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wie schreibe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde übers jugendamt?

gefragt von Nancy RichterNancy Richter am 23.04.2008 um 16:32 Uhr

hallo. Will mich über einen mitarbeiter des jugendamtes beschweren und gleichzeitig um das wechseln in ein anderes jugendamt bitten. Den Mitarbeiter interessiert das Wohl des Kindes nicht und er ist der Meinung ich muss mein Kind zum Vater schicken auch wenn das Kind nicht möchte. Er wollte bis jetzt das Kind noch nicht mal sehen oder mit ihm sprechen. Wie kann ich mich nun beschweren?


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Reply


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 23. April 2008 16:37
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Ich würde ein offizielles Schreiben an den Jugendamtsleiter verfassen und die Problematik genau schildern. In dem Schreiben würde ich um einen Termin für ein klärendes Gespräch mit dem beteiligten Sachbearbeiter bitten.

Ich würde sehr deutlich formulieren, ohne drohend oder beleidigend zu werden. Vermutlich wird das Gespräch zustande kommen und eine Lösung gefunden werden.

Falls nicht, kannst Du weitere Maßnahmen einleiten - die dann dem Amtsleiter im Zweifel eher nicht gefallen würden. Die Jugendämter sind im Moment schon sehr im Focus des öffentlichen Interesses.

Kommentar von Simple_avatar8smallNancy Richter am 23. April 2008 16:41

ich will ja kein klärendes Gespräch..das habe ich nun schon oft versucht. Das Problem ist das ich bereits zum 2ten mal umgezogen bin. und da wir wegen wegen Sorgerecht vor Gericht sind bleibt das jugendamt immernoch zuständig. Nun wohne ich aber ein ganzes Stück weg und möchte das das Jugendamt hier den Fall übernimmt weil ich mittlerweile im 5ten Monat schwanger bin und nicht mehr so weit fahren will und kann. hatte in diesem Jugendamt bereits 3 Sachbearbeiter und keiner hat wirklich was gemacht. und immer wieder wechseln die die zuständigen Bearbeiter...


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 23. April 2008 16:47
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Ich würde zum hiesigen Jugendamt gehen, ihnen die Situation schildern (auch mit dem weiten Weg) und dann darum bitten, dass sie das mit dem Jugendamt der anderen Stadt klären. Des weiteren gibt es auch so etwas wie betreuten Kontakt, das ist dann die Ausübung des Besuchsrechtes in den Räumlichkeiten des Jugendamtes im Beisein eines Jugendamtmitarbeiters. Der Kontakt zum Vater ist wichtig, und wenn es irgend geht, würde ich meinem Kind dazu raten, dann aber auch solche Kompromisse anbieten, damit es mit dem Vater auf neutralem, sicherem Boden reden kann.

LG

Wieselchen1

Kommentar von Simple_avatar8smallNancy Richter am 23. April 2008 16:54

Naja das mit dem betreuten Umgang machen die jugendämter sehr selten und auch nur bei gewaltsachen und so..wollte sowas auch schon aber die wollten das nicht. Er hatte ja jetzt 2 jahre Zeit sich seinem Kind zu nähern....nur er tat es nicht. hat ihn zwar ab und zu geholt aber macht nichts mit ihm und kümmert sich kaum.. und ich rate meinem kind nicht dazu...er ist doch nur immer wieder traurig und enttäuscht...

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 23. April 2008 17:02

Ich würde doch mal versuchen, ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen. Wenn dieses aussagt, dass dem Jungen der Kontakt zum Vater nicht gut tut, dann wird der Richter u.U. zu Gunsten des Kindes entscheiden.

Aber zum hiesigen Jugendamt würde ich auf jeden Fall gehen und erst mal nur um Verlegung deiner Angelegenheiten dorthin bitten, mit der Begründung der Schwangerschaft und der weiten Wege.

Kommentar von Simple_avatar8smallNancy Richter am 23. April 2008 17:03

danke werde ich machen.... ich hoffe es klappt auch...


Birte312
beantwortet von Birte312 am 23. April 2008 16:34
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Du solltest Dich erkundigen, wer dieses Jugendamt leitet und Dich dann direkt an ihn wenden.

