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Wie schreibe ich Rechnungen, wenn ich etwas verkaufe, ohne einen Gewerbeschein zu haben?

gefragt von WildeFeeWildeFee am 10.07.2007 um 12:21 Uhr

Hallo Leute,

ich habe das Problem, dass manchmal bei Verkäufen (z.B. bei ebay) eine Rechnung verlangt wird. Ich habe keinen Gewerbeschein und möchte mir für solche kleinen Verkäufe/Verdienste auch keinen zulegen. Somit hab ich da wohl auch keine Steuernummer...?!

Wie schreibe ich eine korrekte Rechnung? Wie wird das mit der Mehrwertsteuer gehalten? Wie baue ich die in eine Rechnung ein oder ist das nicht nötig? Und wenn doch, welche Mehrwertsteuer (7% oder 19%) ist wann nötig?

Ich bin wirklich ziemlich ahnungslos diesbezüglich, also bitte so erklären, dass es ein blutiger Anfänger versteht. Vielen Dank schon mal! :)

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Rechnung x 1.092 Mehrwertsteuer x 158 Steuernummer x 94

ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 10. Juli 2007 12:44
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soweit ich weiß, darfst du ohne Gewerbe keine Rechnung ausstellen, eine Quittung hingegen m.E. schon (quasi als Beleg "Geld erhalten")


dock69
beantwortet von dock69 am 10. Juli 2007 18:19
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Da wärst Du schön blöd, wenn Du als Privarperson eine Rechnung ausstellst. Dann darfst Du auch gleich 24 Monate Gewährleistung für den Artikel übernehmen. Da Du über die Verkäufe Gewinn erzielst, wäre dieser u.U.dann auch steuerpflichtig.

Kommentar von 906a0bbe98354ac23e7a8bb90821dd59smallWildeFee am 10. Juli 2007 21:02

Dank GF und Eurer Antworten bin ich ja jetzt nicht mehr so blöd. ;-)) Danke an alle!


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 10. Juli 2007 15:28
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Als Privatperson brauchst Du keine Rechnung ausstellen, eine handschriftliche Quittung oder ein Quittuungsbeleg reicht aus. Und bei dem musst Du die MwSt Spalte durchstreichen, da Du als Privatperson keine MwSt verlangen kannst. Die müsstst Du dann nämlich, wie schon geschrieben wurde, an das Finanzamt wieder abführen. Dazuzusagen ist, dass bei einem Verkauf einer Privatperson über Ebay keine Anspruch des Käufers auf eine Rechnung besteht - den hat er nur beim Kauf von einer Firma/gewerblichen Person. Du muss also im Prinzip gar nichts ausschreiben.


anonym
beantwortet von Boldtbregu am 10. Juli 2007 13:22
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Vor allem darfst du keine MwSt. dabei ausweisen, denn sonst musst du wiederum auch Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen!


elkera
beantwortet von elkera am 10. Juli 2007 12:33
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Ohne Gewerbeschein und ohne Steuernummer würde ich keine Rechnung ausstellen. Das kann ganz schön in die Hose gehen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 11. Februar 2009 11:51
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Ich sehe da kein Problem.

In der Schweiz wärest du bis zu einer bestimmten Summe nicht mehrwertsteuerpflichtig.


anonym
beantwortet von Kaldex am 30. Januar 2008 14:47
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Wo ist das Problem bei einer Rechnung? Ich habe Leuten, die was bei mir kauften (egal ob via ebay oder Flohmarkt) immer auf deren Wunsch ne Rechnung gegeben. Wieso soll ich das nicht dürfen? Das ist vielleicht 2 oder 3 mal pro Jahr passiert. Daraus können doch nur Böswillige herauslesen und behaupten (wollen), daß ich eine ständige Absicht hätte, Gewinne zu erzielen und einen Gewerbeschein beantragen müsse ...


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