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Wie sieht die Gesetzeslage in so einem Fall aus?

gefragt von goodboy21goodboy21 am 16.07.2009 um 18:01 Uhr

In New York hat sich in 80er mal ein sehr kurioses Fall ereignet. Und zwar stand auf dem Dach des Empire State Building ein Mann, mit der Absicht sich das Leben zu nehmen in dem er vor hat runterzuspringen. Paar Stockwerke darunter ist sich gerade ein Paar heftig am streiten. Kurz darauf springt der Mann von dem Wolkenkratzer herunter. Bei dem Paar darunter eskaliert die Lage. So das Mann zu einem Gewehr greift und in der Richtung des Fenstes schießt, wo seine Frau (die noch rechtzeitig zu Seite geht) nichts passiet. Doch wie der Zufall es will, ereicht der andere Mann der gerade von dem Dach des Wolkenkratzer abgespungen ist, gerade in diesem Augenblick das Fenster der Wohnung von dem Paar, so das die Gewehrkugel seine Brust trift. Er wird somit von dem Gewerkugel getötet, und den Aufprall am Boden nimmt er aso schon gar nicht mehr wahr.

Auch wenn diese Geschichte noch so unglaubwürdig klingt, ist sie doch wirklich wahr. Die Geschichte habe ich aus einem Buch gelesen, Leider stand da nicht dabei, ob der Mann der geschossen hatte, irgendeine Strafe deswegen gekriegt hat.

Welche Strafe würde den Mann in Deutschland erwarten, wenn sich sowas hier abgespielt hätte?

Das Thema haben wir zurzeit in der Schule und ich würde mich sehr freuen, wenn einer hier dazu eine gute Antwort liefern könnte! Danke!

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Gesetzte x 26 Kurioser Fall x 1

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HeymM
beantwortet von HeymM am 16. Juli 2009 18:18
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Hilfreichste Antwort

Ich plädiere auf Totschlag, Mordversuch und evtl. unerlaubter Waffenbesitz für den Mann, der das Gewehr in der Hand hielt.

Für den Mann der gesprungen ist: er hat einige Sekunden weniger leiden müssen und ist möglicherweise einer Querschnittslähmung entgangen. So gesehen hat der Mann mit der Knarre dem Selbstmordkandidaten versehentlich möglicherweise noch einen Gefallen getan.

Kommentar von 95d179c02083700c123da6e7e9d8f9e7smallgoodboy21 am 16. Juli 2009 18:20

Danke! das ist ne wirklich gute Antwort!


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 16. Juli 2009 18:15
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Die Anklage wird..

Versuchter Mord (gegenüber der Frau)

unerlaubter Waffenbesitz

und Mord gegenüber dem Suizidalen beinhalten.

Wobei ich mir auch eine Klage des Nachbarn wegen Ruhestörung vorstellen kann. Ist ja schließlich Deutschland.

Kommentar von 95d179c02083700c123da6e7e9d8f9e7smallgoodboy21 am 16. Juli 2009 18:16

Danke!


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 16. Juli 2009 18:09
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möglich wäre es das er wegen versuchtem mord an seiner freundin verdonnert wird,ob er jetzt für den getroffenen menschen,der da runter gesegelt kam,auch bestraft werden würde klaub ich nicht...-)


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 16. Juli 2009 18:05
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Es ist fahrlässige Tötung. Ob der Mann sowieso sterben wollte, spielt keine Rolle.

Kommentar von F0142486dccb8d28a5d7af2e5d7ce8acsmallSlett am 16. Juli 2009 18:11

Den fall kenne ich auch und ich glaube der (Schütze) wurde auch angeklagt!

Kommentar von Mietnormade am 17. Juli 2009 09:04

Für fahrlässige Tötung musste sich der Schuss versehendlich gelöst haben. Hier wurde der Schuss vorsätzlich mit Mordabsicht abgefeuert. Da trifft vorsätzlicher Mord ziemlich genau. Wobei zweifelsfrei geklärt werden müsste ob der Mann beim Aufschlag schon tod war. Ansonsten wäre es schwere Körperverletzung.


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 16. Juli 2009 18:09
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Also für Freispruch bin ich nicht. Immerhin wollte er mit der Knarre auf seine Frau schießen. ^^

Hatte er eigentlich nur einen Schuss oder hat er hinterher noch seine Frau umgelegt? ;-)

Kommentar von 95d179c02083700c123da6e7e9d8f9e7smallgoodboy21 am 16. Juli 2009 18:10

hast recht, der wollte immerhin seine frau erschießen! ob er noch ein schuß hatte oder nicht, weiße ich nicht. seine frau hat aufjedenfall nicht erschossen. war wohl zu großer schrock, das er nicht mehr wusste, was er dann noch tuen sollte ;-)


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 16. Juli 2009 18:03
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Die einzige Antwort, die mir dazu einfällt, so oft ich auf dem Empire war, die Möglichkeit dort Suizid zu begehen, in dem man abspringt ist nicht gegeben.

Kommentar von 95d179c02083700c123da6e7e9d8f9e7smallgoodboy21 am 16. Juli 2009 18:07

gibt es da echt keine möglichkeit? .

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 16. Juli 2009 18:12

Also die "Zäune", das sind schon keine Geländer mehr, sind so extrem hoch und nach innen gebogen, die zu übersteigen, da ist schon der Wachschutz ran und dann landest Du eine Etage tiefer und auch von der ist der Absprung nicht gegeben. Nee, unmöglich. Früher mal, aber schon lange lange nicht mehr.

Kommentar von 95d179c02083700c123da6e7e9d8f9e7smallgoodboy21 am 16. Juli 2009 18:13

ok danke für die zusatz info!


Meepo
beantwortet von Meepo am 16. Juli 2009 18:03
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klingt aber unglaubwürdig.. wenn wahr: Krasser Zufall.


anonym
beantwortet von rockye am 28. Juli 2009 03:52
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vielleicht auch sterbehilfe? der mann wollte ja sterben und der man mit dem gewehr hat ihm diesen "wunsch" erfüllt bevor der selbstmörder sich umbringen konnte. irgentwie komisch


mopro
beantwortet von mopro am 16. Juli 2009 18:07
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zuviel CSI angesehen...


anonym
beantwortet von Tadugor am 16. Juli 2009 18:06
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so ein Zufall, das ist ja wunderbar, wenn auch makaber, das ist etwas zu nachdenken, auf jeden Fall ist der Mann wegen Mord zu belangen und kann auf mildernde Umstände hoffen.


bubikopf53
beantwortet von bubikopf53 am 16. Juli 2009 18:03
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ich plädiere für freispruch !!!

Kommentar von 4e85b14992b2ce82db46588095b8ff72smallbubikopf53 am 16. Juli 2009 18:04

weil der mann mit gewehr nicht damit rechnen konnte das just in dem moment ein selbstmörder vorbeifliegt.


esmeray68
beantwortet von esmeray68 am 17. Juli 2009 14:30
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fahrlässige tötüng.er hatte die waffe in der hand..und wollte wahrscheinlich nicht damit "rumspielen"sondern hatte die absicht was verbotenes zu tun also wird er auch dafür bestraft


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