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Wie sieht es eigentlich rechtilich aus...?

gefragt von BeardedDragon am 30.07.2009 um 10:19 Uhr

... Wenn mein Hund auf meinem privaten Grundstück eine Person oder einen anderen Hund beißen würde, der ohne mein Wissen und ohne meine Erlaubnis mein Grundstück betritt?


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 30. Juli 2009 10:20
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Du bekommst eine Anzeige und mußt für den Schaden aufkommen. Also die Behandlungskosten tragen.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 30. Juli 2009 10:20
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Du haftest dafür, deswegen gibt es eine Hundehaftpflicht-Versicherung.


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 30. Juli 2009 10:22
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Du haftest IMMER für Schäden, die Dein Hund anrichtet! Auch dann, wenn Du ein Schild am Gartenzaun aufgehängt hast!

Es ist Deine Pflicht, andere Leute vor Schaden zu bewahren. Wenn man z.B. nur an Deine Haustür kommt, wenn man durch den Garten geht, Dein Hund ist draußen, und da hat jemand einen Notfall, muß telefonieren- will Dich um Hilfe bitten- oder Dir einfach nur ganz banal was in den Briefkasten stecken, dann MUSS er da schließlich durch! Und dann mußt Du ggf einen Teil im Garten so abtrennen, dass er für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist!


anonym
beantwortet von LeaderG am 31. Juli 2009 12:20
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Man, leute wenn ihr keine ahnung habt schreibt doch einfach nichts. Wenn jemand in mein Haus einbricht, dann darf ich den gewaltsam festhalten oder rausschmeisen. Wenn er mein leben bedroht, z.B. weil er ein messer hat, dann darf ich ihn sogar erschißen. Logischerweiße, kann ich dann auch einen Hund zur abwehr einsetzen. Schonmal §32 StGB gelesen? Notwehr. Ist ne tolle sache.

Wenn ein Grungstück eingezeunt ist und überall schilder hängen auf dennen steht, das man das grundstück nicht betreten darf, und klingel und Brifkasten am Tor angebracht sind, dann kann man auch seinen Hund im Garten lassen um Personen die sich widerrechtlich zutrit verschafft haben abzuwehren.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 30. Juli 2009 10:19
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Dann wirst du bestraft.
Selbst Einbrecher dürfen von deinem Hund nicht gebissen werden.


Kommentar von 1da013680736e6766e253eb1fa4d4866smallDory1 am 30. Juli 2009 10:22

lol.. das is ja mies. irgendwie ne gesetzeslücke oder?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 30. Juli 2009 10:23

Ja, irgendwie schon.

Kommentar von 1da013680736e6766e253eb1fa4d4866smallDory1 am 30. Juli 2009 10:27

somit hat sich dann der "wachhund" erledigt :) ...

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 30. Juli 2009 10:30

Naja, den Einbrecher anbellen und strammstehen lassen darf er schon.

Kommentar von 1da013680736e6766e253eb1fa4d4866smallDory1 am 30. Juli 2009 10:33

aber ganz ehrlich.. dann würd ich mir lieber ne vernünftige alarmanlage kaufen, als jedesmal noch draufzahlen zu müssen wenn jemand meint bei mir einbrechen zu müssen. das würd ich nicht einsehen wollen ;)

Kommentar von LeaderG am 31. Juli 2009 12:13

Die Gesetzes Lücke heist "Notwehr". Um dich und dein eigentum zu schützen darfst du vom Hund bis zur schusswaffe und darüber alles hinaus einsetzen, wenn es erforderlich ist. Wer sagt einbrecher dürfen nicht mit einem hund abgewehtr werden hat keine ahnung.

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 30. Juli 2009 11:23

Das stimmt so aber nicht ! Der Hundebesitzer muß am Zugang/Tor ein Schild anbringen, "Betreten verboten - Vorsicht bissiger Hund", dann muß er für Nichts haften und der Hund darf ungestraaft ein Stück abbeißen.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 30. Juli 2009 11:58

Wo steht das denn? lach
Lies mal weiter unter das Gerichtsurteil.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 30. Juli 2009 12:02

Dory1
beantwortet von Dory1 am 30. Juli 2009 10:20
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zitat:

Wenn Du wirklich ein gefährliches und freilaufendes Tier, etwa einen Kampfhund, auf dem Grundstück hieltest, dann müsstest Du das Grundstück perfekt einzäunen und ein entspr. Schild anbringen.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 30. Juli 2009 10:21
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Möglicherweise können dich Schilder wie: Vorsicht bissiger Hund oder so vor Strafe bewahren. Bin mir aber nicht sicher.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 30. Juli 2009 10:22

Nein, diese Schilder bringen gar nichts.

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 30. Juli 2009 10:46

Könnten sich aber evtl. strafmildernd auswirken?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 30. Juli 2009 12:05

Auch das nicht.


anonym
beantwortet von Kruska am 30. Juli 2009 10:21
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du wirst gestraft was auch gut ist - ein hund der beisst gehört eingeschläfert.... tut weh, ist aber so...

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 30. Juli 2009 10:23

du gehörst auch eingeschläfert,schon mal was von Schutz und Herden Hunden gehört???Was haben Fremde auf dem Grundstück zu suchen?!!!!


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 30. Juli 2009 10:22
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wenn du eine WArnung vor dem Hund an der Tür hast,dann NICHT!!!!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 30. Juli 2009 10:22

Doch, dann auch. Es ist ja nur ein Hinweis.

