Frage von KriLu 12.01.2009

Wie sieht es denn mit dem Parken auf Behindertenparkplätzen aus, wenn...

  • Hilfreichste Antwort von cldl2008 12.01.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dieses Thema kam gestern im TV. Also bei eindeutig erkennbaren Verkehrskennzeichen wie Stopp und Vorfahrt, ist es egal ob diese zugeschneit ist ... man hat sich daran zu halten. Bei anderen eingeschneiten Zeichen kann man nicht belangt werden, die zuständige Verwaltung ist auch dafür da, diese Kennzeichen dann wieder kenntlich zu machen.

    Ähnlich wird es bei einem Behindertenparkplatz sein. Wenn die Markierung zugeschneit ist, kannst Du auch nicht mehr erkennen, dass der Parkplatz breiter ist, wie ein normaler ... kannst also nicht mehr erkennen, dass es ein Behindertenparkplatz ist.

  • Antwort von Auswanderer 12.01.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Unwissenheit schützt nicht.

  • Antwort von Wenne 12.01.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Da das Schild alleine durch seine Form nicht als 'Behindertenparzkplatzschild' zu erkennen ist (anders als beim Stop- oder Vorfahrtsschild!) könntest du bei einem Einspruch eventuell Glück haben.

    Wobei ja wohl auch davon ausgegangen wird, dass du dich, wenn du direkt unter dem Schild parkst, auch davon überzeugst was das Schild aussagt und dich dann, gegebenen Falles, wieder 'verflüchtigst'.

    Diese Pflicht hättest du nämlich!

    Behindertenparkplätze sind im Normalfalle nicht so groß dass es dem Fahrer nicht zuzumuten wäre zumindest die Schilder direkt am oder neben dem Stellplatz frei zu räumen. ;-)

    Du siehst, es ist wohl ziemlich Ermessenssache des Sachbearbeiters ob er dir da eine Unwissenheit oder eine Pflichtverletzung unterstellt.

    -

    PS: für den fließenden Verkehr sind ja vorfahrtsregelnde Schilder allein schon durch ihre Form definiert, so dass man da keine Ausrede hat.

    Im stehenden Verkehr ist es aber schon zumutbar wenn man sich zumindest die unmittelbar neben dem Parkplatz stehenden Schilder freiräumt um sich von der rechtmäßigkeit des Parkens zu überzeugen.

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!!

  • Antwort von djfreiflug 12.01.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bleibt trotzdem ein Behindertenparkplatz, außerdem hast es ja gesehen sonst würdest es hier und jetzt nicht wissen, wenn man will sieht man es, wenn mans übersehen will, kann mans übersehen, aber, es bleibt ein behindertenparkplatz auf dem nur solche parken dürfen

  • Antwort von saskia1201 12.01.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    leider doof gelaufen, sieht mit strassenschildern ja auch nicht anders aus...

  • Antwort von Solaris3 12.01.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn du einen Beweis (z.B. Foto) dafür hast sieht es gut für dich aus! LG

  • Antwort von wolfgang1956 12.01.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja, wenn man erwischt wird.

    Sind die Behindertenparkplätze nicht im Navi angegeben?

  • Antwort von Drachentoeter 24.01.2009

    Ein offizieller Behindertenparkplatz ist gekennzeichnet durch das blaue Schild mit dem P und zusätzlich einen Weisen Schild mit Rollstuhl drauf. Wenn nur eine Markierung auf der Straße vorhanden ist, dann ist das kein offizieller Behindertenparkplatz. Ich glaube kaum das der Schnee so hoch lag das kein Schild mehr zu erkennen war.

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