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Wie sieht es denn mit dem Parken auf Behindertenparkplätzen aus, wenn...

gefragt von KriLuKriLu am 12.01.2009 um 7:32 Uhr

...das Rollstuhl-Zeichen auf der Straße völlig mit Schnee bedeckt ist und auch sonst weit und breit kein Schild erkennenbar ist. Kann ich dann dafür (obwohl ich es ja nicht gesehen habe und somit unwissend war) einen Strafzettel kassieren?


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anonym
beantwortet von cldl2008 am 12. Januar 2009 07:54
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Hilfreichste Antwort

Dieses Thema kam gestern im TV. Also bei eindeutig erkennbaren Verkehrskennzeichen wie Stopp und Vorfahrt, ist es egal ob diese zugeschneit ist ... man hat sich daran zu halten. Bei anderen eingeschneiten Zeichen kann man nicht belangt werden, die zuständige Verwaltung ist auch dafür da, diese Kennzeichen dann wieder kenntlich zu machen.

Ähnlich wird es bei einem Behindertenparkplatz sein. Wenn die Markierung zugeschneit ist, kannst Du auch nicht mehr erkennen, dass der Parkplatz breiter ist, wie ein normaler ... kannst also nicht mehr erkennen, dass es ein Behindertenparkplatz ist.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 12. Januar 2009 07:58

Ja, das hab ich auch gesehen. Kam auf VOX oder so. DH!

Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 12. Januar 2009 08:03

echt, kam gestern im tv? hätt ich doch mal fern gesehen xD... trotzdem dh, danke

Kommentar von 1f5281142a468a3aa9207b0ac4b45225smallAristella am 12. Januar 2009 08:51

Stimmt genau. Wovon man nix weiß kann man auch nicht berücksichtigen!


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Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 12. Januar 2009 07:32
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Unwissenheit schützt nicht.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 12. Januar 2009 07:33
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Ja, wenn man erwischt wird.

Sind die Behindertenparkplätze nicht im Navi angegeben?

Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 12. Januar 2009 07:35

keine Ahnung, habe kein Navi :-(


Solaris3
beantwortet von Solaris3 am 12. Januar 2009 07:33
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Wenn du einen Beweis (z.B. Foto) dafür hast sieht es gut für dich aus! LG

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 12. Januar 2009 07:35

Also vor dem Parken allen Schnee über den Rollstuhl schaufeln. (grins)

Kommentar von 167f2bac2c95e478dd25e04485f5914dsmallSolaris3 am 12. Januar 2009 07:37

...ganz genau! Nein...hatte mal ähnlichen Fall, das Schild war von Büschen "umzingelt" worden, man sah es nicht, bekam einen Strafzettel! Ich schrieb einen freundlichen Brief nebst Beweis und die Anzeige wurde zurückgenommen! LG

Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 12. Januar 2009 07:42

danke für eure ratschläge, also ich lerne draus, dass ich entweder immer einen foto oder eine schneeschippe mit im auto dabei habe :-D


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 12. Januar 2009 07:39
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leider doof gelaufen, sieht mit strassenschildern ja auch nicht anders aus...


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 12. Januar 2009 07:40
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Bleibt trotzdem ein Behindertenparkplatz, außerdem hast es ja gesehen sonst würdest es hier und jetzt nicht wissen, wenn man will sieht man es, wenn mans übersehen will, kann mans übersehen, aber, es bleibt ein behindertenparkplatz auf dem nur solche parken dürfen

Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 12. Januar 2009 07:48

ja sicher, ich will den parkplatz den bedürftig auch nicht wegnehmen... ich wusste dann auch leider erst im nachhinein, dass es ein solcher parkplatz ist...


Wenne
beantwortet von Wenne am 12. Januar 2009 07:59
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Da das Schild alleine durch seine Form nicht als 'Behindertenparzkplatzschild' zu erkennen ist (anders als beim Stop- oder Vorfahrtsschild!) könntest du bei einem Einspruch eventuell Glück haben.

Wobei ja wohl auch davon ausgegangen wird, dass du dich, wenn du direkt unter dem Schild parkst, auch davon überzeugst was das Schild aussagt und dich dann, gegebenen Falles, wieder 'verflüchtigst'.

Diese Pflicht hättest du nämlich!

Behindertenparkplätze sind im Normalfalle nicht so groß dass es dem Fahrer nicht zuzumuten wäre zumindest die Schilder direkt am oder neben dem Stellplatz frei zu räumen. ;-)

Du siehst, es ist wohl ziemlich Ermessenssache des Sachbearbeiters ob er dir da eine Unwissenheit oder eine Pflichtverletzung unterstellt.

-

PS: für den fließenden Verkehr sind ja vorfahrtsregelnde Schilder allein schon durch ihre Form definiert, so dass man da keine Ausrede hat.

Im stehenden Verkehr ist es aber schon zumutbar wenn man sich zumindest die unmittelbar neben dem Parkplatz stehenden Schilder freiräumt um sich von der rechtmäßigkeit des Parkens zu überzeugen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!!


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 24. Januar 2009 23:24
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Ein offizieller Behindertenparkplatz ist gekennzeichnet durch das blaue Schild mit dem P und zusätzlich einen Weisen Schild mit Rollstuhl drauf. Wenn nur eine Markierung auf der Straße vorhanden ist, dann ist das kein offizieller Behindertenparkplatz. Ich glaube kaum das der Schnee so hoch lag das kein Schild mehr zu erkennen war.


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