- Sofern es sich um haltlose Verleumdungen handelt durch eine Unterlassungsklage und unter Umständen Schadensersatzklage vor dem Amts- oder Landgericht am Tatort oder Wohnort des Schädigers - Achtung bei Landgericht herrscht der Zwang zur Bevormundung durch die teuren und schwarzbekutten Rechtsanwälte auch bei eigenen Rechtskenntnissen! Wer keine Ahnung hat, sollte sich zu ihnen auch bei Verfahren vor den Amtsgericht begeben-. Damit Du nicht hier viel Geld verlierst und auch die Anwälte des Verleumders bezahlen musst, brauchst Du stichaltige Beweise durch Zeugen, Urkunden, usw.
2.) Stelle bei der nächsten Polizeistation gegen den Verleumder Strafantrag. Wirst Du auf den Weg der Privatklage verwiesen, musst Du zunächst gegen den Nachbarn Dich zum Schiedsmann begeben. Erklärt der Verleumder sich nicht zur einer freiwilligen Geldstrafe bereit, kannst Du ihn selbst vor dem zuständigen Strafrichter beim Amtsgericht anklagen.
-Solltest Du zu arm insbesondere für geeignete Rechtsanwälte sein, beschaffe Dir beim nächsten Amtsgericht einen Beratungsschein und lasse vor der Erhebung der zivilen Klagen durch die Anwälte Prozesskostenhilfe und deren Beiordnung beantragen!