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wie setzt sich der pflichteil zusammen?

gefragt von EngelsherzEngelsherz am 02.08.2009 um 23:56 Uhr

Vor ca 7 wochen verstarb der vater von meinem freund.er hat in seinem testament meinen freund enterbt und ausdrücklich verfügt das dieser nur noch den pflichtteil bekommen soll.nun ist die frage wir haben das testament zugeschickt bekommen.muss sich nun die witwe kümmern oder müssen wir den pflichtteil nun einfordern?


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anonym
beantwortet von Klieri am 4. August 2009 12:09
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Hilfreichste Antwort

Sehr viele Informationen zum Thema Pflichtteil findet ihr unter: http://www.pflichtteilrechner.de/fragen.php

Da könnt ihr Euch mal einen Überblick verschaffen, wie das Ganze mit dem Pflichtteil so abläuft.


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Sommerschnee
beantwortet von Sommerschnee am 2. August 2009 23:57
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Kommentar von 71b3fcd58cf20bff36b0f6a94b2f8524smallSquadStein am 3. August 2009 09:06

Bezog sich die Frage auf Österreich?

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. August 2009 09:16

nein auf deutschland..


anonym
beantwortet von chicaBlue am 2. August 2009 23:58
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Ihr müßt ihn anfordern. Zuerst müssen "die" Kontostände, Grundbesitz etc. offenlegen. Wenn ihr deren Auflistung glaubt, ist ok. Wenn nicht: Fachanwalt

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. August 2009 00:05

müssen wir das von der witwe fordern? oder brauchen wir für diese auflistung einen anwalt..

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. August 2009 00:06

müssen wir das von der witwe fordern? oder brauchen wir für diese auflistung einen anwalt..

Kommentar von chicaBlue am 3. August 2009 00:13

Von der Witwe erstmal Kontostand am Tag des Todes. etc.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. August 2009 00:21

ich hatte leider noch nie damit zu tun...was alles genau muss sie uns da auflisten?

Kommentar von chicaBlue am 3. August 2009 05:08

Alles, aber auch alles was er besaß


altlira123
beantwortet von altlira123 am 3. August 2009 00:00
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Nehmt einen Notar. Dieser klärt erst einmal die Vermögenswerte des Vaters und ihr kennt dann des Umfang des tatsächliche Erbes. Der Notar stellt Deinem Freund aber nach der Gebührenordnung eine Rechnung für seine Hilfe aus!

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. August 2009 00:07

wir haben dies schreiben mit anlage des testamentes vom amtsgericht bekommen.darin waren keine summen genannt...das amtsgericht hat gesagt die bekämen wir von der witwe..

Kommentar von 71b3fcd58cf20bff36b0f6a94b2f8524smallSquadStein am 3. August 2009 09:07

Wieder eine Antwort aus der Kategorie "Schwachsinn". Der Notar darf keine einseitigen Interessen vertreten.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 3. August 2009 09:20

Das problem an der ganzen sache ist mein Freund kennt sich überhaupt nicht damit aus....und ich habe auch noch nie etwas mit erbstreitigkeiten zu tun gehabt..und ehrlich gesagt ist mir das jetzt schon schrecklich unangenehm..er hat jetzt die durchschrift des testaments erhalten..die Frage ist für ihn nun wie es weiter geht.Mein freund soll den gesetzlichen Pflichtteil erhalten...nur wie?Und wenn muss er anschreiben? Und brtaucht er dafür einen Anwalt?Oder kann er auch schreiben selber aufsetzen?

Kommentar von Simple_avatar5smallaltlira123 am 5. August 2009 16:55

... toll, SquadStein, stellst fest, daß Andere in bester laienhafter Absicht "schwachsinnige" Ratschläge geben, bist aber selber - Schwerpunkt Erbrecht - nicht in der Lage, Engelsherz auch nur einen einzigen Satz zur Klärung ihrer Frage zu schreiben. Was für ein wichtiger und juristisch erfahrener Mensch bist Du? Lauerst Du nur auf Gelegenheiten, Andere kritisieren zu können? Dann weiterhin viel Spaß dabei!


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