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Wie sieht es mit der Bezahlung beim Tierarzt aus, wenn das Tier stirbt?

gefragt von Sternenbande am 29.05.2009 um 23:33 Uhr

Ich habe neulich ein Tier operieren lassen. Die OP hätte normalerweise um die 120 Euro gekostet. Die OP verlief auch gut und das Tier wachte normal aus der Narkose aus, es starb aber dann an plötzlichem Kreislaufversagen. Ich musste dann nichts bezahlen, aber ist das der Regelfall? Den Tierarzt trifft keine Schuld, es war wohl einfach ein tragisches Unglück. Wie ist das denn normalerweise?


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Idnalb
beantwortet von Idnalb am 29. Mai 2009 23:35
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Der Tierarzt könnte auch Geld verlangen. Es ist ja nicht seine Schuld das das Tier gestorben ist. Aber es ist ein sehr feiner Zug dass er nichts verlangt hat.


talano
beantwortet von talano am 29. Mai 2009 23:35
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da hast Du einen sehr netten Tierarzt


necroscope
beantwortet von necroscope am 29. Mai 2009 23:35
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nein das ist kein regelfall. scheinbar tatest du ihm leid, weil geld zahlen und tier trotzdem verloren ist ja schon n bisschen krass. nett von deinem tierarzt würd ich sagen


anonym
beantwortet von alexthek am 29. Mai 2009 23:35
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ich denke normalerweise muss man sowas zahlen, solange nicht nachgewiesen ist, das es ein fehler vom tierarzt war... hast nen netten tierarzt ;-)


anonym
beantwortet von Vivi29 am 29. Mai 2009 23:35
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ich habe 360 eu für meine tote Katze bezahlt, du kannst ihm auf Knien danken :)



mfms2009
beantwortet von mfms2009 am 29. Mai 2009 23:36
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Muss sagen der Tierarzt scheint super zu sein, denn die meisten hätten dich zahlen lassen


Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 29. Mai 2009 23:37
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Normalerweise musst du selbstverständlich die Rechnung bezahlen. Der Tierarzt hat ja operiert und keinen Fehler gemacht. Es ist wirklich super nett von ihm, dass du nichts bezahlen musst. Bring ihm ein paar Blumen vorbei oder ein Fläschchen Wein als Dankeschön. Traurig um das Tier.


Nicoli
beantwortet von Nicoli am 29. Mai 2009 23:35
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also ich musste damals noch was drauf zahlen für die "beseitigung" meines katers... scheint wohl jeder TA anders zu händeln


sam99
beantwortet von sam99 am 30. Mai 2009 00:27
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Normalerweise zahlt man trotzdem. Aber da scheint dein TA wirklich klasse zu sein.


anonym
beantwortet von wuseldusel am 30. Mai 2009 06:09
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Du hattest einen Diensvertrag mit dem Arzt abgeschlossen, keinen Werkvertrag. Da muss man zahlen, auch wenn es ärgerlich ist. Hatte ich selbst mehrmal erlebt, du hast also echt Glück gehabt.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 30. Mai 2009 09:04
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Nein, da hast Du "Glück" gehabt. Grundsätzlich ist es so, dass der Tierarzt seine Arbeit gemacht hat und dementsprechend auch seinen Lohn zu bekommen hat. Ich finde es allerdings sehr anständig, dass der TA in diesem Fall keine Rechnung gestellt hat. Der Kummer ist schon gross genug und wenn man dann noch für eine misslungene OP bezahlen soll, bei der das Tier auch noch gestorben ist, fände ich das menschlich nicht okay aber eine TA-Praxis ist ja auch ein Geschäftsbetrieb, der Gewinn machen muss.


nightblue
beantwortet von nightblue am 30. Mai 2009 11:37
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Das war eine Nette Geste des Tierarztes. Normalerweise muss man solche OPs bezahlten, ob sie nun erfolgreich sind oder nicht. Das Risiko besteht ja schließlich immer und das kann auch der Tierarzt nicht ändern.


anonym
beantwortet von Sternenbande am 30. Mai 2009 12:33
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Und wenn nun der Tierbesitzer vermutet, dass das Tier durch einen Fehler des Tierarztes gestorben ist und sich weigert zu bezahlen, wie sieht es dann aus?


Melanie11
beantwortet von Melanie11 am 31. Mai 2009 01:15
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Ich habe schon davon gehört, dass manche Tierärzte bei Todefall bei/nach der OP nur die Hälfte des zuvor vereinbarten Preises verlangen.


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