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Wie schwerwiegend müssen Familiäre Probleme sein....

gefragt von NathyleinNathylein am 24.02.2009 um 21:30 Uhr

....damit ein 17-jähriges kind aus dem Elternhaus (in betreutes Wohnen, etc.) kommt, wenn es noch zur Schule geht? Und erfahren/erfährt die/der Elternteil/e wer sie "verraten hat (ob es das kind selber war, ein Nachbar, ein Mitglied der Familie)? Danke

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Familie x 9.292 Jugendamt x 467 Jugendlicher x 45

Brittchen
beantwortet von Brittchen am 24. Februar 2009 21:32
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Wenn es einem Kind/einem Jugendlichen schlecht geht,die Familie einfach schrecklich ist,sollte es einem scheiß egal (sorry!!) sein,ob es raus kommt,wer wen verraten hat!!!! Ich würde zum Jugendamt gehen und Ende!!

Kommentar von 234a7289e4dfea65477fa3d3a14f58d3smallNathylein am 24. Februar 2009 21:35

wenn die eltern aber erfahren wer es war wissen sie dass das kind sich anvertraut hat und wenn es dann nicht klappt wäre das wirklich schlecht

Kommentar von F310aba0d6d8ff60c2101491599919c4smallBrittchen am 24. Februar 2009 21:38

Wenn das Kind dann angst hat,könnte es doch (vorrübergehend)bei Dir bleiben,ich würde da wirklich zum Jugendamt gehen,bzw.dort anrufen,es scheint ein ernstes Problem zu geben. Und da wird das Jugendamt sicher sofort handeln,das Kind ist ja in dem Sinne kein Kind mehr und kann die Erlebnisse selber schildern.

Kommentar von 234a7289e4dfea65477fa3d3a14f58d3smallNathylein am 24. Februar 2009 21:40

wenn es bei mir ist, erfahren die eltern auc gleich was sache ist. ist eben ein verdammter teufelskreis. ich glaube ich rufe zunächst dort an und gehe dann je nach aussicht dort hin...danke

Kommentar von F310aba0d6d8ff60c2101491599919c4smallBrittchen am 24. Februar 2009 21:41

Denk an das Kind und nicht an die Eltern....!!! Viel Glück :o)


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 24. Februar 2009 21:31
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Eine schwerwiegende Psychische Belastung reicht, um ins betreute Wohnen zu kommen. Die halten auch geheim, wo Du dann wohnst. Aber Du mußt beim Amt an die richtige Person geraten.Manche schicken einen wieder weg


anonym
beantwortet von Medoosa am 25. Februar 2009 14:34
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Also, die Eltern müssen sowieso einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen, damit die Jugendliche ins Betreute Wohnen kommt. Somit müsste der zuständige Sozialarbeiter mit den Eltern sprechen. Man kann natürlich sagen, dass man nicht möchte, dass die Eltern erfahren, wer sie "verraten" hat. Aber die Jugendliche müsste schon sagen, was Sache ist. Ohne die Eltern anzuhören geht normalerweise gar nichts. Die sind sorgeberechtigt. Ob die Jugendliche dann im Betreuten Wohnen untergebracht wird, entscheidet der zuständige Sozialarbeiter, machmal auch in einem Team.
Wenn die Situation extrem schlimm ist, die Eltern aber nichts verändern wollen oder den Antrag nicht stellen wollen, muss in Ausnahmefällen das Familiengericht entscheiden. Das heißt, dass den Eltern dann die elterliche Sorge entzogen werden kann. Das passiert aber bei 17-jährigen selten. Wenn die 17-jährige es zu hause gar nicht mehr aushält, sollte sie mit dem Kinder- und Jugendnotdienst Kontakt aufnehmen. Gibt es eigentlich überall. Da kommen Jugendliche vorübergehend unter und haben ein Bett und etwas zum Essen. Von da aus wird in der Regel dann auch das Jugendamt eingeschaltet. Da müsste die Jugendliche aber den ersten Schritt machen.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 24. Februar 2009 21:37
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anonym
beantwortet von Denta am 24. Februar 2009 21:36
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Wie schwerwiegend diese Probleme sind, damit Du aus der Familie herauskommst, entscheidet das Jugendamt. Wende Dich dorthin oder suche Rat bei Pro Familia oder dem Kindernotruf, die können Dir kompetent weiterhelfen. Alles Gute!


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 24. Februar 2009 21:32
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Das läuft ausschließlich über das Jugendamt. Die Behandeln den Besuch des Mädchens auch vertraulich.


Qetan
beantwortet von Qetan am 24. Februar 2009 21:32
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Extrem


christophk
beantwortet von christophk am 24. Februar 2009 21:32
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Am besten besprichst du solche Angelegenheiten direkt mit dem zuständigen Jugendamt!


anonym
beantwortet von TanteBertha am 24. Februar 2009 21:32
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Entschuldige bitte, aber ich verstehe Deine Frage nicht wirklich. Hat man Dich in ein "betreutes Wohnen" gebracht, weil Du zu Hause nicht klar kommst? Wer hat Dich "verraten"?

Kommentar von 234a7289e4dfea65477fa3d3a14f58d3smallNathylein am 24. Februar 2009 21:34

niemand hat mich irgendwo hin gebracht. die frage lautet wie man jemanden da hinein bekommt und ob der erziehungsberechtigte erfährt wer dafür gesorgt hat

Kommentar von TanteBertha am 24. Februar 2009 21:40

Wenn Du z.B. durch eine Anzeige dorthin kommen würdest, hätten Deine Eltern ein Anrecht darauf zu erfahren, wer Dich/Deine Eltern angezeigt hat.


Nellina
beantwortet von Nellina am 24. Februar 2009 21:31
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Bestimmt wird das nicht an die grosse Glocke gehaengt, wer nachgeholfen hat. Wichtig ist doch nur dass, wenn das Kind grosse Schwierigkeiten hatte, durch das betreute Wohnen jetzt Verbesserung hat.


anonym
beantwortet von Page23 am 24. Februar 2009 21:31
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geh zum Jugendamt die können helfen

Kommentar von 234a7289e4dfea65477fa3d3a14f58d3smallNathylein am 24. Februar 2009 21:32

Das geht leider nicht die Öffnungszeiten kollidieren mit arbeitszeiten und freinehmen ist im betreib so eine sache , das wirklich nur um das ganze über die bühne zu bringen

Kommentar von F310aba0d6d8ff60c2101491599919c4smallBrittchen am 24. Februar 2009 21:33

Ruf beim Amt an und erkundige Dich


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 24. Februar 2009 21:31
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Schwerwiegend


gerdilein
beantwortet von gerdilein am 24. Februar 2009 21:30
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