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wie sieht das aus mit Vorfälligkeitsentschädigungen für Hypothekendarlehen.

gefragt von hildegardh am 06.03.2008 um 13:03 Uhr

Wir überlegen, ob wir unsere Immobilie veräußern sollen, sind aber nicht sicher, wie das ist mit Vorfälligkeitsentschädigungen. Wenn die Zinsen höher liegen wie der mit uns vereinbarte Zinssatz, glaube ich, muss man keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Ist das so! Danke im voraus für Eure Antworten.


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Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 6. März 2008 13:53
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Die Vorfälligkeitsentschädigung wird aus dem Vergleich berechnet,und zwar wird der Zins, den du für den Kredit zahlst verrechnet mit einem Zins, den die Bank erzielen kann bis zum Ende der Zinsbindung.

Eine faire Bank wird dir die Rechnung auch offenlegen.

Unabhängig davon kann sie eine Bearbeitungsgebühr verlangen.


baufibemu
beantwortet von baufibemu am 6. März 2008 15:13
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Kreditinstitute verlangen meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen will. Da bei Baufinanzierungen die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben werden, müssen sich auch die Banken für diese Zeit die Gelder beschaffen. Wird das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, muss der Darlehensgeber die Gelder anderweitig anlegen. Dies führt zu einem Verlust, für den der Darlehensnehmer aufkommen muss. Wenn der Bank dadurch kein Verlust entsteht, wird sie auch nichts berechnen.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 6. März 2008 16:16
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Viele schöne Erklärungen aber alle am Kern der Sache vorbei.
Wie so vieles andere ist natürlich die Sache mit der Vorfälligkeitsentschädigung auch schon höchstrichterlich entschieden worden.
Die Bank darf für die Wiederanlage des Geldes mit dem Zins des sog. PEX-Index rechnen und diese Zinsen sind immer niedriger als der Zinssatz für Immobilienfinanzierung. Also wird auf jedem Fall eine VE fällig.
Wer es genau wissen möchte kuckt hier: http://geldprojekt.com/html/bundesgerichtshof_pressemittei1.HTM

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 6. März 2008 16:23

Sorry, das mit dem PEX-Index war falsch. Damit darf die Bank mit rechnen sondern mit der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank.
Aber niedriger sind die Zinsen trotzdem weil es um den Handel mit Pfandbriefen der Hypothekenbaknen geht.


anjanni
beantwortet von anjanni am 6. März 2008 13:05
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Das ist so.

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank nur verlangen, wenn sie für das Weiterverleihen Deines Geldes Verlust machen würde.

Allerdings kannst Du nun im Gegenzug den Gewinn der Bank nicht für Dich beanspruchen ;-)

Kommentar von hildegardh am 6. März 2008 13:14

Danke für den Tipp, so habe ich es auch bei den Verhandlungen mit der Bank verstanden, aber habe es leider nicht schriftlich.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 6. März 2008 13:32

Die Bank wird aber in jedem Falle Verlust machen, da sie nämlich erst gar nicht gezwungen ist, diesen nachzuweisen!

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 6. März 2008 15:14

Doch, doch - sie ist gezwungen, die Vorfälligkeitsentschädigung vorzurechnen. Einen Verlust muß sie dann zumindest begründen. Bei zwischenzeitlich gestiegenen Hypothekenzinsen wird das wohl nicht klappen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. März 2008 13:06
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Die Zinsen können nicht höher liegen, als der vereinbarte Zinssatz! Das wäre ein einseitiger Vertragsbruch der Bank! Und wenn die Zinsen variabel sind, war kein fester Zinssatz vereinbart! Und wenn neu verhandelt wurde und die Zinsen jetzt höher sind als ursprünglich, sind jetzt diese maßgebend! Vorfälligkeitszinsen verlangt die Bank, um entgangene Zinsen auszugleichen. Sie könnte aus Kulanz verzichten, da sie ja das Geld früher wieder verleihen kann. Aber da wird es eher schlecht aussehen. Auch wenn das allgemeine Zinsniveau jetzt höher wäre!







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