Chwasc am 20.09.2009 um 17:30 Uhr
Wie schreibe ich eine Kündigung,zwecks Wohnungsauflösung zum 30. November, Rückwirkend?

Eine Wohnung kann rückwirkend nicht gekündigt werden.
Du kannst immer nur fristgerecht kündigen oder es ist mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart worden.
Wenn du zum 30.11. kündigen willst, dann schreibst du das genauso in die Kündigung. Hiermit kündige ich zum 30.11. mein Mietverhältnis , ich bitte um schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.
Unterschrift, Datum.

sehr geehrte bla bla hiermit kündige ich rückwirkend zum..... die Wohnung
MFg
Rückwirkend kannst du nicht kündigen
Chwasc am 20. September 2009 17:33 doch, es sind besondere Umstände. Nun zur Frage... Wie schreibe ich die Kündigung?
Zum 30.11. kannst Du vermutlich nicht mehr kündigen. Du schreibst einfach: Hiermit kündige ich meine Wohnung zum .... (das Datum kannst Du aus dem Mietvertrag ersehen)