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Wie sichert man sich am besten gegen Miet-Nomaden ab?

gefragt von Paolo KonelliPaolo Konelli am 06.02.2007 um 20:51 Uhr

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Reply


anonym
beantwortet von Rolfe am 6. Februar 2007 21:25
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Man kann eine Selbstauskunft fordern - insb. auch einen Einkommensnachweis. Bei Sozialhilfeempfängern könnte man sogar eine Abtretungserklärung fordern, dahingehend, dass der Mietanteil der Sozialhilfe an den Vermieter abgetreten und somit direkt vom Sozialamt an den Vermieter überwiesen wird. Das ist zulässig und möglich, aber nicht durchsetzbar. Es geht nach dem Motto: Entweder Abtretung oder eben nicht diese Wohnung. In Grossstädten im Westen ist das für viele Geringverdiener bzw. Sozialhilfeempfänger die einzigste Möglichkeit, trotz WBS, eine Wohnung zu bekommen. Vereinbaren kann man alles: es ist zulässig, eine solche Abtretungserklärung abzugeben, und die Sozialämter lasse sich auch darauf ein - aber erzwingen kann das kein Vermieter. Er kann bei Verweigerung eben nur sagen: Dann eben nicht...


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 6. Februar 2007 21:03
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Da wirst Du wohl kaum Chancen haben. Oder Du forderst von vornherein eine relativ hohe Mietkaution oder lässt Dir Verdienstbescheinigungen geben. Nur ob das rechtens ist, ist mir leider nicht bekannt.

In einem stimme ich Dir aber zu: einfach schrecklich, was diese Leute so anrichten. Ich habe da jetzt mehrere Berichte im Fernsehen gesehen. Als Vermieter hast Du da doch wohl keine Lust mehr auf Vermietungen?!


Westi
beantwortet von Westi am 6. Februar 2007 21:22
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Verlange von Deinem neuen Mieter, dass er eine Schufa-Selbstauskunft mitbringt und ein Schreiben seines letzten Vermieters, dass er sich ordentlich geführt hat und keine Mietrückstände hat. So etwas verlangt man hier in Berlin standardmäßig bei allen großen Hausverwaltungen wie z.B. der GSW usw. Auch die letzten Mietquittungen könntest Du fordern. LG

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 6. Februar 2007 21:27

Garantien gibt es natürlich keine, da hat HirnClaudia leider recht! Bei Harz IV-Empfängern (habe das als ich mal Sozialhilfe bekam selber so beantragt) kannst Du die Mietzahlungen direkt vom Amt/JobCenter auf Dein Mietkonto zahlen lassen. Das ist aber unpopulär und eine Garantie, dass der Betreffende dies in der Zukunft nicht wieder Rückgängig macht hast Du auch nicht. LG


charlotte
beantwortet von charlotte am 6. Februar 2007 23:50
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Ich habe gute Erfahrungen gemacht, indem ich den Mietinteressenten nach dem Vorvermieter gefragt habe. Wer nichts zu verbergen hat, gibt bereitwillig Auskunft und hat auch nichts dagegen, dass man sich "rückversichert". Ist in dem Moment zwar ein wenig unangenehm, aber das Risiko, ein paar 1000 Euro mal schnell zu verlieren, ist es mir wert.




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