Wie sieht die Versicherungslage bei Unfall mit Katze aus bei gravierenden Spätfolgen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoffentlich ist dieser Arbeitsunfall damals auch an die zuständige BG gemeldet worden. Das wird leider leicht "vergessen" weil der Arbeitgeber eben auch vergessen hat, dass er eine Hausangestellte beschäftigt hat.

Das hätte aber damals bereits die Krankenkasse beanstanden müssen.

Bei einer Verschlimmerung des Zustands nach Arbeitsunfall wird die MdE neu begutachtet. Ab einer MdE von 20 % würde eine Unfallrente fällig

Die BG würde dann evtl den Besitzer der Katze in Regress nehmen.

Wenn allerdings damals keine Meldung gemacht wurde, dürfte die ganze Sache verjährt sein

Wenn allerdings damals keine Meldung gemacht wurde, dürfte die ganze Sache verjährt sein

Unsinn... BG Unfälle verjähren nicht....

Allerdings ist die Beweisbarkeit nach so vielen Jahren sehr schwierig.

Wenn der Besitzer der Katze ermittelbar und die Akten im Krankenhaus greifbar sind, kann man durchaus mal eine Klage anstrengen. Ich würde mir bei so einem schweren Fall allerdings einen Fachanwalt für diesen Bereich suchen. Ganz schlimme Sache :-(((((

Vor über 10 Jahren ist meine Schwester auf der Arbeit derbe von der Katze des Hause gebissen worden.

Kommt die Frage nicht etwas zu spät ?

Was hat man denn vor 10 Jahren in dieser Sache unternommen ?

Welcher Haftpflichtversicherung wurde dies denn damals gemeldet ?

Es Ist er jetzt zu Folgen gekommen

@pinacolada42

Das beantwortet meine Fragen nicht!

Wenn damals der Schaden nicht bei dem Schadensverursacher (Halter der Katze) gemeldet wurde zwecks Schadenersatz, hat man nach 10 Jahre keine Möglichkeit mehr.

War das Ganze damals denn als Arbeitsunfall gemeldet? Wenn ja die Berufsgenossenschaft. Wenn nicht dann..naja keiner

Daran kann sie sich nicht erinnern

@pinacolada42
Daran kann sie sich nicht erinnern

Ist sie dement ?

Solch ein Ereignis vergisst man doch nicht.

Falls es ein Arbeitsunfall war. Katze des Hauses klingt nicht nach Unfall während der Arbeit.

Auch für die BG dürfte es inzwischen zu spät sein wenn hier nicht laufend eine BG Behandlung stattgefunden hat.

@Maximilian112

Die Schwester könnte als Hausangestellte oder auch als Baby-Sitterin gearbeitet haben. Damit unterliegt sie auch der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt selbst bei "Schwarzarbeit". Dann nimmt die BG den Arbeitgeber in Regress.

Nein sie war komplett versichert! Aber sie kann sich nicht erinnern ob sie es damals beim Arzt als Arbeitsunfall gemeldet hat

@pinacolada42

Dann sollte sie die zuständige BG kontaktieren. Die wissen das....

@pinacolada42

Einen Arbeitsunfall muss der ARBEITGEBER der zuständigen BG melden. Der Verletzte muss nur beim behandelnden Arzt angeben, dass es sich um einen Unfall handelt.

Seinerzeit hätte aber auch die Krankenkasse nachfragen müssen, wie es zu dieser Verletzung kam.