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Wie schreibe ich eine Kündigung?

gefragt von ChwascChwasc am 20.09.2009 um 17:30 Uhr

Wie schreibe ich eine Kündigung,zwecks Wohnungsauflösung zum 30. November, Rückwirkend?


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moon73
beantwortet von moon73 am 20. September 2009 17:34
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Hilfreichste Antwort

Eine Wohnung kann rückwirkend nicht gekündigt werden.

Du kannst immer nur fristgerecht kündigen oder es ist mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart worden.

Wenn du zum 30.11. kündigen willst, dann schreibst du das genauso in die Kündigung. Hiermit kündige ich zum 30.11. mein Mietverhältnis , ich bitte um schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

Unterschrift, Datum.


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treulose
beantwortet von treulose am 20. September 2009 17:31
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sehr geehrte bla bla hiermit kündige ich rückwirkend zum..... die Wohnung

MFg


anonym
beantwortet von nicki165 am 20. September 2009 17:31
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Rückwirkend kannst du nicht kündigen

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 20. September 2009 17:33

doch, es sind besondere Umstände. Nun zur Frage... Wie schreibe ich die Kündigung?


Volker13
beantwortet von Volker13 am 20. September 2009 17:32
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Rückwirkend kann nicht gekündigt werden


Gewitter
beantwortet von Gewitter am 20. September 2009 17:33
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anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 20. September 2009 17:33
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Zum 30.11. kannst Du vermutlich nicht mehr kündigen. Du schreibst einfach: Hiermit kündige ich meine Wohnung zum .... (das Datum kannst Du aus dem Mietvertrag ersehen)


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