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Wie sieht es mit den Steuererstattungen bei einem LKW für einen Rußpartikelfilter aus?

gefragt von bastler86 am 29.10.2007 um 21:44 Uhr

Wir sollten heute bei einem Fahrzeug einen Rußpartikelfilter einbauen, das eine LKW Zulassung hat (Renault Kangoo). Der Besitzer sagte mir, dass er keine Steuerrückzahlung im Wert von 330€ bekäme, wenn er dies machen würde, wie es beim normalen PKW wäre. Was hat das für einen Grund? Die meisten LKW Zulassungen machen doch viel mehr dreck als die normalen PKWs, auch wenn es sich hier eigentlich auch nur um einen PKW mit LKW Zulassung handelt.


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Reply


anonym
beantwortet von Markus Albrecht am 30. Oktober 2007 20:22
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Hallo bastler86! Also, erstmal, vor dem Gesetz sind PKW Pkw und LKW Lkw. Kannst du mir folgen. LKW werden ja schon von Haus aus anders besteuert, nämlich nach Nutzlast und nicht nach Hubraum und Schadstoffklasse. LKW´s bekommen ihre Steuerrückerstattung, wenn man das überhaupt so nennen kann, über die Autobahnmaut zurück. D.h., ein Stinker (Euro 0,1 u. 2) zahlen bedeutend mehr als die hochmoderen Euro 4 bzw. 5 Motoren. Und da der kleine Kangoo ja keine Maut bezahlen muß, bekommt er auch keine Vergünstigungen. Alle Klarheiten beseitigt?




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