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Wie sieht es in diesem Fall mit den Urheberrechten aus?

gefragt von cathystraumcathystraum am 19.04.2009 um 20:45 Uhr

Ich bin im Besitz einer Postkarte von 1903. Diese möchte ich gerne in einen Blog stellen. Kann ich das ohne weiteres machen oder muss ich Rückfrage beim Hersteller dieser Karte halten. Die Druckerei gibt es zwar nicht mehr aber der frühere Besitzer lebt noch.

Danke für eure Antworten.

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gri1su
beantwortet von gri1su am 19. April 2009 21:02
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Hilfreichste Antwort

Wenn Du auf der ganz sicheren Seite sein willst, kontaktierst Du die Nachkommen und lässt Dir eine Genehmigung geben.

Kommentar von 366fb01b1009d2750e5b49991b525545smallcathystraum am 19. April 2009 21:08

Das ist eine gute Idee. Ich kenne den Enkelsohn.


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wim50
beantwortet von wim50 am 19. April 2009 21:05
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Der Schutz läuft 70 Jahre nach dem Tod des Autors aus.


anonym
beantwortet von mig112 am 19. April 2009 20:49
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Jopi Heesters ist 105, die Urheber/Eigner deiner Karte sind sicher alle seit Jahren unter der Erde...


Raptor170v1
beantwortet von Raptor170v1 am 19. April 2009 20:47
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wie soll der noch leben? 1903, dann ist der ja 106 Jahre alt, das glaubst du doch selbst nicht

Kommentar von 366fb01b1009d2750e5b49991b525545smallcathystraum am 19. April 2009 20:48

Aber der direkte Nachfolger (Sohn) lebt noch.


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