Kommentar von 4a1ce327716e6a4ca4365c30d94d7020smallBirte312 am 23. April 2008 16:34

Schriftlich natürlich ;-)

Kommentar von Simple_avatar8smallNancy Richter am 23. April 2008 16:35

na das war mir shcon klar....nur wie schreibe ich sowas?

Kommentar von 4a1ce327716e6a4ca4365c30d94d7020smallBirte312 am 23. April 2008 16:38

Einen ganz formellen Brief schreiben und ganz sachlich Deine Beschwerde darstellen. Als Überschrift würde ich wohl einfach "Beschwerde" schreiben.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 23. April 2008 16:35
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wende dich an den amtsleiter, du kannst auch einen termin bei ihm vereinbaren.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 23. April 2008 16:43
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Schreibe den ganzen Sachverhalt mit der Bitte um Stellungnahmen auf und schicke ihn mit Rückschein an den Jugendamtsleiter.





Hant
beantwortet von Hant am 23. April 2008 18:21
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Ein Typ! Dienstaufsichtsbeschwerden von unten bringen nicht viel. Was oft wirkt: Beschwerde bei der obersten Behörde einlegen, evtl. Ministerium. Von dort wird zwar mitgeteilt, dass man nicht zuständig ist. Leitet aber die Beschwerde grundsätzlich nach den unteren zuständigen Behörden weiter. Damit bringt man eine Reihe Dienstellen ans Laufen. Da diese geflissentlich wieder nach oben Stellung beziehen, wohl über müssen.

Bei einer Beschwerde in Zukunft ist man dann bekannt. Da Beamten so etwas nicht gerne haben (Arbeit), sind diese künftig vorsichtiger.


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 23. April 2008 16:48
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Die Jugendämter werden in Deutschland von den Kommunalverwaltungen betrieben. Die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter im Jugendamt haben deren Vorgesetzte - z. B. der Amtsleiter. Man ist aber nicht verpflichtet sich beim nächsten Vorgesetzten zu beschweren. Man kann sich in der Hierachie auch weiter oben einen Ansprechpartner suchen. Im Extremfall könnte das das Landesinnenministerium (die Dienstaufsicht über das Innenministerium wiederum hat der Ministerpräsident...) sein - das würde ich aber nicht empfehlen.

Allerdings kann es sein, dass die Beschwerde nicht so viel bringt, wie man sich erhofft. Vielleicht sollte man eher nach einer pragmatischen Lösung suchen, die dem Kind nützt. Hat man den Eindruck, dass das Jugendamt nicht die Interessen des Kindes verfolgt, wäre vielleicht auch die Beratung durch einen (spezialisierten) Rechtsanwalt hilfreich.

Kommentar von Simple_avatar8smallNancy Richter am 23. April 2008 16:56

ich habe seit 2 Jahren einen Rechtsanwalt. nur wenn es vor Gericht geht muss das jugentamt einen Bericht dazu schreiben...und so kommt man trotz alldem nicht vom jugendamt weg...und wenn der nur der Meinung ist der Vater hat Rechte und das Kind nicht. Das Kind muss machen was man ihm sagt dann hat der Jugendamtmitarbeiter eindeutig seinen job verfehlt...


Kr4bat
beantwortet von Kr4bat am 23. April 2008 23:30
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Hallo Nancy,

leider weiss ich die Quelle grad nicht mehr, aber das Gesetzt, dass Kinder mit ihrem Eltern Umgang haben müssen ist schon wieder gekippt, daher ist dein Jugendamtmitarbeiter einfach schlecht informiert. Ich würde als erstes seinen Gruppenleiter und Chef anrufen und mich vorher über die aktuellen Fallurteile der Gerichte informieren.

Kommentar von goge3 am 26. September 2008 20:48

fallurteile und gerichtsentscheidungen

wo findet man so was genau, ???

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 27. September 2008 21:32

Es wird dich nicht erstaunen, wenn ich dir antworte "(auch)im Internet"...
Mit den Suchwörtern Urteil Umgangsrecht Eltern/Großeltern/Vater
Oder (hab ich nie versucht) auf dejure.org


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