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Wie sieht eine rechtlich abgesicherte Restwertberechnung von Leasingfahrzeugen aus?

Frage von DonSigi DonSigi

Habe einen VW Passat geleast, schön brav 4 Jahre lang die Leasingraten bezahlt. Nun will ich das Fahrzeug übernehmen. Bei einem Neuwert von ca. 28.000 Euro brutto und bei einer monatlichen Leasingrate von 430,- Euro kommt man auf einen Restwert von ca. 8000,-. Der Autohändler will jedoch hier 13.300 dafür. Der Händler will sich also den Umstand, dass ich kein neues Auto nehme, gewaltig versüßen lassen. Ist dies rechtlich überhaupt zulässig?

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Antworten (1)

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Da müsstest Du in den Vertrag schauen. Es gibt ja mehrere Möglichkeiten. Wenn Du kein Vorkaufsrecht hast, auch nicht am Gewinn vom übersteigenden Teil des vertraglich angenommenen Restwert besitzt, sieht es schlecht aus. Also, wie geschrieben, bitte den Vertrag bzgl. Rückgabevereinbarungen lesen.

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