grasfux am 19.07.2008 um 10:31 Uhr
ich mein, der vollzugsbeamte muß doch wenigstens eine nachricht bei mir im briefkasten hinterlassen, oder kann er ,auf deutsch gesagt einen kaffee trinken gehen und in seinen bericht schreiben..." nicht angetroffen".... anscheinend wurdenan meinem auto 6 erfolglose zwangsstillegungen unternommen und ich soll jetzt 300 euro zahlen. da ich mit meiner frau im gegenschichtbetrieb arbeite ist bei uns immer jemand zuhause und im briefkasten lag auch nie etwas. das auto steht in der garage.
jetzt muß ich beweisen das er NICHT da war.. eigentlich müßte er mir doch beweisen DAS er da war, oder...? und wie schon erwähnt, so ein bericht ist ja wohl schnell gefaked
ich glaub bei dir ist wohl einiges schief gelaufen. bevor der beschluß zur entsiegelung kommt hast du jede menge post bekommen. hast du die KFZ-Steuer nicht gezahlt, kommt die erste mahnung, die 2., vielleicht auch eine dritte, spätestens dann kommt der hinweis das das fahren untersagt wird und du es abmelden mußt. meldest du dein fahrzeug nicht freiwillig ab, dann kommt der aussendienstler und sucht dein fahrzeug. findet er es, entsiegelt er die kennzeichen.
wenn du die versicherung nicht bezahlt hast, kommen auch erst viele mahnungen und in einer mahnung kommt der hinweis der zwangsabmeldung. zahlst du denn immer noch nicht, geht ein fax an die zulassungsstelle das die gesellschaft nicht mehr für schäden aufkommt. und wenn du jetzt nicht umgehend eine neue deckungskarte beim amt vorlegst, dann passiert genau das selbe wie oben.
du solltest keinesfalls das auto bewegen, denn du hast keinen versicherungsschutz und strafbar machst du dich auch
aber wer soviele schreiben ignoriert, dem kann man auch nicht mehr helfen.
Du bekommst meines wissen nach eine Mitteilung in den Postkasten mit einer Nachfrist und den den bereits entstandenen Kosten!!

Also eine Zwangsentstempelung sieht immer so aus, das bei dem Fahrzeug die Siegelmarken entfernt (abgekratzt) werden. Dies kann durch den Beamten des Ordnungsamtes oder durch die Polizei erfolgen.
Wirst du nicht angetroffen, dann wird in einigen Fällen eine Nachricht am Fahrzeug hinterlassen, aber dies ist keine Pflicht, da es im Vorfeld ja schon genug Schreiben gab, die auf diese Maßnahme hinwiesen...

du kannst sicher sein, daß dir dieser Gegenbeweis nicht gelingen wird und mit der Unterstellung "gefakt" würde ich sehr vorsichtig umgehen..
es muss ja einen zwingenden Grund geben, weshalb das Auto zwangsstillgegt werden muss und der ist garantiert nicht beim LRA zu suchen , sondern bei dir..und wenn so eine Sache 6 x passiert, dann wirst du niemanden einleuchtend erklären können, daß jetzt alles ganz überraschend kommt..
grasfux am 19. Juli 2008 10:44 ich hab nie behauptet das das überraschend kam..im märz entging mir ne rate für die vers. kurz darauf erhielt ich ein schreiben vom lra das mein auto stillgelegt werden müsse. umgehend rief ich bei meiner vers an, sagte denen ich werde zahlen und sie sagte mir..."ok, sie faxt es sofort ans lra..." so... 3 monate später bekomm ich oben genannte rechnung...6x entsempeln, strafe, gebühr...