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Wie sieht die Rechtliche Situation mit der Reservierung von öffentlichen Strandliegen aus?

gefragt von VollstreckerVollstrecker am 26.09.2007 um 14:52 Uhr

Wenn ich morgens vorm Frühstück mein Handtuch auf eine vom Hotel allgemein zur Verfügung gestellte Strandliege lege, habe ich nach dem Frühstück immer noch einen Anspruch auf die Liege?


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. September 2007 14:55
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die typisch deutsche und britische Unsitte...woher sollte da bitteschön ein Rechtsanspruch herkommen, wenn ich mein Handtuch über eine Liege lege, die mir nicht mal gehört?

Kommentar von Simple_avatar5smallVollstrecker am 26. September 2007 14:57

Z.B. das Argument das man als erster die Liege entdeckt hat!

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 26. September 2007 15:03

Das ist wohl kaum ein "Argument"!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 26. September 2007 15:10

vor allem ENTDECKT..biste Kolumbus..:-))

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 19. November 2007 17:29

Wir haben die früher immer alle in den Pool geworfen und uns an den dummen Gesichern der Reservierer erfreut.


anonym
beantwortet von conny39 am 26. September 2007 14:54
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Normaler weise und rein rechtlich nicht. Irgentwann hat sich dieser Brauch mal eingebürgert,aber wenn jemand das Handtuch weg nimmt und wo anders hin legt,kannst du nichts machen.


Thubauville
beantwortet von Thubauville am 26. September 2007 14:59
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Nein, viele glauben dann nur das durch das "Handtuchbesetzen" sie einen Anspruch auf die Liege haben. In vielen Hotels ist das auch (Gott sie dank) verboten sich eine Liege mit dem Handtuch zu reserbieren, das Personal nimmt dann die Handtücher von den Liegen runter!


anonym
beantwortet von Vinc1 am 26. September 2007 15:00
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Am Besten noch abends vor dem Schlafengehen schnell die Handtücher verteilen, man möchte ja schliesslich länger schlafen und schön frühstücken ggg Aber um die Frage zu beantworten. Nein, man hat KEINEN Anspruch auf DIESE Liege.


gri1su
beantwortet von gri1su am 26. September 2007 15:04
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Es gibt ein Sprichwort: "Weggegangen, Platz vergangen"

Mich würde mal interessieren, woher Du einen Rechtsanspruch auf Inbesitznahme fremden Eigentums herleiten willst, indem Du eine "Reservierung" durch ein Handtuch deutlich machen möchtest.

Ich finde es gut, daß gegen solche Unsitte gegenan gegangen wird.





thebrain
beantwortet von thebrain am 26. September 2007 15:53
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nein natürlich nicht. in den meisten ressorts und hotels ist das inzwischen sogar verboten.

werde dem gri1su jetzt erst mal mein handtuch aufs auto legen damit ich morgen damit zur arbeit kann.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 26. September 2007 16:21

Wehe!...Da liegt schon meins drauf...ggg.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 19. November 2007 17:24
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Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht. Genausowenig kannst Du "öffentliche" Strandliegen reservieren. Wie schon der Name sagt: öffentlich




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