Engelsherz am 02.08.2009 um 23:56 Uhr
Vor ca 7 wochen verstarb der vater von meinem freund.er hat in seinem testament meinen freund enterbt und ausdrücklich verfügt das dieser nur noch den pflichtteil bekommen soll.nun ist die frage wir haben das testament zugeschickt bekommen.muss sich nun die witwe kümmern oder müssen wir den pflichtteil nun einfordern?
Sehr viele Informationen zum Thema Pflichtteil findet ihr unter: http://www.pflichtteilrechner.de/fragen.php
Da könnt ihr Euch mal einen Überblick verschaffen, wie das Ganze mit dem Pflichtteil so abläuft.

SquadStein am 3. August 2009 09:06 Bezog sich die Frage auf Österreich?
Engelsherz am 3. August 2009 09:16 nein auf deutschland..
Ihr müßt ihn anfordern. Zuerst müssen "die" Kontostände, Grundbesitz etc. offenlegen. Wenn ihr deren Auflistung glaubt, ist ok. Wenn nicht: Fachanwalt
Engelsherz am 3. August 2009 00:05 müssen wir das von der witwe fordern? oder brauchen wir für diese auflistung einen anwalt..
Engelsherz am 3. August 2009 00:06 müssen wir das von der witwe fordern? oder brauchen wir für diese auflistung einen anwalt..
Von der Witwe erstmal Kontostand am Tag des Todes. etc.
Engelsherz am 3. August 2009 00:21 ich hatte leider noch nie damit zu tun...was alles genau muss sie uns da auflisten?
Alles, aber auch alles was er besaß
Nehmt einen Notar. Dieser klärt erst einmal die Vermögenswerte des Vaters und ihr kennt dann des Umfang des tatsächliche Erbes. Der Notar stellt Deinem Freund aber nach der Gebührenordnung eine Rechnung für seine Hilfe aus!
Engelsherz am 3. August 2009 00:07 wir haben dies schreiben mit anlage des testamentes vom amtsgericht bekommen.darin waren keine summen genannt...das amtsgericht hat gesagt die bekämen wir von der witwe..
SquadStein am 3. August 2009 09:07 Wieder eine Antwort aus der Kategorie "Schwachsinn". Der Notar darf keine einseitigen Interessen vertreten.
Engelsherz am 3. August 2009 09:20 Das problem an der ganzen sache ist mein Freund kennt sich überhaupt nicht damit aus....und ich habe auch noch nie etwas mit erbstreitigkeiten zu tun gehabt..und ehrlich gesagt ist mir das jetzt schon schrecklich unangenehm..er hat jetzt die durchschrift des testaments erhalten..die Frage ist für ihn nun wie es weiter geht.Mein freund soll den gesetzlichen Pflichtteil erhalten...nur wie?Und wenn muss er anschreiben? Und brtaucht er dafür einen Anwalt?Oder kann er auch schreiben selber aufsetzen?
... toll, SquadStein, stellst fest, daß Andere in bester laienhafter Absicht "schwachsinnige" Ratschläge geben, bist aber selber - Schwerpunkt Erbrecht - nicht in der Lage, Engelsherz auch nur einen einzigen Satz zur Klärung ihrer Frage zu schreiben. Was für ein wichtiger und juristisch erfahrener Mensch bist Du? Lauerst Du nur auf Gelegenheiten, Andere kritisieren zu können? Dann weiterhin viel Spaß dabei!