......von meinem Rückgaberecht gebrauch zu machen,
schreibt man in dem Zusammenhang gebrauch klein oder groß?
thx
......von meinem Rückgaberecht gebrauch zu machen,
schreibt man in dem Zusammenhang gebrauch klein oder groß?
thx
Gebrauch IMMER groß DER Gebrauch ;-)
bist du sicher, dass da nicht eine der unzähligen rechtschreibreformen das anders sieht? - im Übrigen ist ein Händler ja kein Deutschlehrer, es geht geht doch nur darum zu sagen, dass ich ein recht wahrnehme.
Du meine Güte!
Natürlich gross: Ich mache von der Schusswaffe, von meinem Recht und von meinem Rückgaberecht Gebrauch. Alles Nomen! (Entschuldige das erste Beispiel;)
Groß...du kannst auch kontrollieren indem du sagst : von meinem Rückgaberecht einen/den Gebrauch zu machen... ;)
alsoo meine mutter ist lektorin, ich habe sie gefragt, sie hat mit gross geantwortet....das ist auch meine antwort....bitteschön xD
danke raimo738!
Entschuldige noch einmal! Ich wollte den Artikel so nicht hineinstellen, aber irgendwie hat das mit der Aufhebung nicht funktioniert. Es stimmt aber trotzdem! Hier gilt die Artikelprobe, wie syncmaster richtigerweise sagt. Vor (dem) Gebrauch schütteln und dann vom Rückgaberecht Gebrauch machen... die hat man gerne;) Lg, X
klein(gebrauchen wird hier als Verb verwendet)
Asche über mein Haupt natürlich groß
DH!