Hallo
Wie sieht es nun mit dem Uhrheberrechtschutz? Darf ich eine Sicherheitskopie eines Filmes, eines Programms zu hause haben? Also wirklich EINE - nicht 100 zum Verkauf, nur eine einzige!!
Grüße
Wenn Du beim kopieren keinen Kopierschutz umgehst darfst Du es.
Analoge Kopien von einer CD sind auch erlaubt, weil kein Kopierschutz umgangen wird.
Dabei ist es unerheblich woher Du das Original hast. Also Gekauft oder geliehen.
Kopien von illegal hergestellten Kopien sind ebenfalls illegal.

zu dem Thema gibt es unter http://www.irights.info/index.php?id=4 weitere Informationen.
Jein, du darfst beim herstellen der Kopie keinen wirksamen Kopierschutz umgangen haben.
und wenn mein Kumpel mir ne Räberkopie mit geknacktem Schutz schenkt (und ich ein Laie - halte es für eine Original-CD, und davon ne Kopie mache, also ohne Problem mit dem Schutz zu haben?!

Ja darfst du...wenn du das Original auch zuhause hast.....
und wenn ich den Original dem Kumpel gegeben hab, und der es verloren hat?))
Mystika1245 am 4. Oktober 2009 19:29 Jaja...das ist wie der Spruch:
Das sind Sicherheitskopien, die Originale hab ich in der Videothek..... xD

Glaube ja. Wen juckt das, wenn du wirklich nur 1 hast und die nicht rumverteilst?