhaltetaktik.

Alles was schriftlich vereinbart und von beiderseiten unterschrieben wurde und alle Belege von Zahlungen zusammen legen und sofort zum Anwalt.

Wenn eine Rechtschutzversicherung existiert, diese den Fall schildern und man hat Anspruch auf Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten sofern die Versicherung grünes Licht gibt.


subsi75
beantwortet von subsi75 am 22. Juni 2009 08:01
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Ich kann euch nur Raten, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, am besten wäre ein Rechtsanwalt und Notar, oder zumindestens wo ein Notar mit in der Kanzlei ist. Vorab solltest Du Deine Rechtsschutzversicherung anrufen und kurz denn Fall Schildern. Die geben Dir dann auch meißtens einen Anwalt mit dem die zusammenarbeiten Aber vorsicht... ANWALT IST NICHT GLEICH ANWALT... Du kannst oft schon in einem Telefonat feststellen, ob der Anwalt was tun möchte. . . In der Zeit, könnt Ihr auch schonmal zusammenschreiben, was Ihr alles in das Haus an Geld für Renovierungen bezahlt habt. Somit hat der Rechtsanwalt sofrt alle angaben die er Braucht. .. Rein Rechtlich gesehen, würde ich sagen, das Die Eigentümerin keine Chance hat, da ein Vertrag besteht.


anonym
beantwortet von spirit1971 am 22. Juni 2009 07:52
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wir waren nicht beim notar,leider!!!es gibt 2 weitere zeugen die den vorvertrag mit unterschrieben haben.darunter auch der sohn von der frau.wir waren sonntag bei dem er wollte mit seiner mutter reden.im vertrag steht.kaufsumme XXX,umschreibung sofort und das halt die kosten des notars wir tragen.und das die summe in monatlichen raten abgezahlt wird.sie ist ja nicht abgeneigt zum überschreiben aber sie will die ganze kaufsumme nochmal.dabei ist fast die hälfte schon abbezahlt.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 23. Juni 2009 03:51
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Wie die Überschrift Deiner Frage schon lautet: "Wie sieht das rechtlich aus?" und das kann Dir letztendlich nur ein Rechtsanwalt sagen, Aber bedenke: In Deutschland bekommt nicht Recht wer recht hat, sondern hat recht wer Recht bekommt. Leider, nichts ist unmöglich.....


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