Kommentar von Ab0c7b5d4eb4adbddd1967ff97732155smallMelly1878 am 30. Juli 2009 10:24

Halter haftet wenn Hunde Besucher anfallen

Ein Halter kann sich auch der Verantwortung dann nicht entziehen, indem er behauptet, es handle sich bei den Angreifern um Wachhunde, für die er wegen der so genannten Nutztier-Bestimmung nur beschränkt haften müsse.

Neben dem Tor eines Reiterhofs warnte ein großes Schild mit der Abbildung eines Rottweilers: "Vorsicht, bissiger Hund ". An der Tür zum Wohnhaus stand noch einmal "Warnung vor dem Hunde". Davon ließ sich ein Mann aber nicht abhalten, der seine Frau vom Reitunterricht abholen wollte. Nach mehrfachen, vergeblichem Klopfen öffnete er die Tür des Wohngebäudes und wurde von den dort befindlichen Rottweilern und einem Staffordshire Terrier, bei Publikumsverkehr normalerweise im Zwinger, zu diesem Zeitpunkt allerdings im Haus, arg zugerichtet.

"Purer Leichtsinn", sagten dazu die Richter und sahen den Hundehalter in der vollen Verantwortung: Sind Hunde bekanntermaßen aggressivund bissig, müssen sie besonders sorgfältig beaufsichtigt werden. Je gefährlicher die Hunde sind, desto größere Bedeutung erlangt ihre sichere Verwahrung. Das bedeutet: der Halter eines Kampfhundes haftet auch dann, wenn sich jemand dem Tier unbefugt nähert und es sich in einem eingezäunten Gelände befindet.

Der Hundehalter hat zu verhindern, dass Tiere ins Freie gelangen und Menschen verletzten können. Im vorliegenden Fall sei es also nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus waren und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.

BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 238/04

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 30. Juli 2009 10:26

Sag ich ja.

Kommentar von Bf1a7ffd9330c8e0f949daa0fa669864smallTibettaxi am 30. Juli 2009 12:11

Hätten die ihre Hauzstür abgeschlossen wäre nix passiert


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 30. Juli 2009 10:23
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Wenn das Grundstück nicht gegen Betreten gesichert ist, hast du schlechte Karten. Ein Gartentor muss abgeschlossen sein.

Kommentar von BeardedDragon am 30. Juli 2009 10:28

ja aber wenn das Grundstück komplette eingezäunt ist und z.B. jemand über den Zaun klettert?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 30. Juli 2009 10:31

Auch dann darf der Hund nicht beissen.

Kommentar von LeaderG am 31. Juli 2009 12:15

Natürlci darf der Hund dann beisen. Hausfriedensbruch darf auch mit Gewalt beendet werden. Wenn jemand das grundstück illegal betritt, und dann nicht gehen will, dann darf er mit Gewalt entfernt werden.

Kommentar von Ab0c7b5d4eb4adbddd1967ff97732155smallMelly1878 am 30. Juli 2009 10:31

Dann war im Zweifel der Zaun nicht hoch genug!


anonym
beantwortet von Lady5 am 30. Juli 2009 10:53
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Das ist eine sehr gute Frage! Ich meine doch, wenn man auf sein Grundstück ein Hund rumlaufen hat und es kommen Leute die auf mein Grundstück nix zu suchen haben, darf doch der Hund dieses Grundstück verteidigen und wenn man doch ausdrücklich noch ein grosses Schild hat " ACHTUNG BISSIGER HUND " usw. Ist das nicht eine Wahrnung. Gibt es den mittlerweile auch Urteile darüber, würde mich sehr interessieren. ES ist doch so , wenn fremde Leute die sich nicht angekündigt haben wie z.b. Einbrecher , dürfen nicht aufs Grundstück aufhalen. wir gehen mal nicht von einen Kampfhund aus, sondern von einen kleinen Hund . So gesehen hat doch keiner auf mein Grundstück zu suchen. oder sehe ich das falsch!


Tibettaxi
beantwortet von Tibettaxi am 30. Juli 2009 11:23
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Wenn dein Grundstücvk vernünftig eingezäunt ist und mit Warnschildern versehen ist dann dürftest du nicht haftbar zu machen sein.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 30. Juli 2009 12:04

Warnschilder kann man sich auch schenken.

Kommentar von Bf1a7ffd9330c8e0f949daa0fa669864smallTibettaxi am 30. Juli 2009 12:17

Ich muss wenigstens darauf hinweisen das ein Hund da ist. Damit der ungebetene Besucher seinen Einbruchsversuich überdenkt.

Wenn man das alles list ...sind wir hier bei den bekloppten Amis oder was ?

Ich hab mal gelernt das sich recht aus dem Dewnken und fühlen aller denkenden Menschen herausbildet (war in Rechtrskunde). Das schjeint in diesem Land abhanden gekommen sein.

Als bleibt nur eines: Grundstück sicher einzäunen und 5-6 Kan gals drauf. Ist einer wirklich so bekloppt da einzubrecvhen sind die Kangals satt und nen Kläger gibts auch nicht mehr.

Schwachfug so eine Rechtslage. Wobei das oben zitierte Urteil (BGH) zeigt wieder die dusseligkeit der Besitzer von agressiven Hunden. Natürlich muss ich die so absichern das da keiner rankommt. Und ne nicht verschlossene Haustür öfnet selbst unsere Tibi-hündin mit ihren 33cm


anonym
beantwortet von hundini am 30. Juli 2009 22:47
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Du bist immer haftbar, auch wenn einer in dein Haus/ deine Wohnung einbricht. Egal wieviel Warnschilder du hast oder wie hoch der Zaun ist. Aber dafür gibt es ja eine Hundehaftpflicht.


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