Ich weiß:Soll an Haben
Weil aber "Doppelte Buchführung", muss es doch auch 2 Buchungssätze geben, oder?
Bsp:Grundstückverkauf: 50.000€
Buchungssatz:Grundstück an Bank 50.000€
Grundstücke sind Aktiv in der Bilanz(Anlagevermögen), also würde ich den Verkauf eines Grundstücks ja auf dem G+V Grundstückkonto im Haben aufführen.
Im Skript steht aber Grundstück an Bank. Wenn also immer Soll an Haben gebucht wird muss ich doch Bank an Grundstück buchen, weil auf der Bank der Geldeingang im Soll erfolgt, oder?
"Bank" ist auch ein Aktivkonto. Der Gewinn bei Bank würde dann im Soll verbucht.
Ist mein 2.Buchungssatz dann
Bank an Grundstück 50.000€?
Danke für Erleuchtung

Doppelte Buchführung heisst nicht,dass du 2 Buchungssätze schreiben musst. Du musst dir bei jeder Buchung überlegen,um welche Konten es sich handelt und was ab- oder zunimmt. In deinem Beispiel sind beides Aktivkonten ( Grundstücke[Anlagevermögen] und Bank [Umlaufvermögen]), Grundstücke nimmt ab, Bank nimmt zu (es handelt sich um einen Aktivtausch). Der Buchungssatz lautet: Bank an Grundstücke
Bei Verkauf: Bank an Grundstücke Bei Einkauf: Grundstück an Bank Das Kont was ein Plus verbucht steht vorn, also im Soll.

Da du das Grundstück verkaufst, mindert sich dein Anlagevermögen wo, richtig, auf der Aktivseite, also im Soll, der Buchungssatz lautet wie du schon richtig erkannt hast! Die Bank mehrt sich im Soll, weil du verkaufst, es kommt also Geld rein; dein 2. Buchungssatz lautet also wie, weil du ja etwas verkaufst, hast du was? Richtig, Erlöse, also Bank an Erlöse! Ich weiß es reinzufällig, weil ich gerade darin eine Weiterbildung gemacht habe!
speedy72
Aktiv-Posten verlieren doch im Haben, oder? verwirrtbin
speedy72 am 14. März 2008 22:02 Tja, die liebe Buchführung, da habe ich auch schon mit rauchendem Kopf vorgesessen, aber schau doch im Internet unter google nach, da hast du es noch genauer! Es gibt auch Aktiv-Passivmehrungen, das berührt beide Seiten der Konten!Jeder Geschäftsfall verändert wertmäßig mindestens zwei Bilanzposten.
Geisterfahrer am 14. März 2008 22:24 Bei einem Aktivkonto werden Zugänge im Soll und Abgänge im Haben gebucht.

Mit Deinem Buchungssatz hättest Du aber auch die 50.000€ aus der Bank gelöscht. Bedenke, Grundstücke gehören, wenn ich mich richtig erinnere, zum Anlagevermögen und haben in der GuV nichts zu suchen. Wenn Du das so wie beschrieben machst, kannst Du Deinem Zellengenossen auf die Frage, was Du denn angestellt hast antworten "Kreative Buchführung".
Stimmt das Anlageverögen hat im GuV-Konto nichts zu suchen.
Müssen aber 2 Buchungssätze erfolgen, da das Prinzip ja "Doppelte Buchführung" lautet?
Also
Bank an Grundsück und Grundstück an Bank?
RBMannheim am 14. März 2008 21:52 Das hebt sich doch gegenseitig auf!
Ich dachte das soll es ja, da die bilanz ausgeglichen sein soll.
Doppelte Buchführung hat in dem Sinne nichts mit 2 Buchungssätzen zu tun. Wenn du es so buchst würdest du nichts in deiner Bilanzverändern.
Also Buchungssätze werden immer nur einfach geschrieben?

Habe mein Bwl buch mal rausgesucht da steht:
,,Beim einfachen Buchungssatz ruft der zugrunde liegende Geschäftsfall nur auf zwei konten werteveränderungen hervor. beim zusammengesetzten(doppelten) buchungssatz werden mehr als zwei konten berührt." Bsp.:
Ausgleich einer Lieferung durch Banküberweisung 1000€ und bar 400€
Buchungssatz:
Verbindlichkeiten 1400€ an Bank 1000€ an Kasse 400€
Verbindlichkeiten sind doch Aktiva, und die nehmen im Haben ab, oder nicht?
Würde die Buchung so wie du sie schreibst nicht Haben an Soll lauten?
Da die Verbindlichkeiten ja im Haben abnehmen und die Bank und die Kasse im Soll zunehmen, oder?
Verbindlichlichkeiten sind Passiva. Andersherum würde ja die Bank zunehmen.

Für diesen Geschäftsvorfall braucht es nur eine Buchung: Bank an Grundstücke! Aus dem Geschäftsvorfall ergeben sich folgende Sachverhalte: Das Anlagevermögen (Gebäude) vermindert sich. Der Bankbestand erhöht sich um den gleichen Betrag. Das Nettovermögen bleibt unverändert. Der Verkaufswert ist eine Einnahme, kein Ertrag. Es findet eine Umwandlung des Vermögens, von Sachvermögen in Bankvermögen, statt! Doppelte Buchführung wird hauptsächlich in der Debitorenbuchhaltung angewendet!
Also beim Verkauf des Grundstücks nur 1 Buchungssatz
Bank an Anlage(Grundstück) 50.000€ ?
RBMannheim am 14. März 2008 22:13 So würde ich das sehen! Aber wohlgemerkt: Ich bin Controller, kein Buchhalter und die sehen die Dinge oft anders!
Gib bei Google mal "Verbuchung Grundstücksverkauf" ein und öffne dann das PDF 3. Laufende Buchführung. Da ist ein ähnliches Beispiel dabei!
"Doppelte" Buchführung heisst es, weil Du immer zwei Konten gleichzeitig bebuchst. Du könntest auch nur eines benutzen (wirf mal einen Blick auf Dein Bankkonto), aber dann wüsstest Du nie, wofür Deine Zahlung war. Deswegen das Gegenkonto.
Dein Grundstücksverkauf ist ein Aktivtausch, das heisst Du verminderst ein Aktivkonto (Grundstücke) und erhöhst ein zweites (Bank). Damit ist Deine Bilanz ausgeglichen.
Die Höhe der Bilanzsumme muss nicht unbedingt gleich bleiben. Das merkst Du, wenn Du das eingenommene Geld benutzt um den Hypothekenkredit abzulösen (Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten ab 5 Jahre an Bank) ;-)

Da das beides Aktivkonten sind, merk dir: Bank wird mehr, und Grundstücke weniger. Also Bank an Grundstücke

Na, hast du das Problem gelöst?
gelöst, danke. :)