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Wie schnell sollte bzw. muss man sich nach dem Umzug eigentlich ummelden?

gefragt von Saski5 am 03.10.2009 um 19:28 Uhr

Ich weiß, auf den offiziellen Seiten der Ämter steht, dass man das innerhalb von einer Woche machen sollte. Aber was passiert denn, wenn man das nicht macht? Sondern 2 oder sogar 3 Wochen damit wartet? Was kann dann passieren? Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?


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EvaDu
beantwortet von EvaDu am 3. Oktober 2009 19:29
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kommt drauf an wie kulant das Amt ist. Ist von Stadt zu Stadt verschieden. Denke zwei bis drei Wochen sollte kein Problem sein


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 3. Oktober 2009 19:29
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Dann passiert schon nichts. Ich hab mich mal erst nach Monaten umgemeldet, hat keiner was gesagt.

Kommentar von D057225bb322723e6957f37eedffc528smallAriGold am 3. Oktober 2009 19:30

Wenn man sich zu spät ummeldet, kann das mit einer Strafe belegt werden. In der Praxis kommt das aber selten vor.


anonym
beantwortet von MartinPii am 3. Oktober 2009 19:29
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bin vor ueber nem jahr ausgezogen, der offizielle wohnsitz ist immer noch der bei den eltern... nix ist passiert...


anonym
beantwortet von Allegorie am 3. Oktober 2009 19:29
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bei uns sind es zwei wochen offiziell. naja normalerweise flippen die bei 3,4 wochen nicht gleich aus.. gut ist es aber nicht.


anonym
beantwortet von Niysa93 am 3. Oktober 2009 19:30
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Innerhalb von 1-2 Wochen, ansonsten kann es Strafe für nicht ordnungsgemäßes an/ummelden geben. (Ordnungsgeld)


anonym
beantwortet von howina am 3. Oktober 2009 19:30
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Passiert gar nichts. Was sollen sie auch machen? Hauptsache, man meldet sich überhaupt um. Ich hab es auch mal ne Weile versäumt, da haben die nichts gesagt. Ist nur für einen selbst blöd, weil dadurch viel Post verlorengehen kann, die nicht per Nachsendeantrag hinterherkommt.

Kommentar von Niysa93 am 3. Oktober 2009 19:31

Stimmt so nicht. es passiert schon was... siehe ein Beitrag weiter unten. ;)

Kommentar von howina am 3. Oktober 2009 19:39

Dann war mein Sachbearbeiter locker. Kann ja auch sein, daß man die neue Wohnung noch nicht sofort bezieht, weil man dienstlich im Ausland ist oder so was, das ein Umzugsunternehmen sich um alles kümmert - was will das Einwohnermeldeamt denn dann machen? Sicherlich, wenn man es monatelang versäumt, aber doch nicht nach so kurzer Zeit!


schraxl
beantwortet von schraxl am 3. Oktober 2009 19:30
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Ich habe mich mal ein Jahr lang nicht umgemeldet und musste ein Ordnungsgeld von 35 € zahlen. Die Strafen dafür halten sich eigentlich ziemlich in Grenzen. Wirst also nie dazu kommen, deinem wegen Totschlag einsitzenden Knastkumpanen zu erzählen, dass du es lediglich versäumt hast, dich rechtzeitig umzumelden. Hier noch der Link zum Gesetzestext (RLP): http://rlp.juris.de/rlp/MeldeGRPP36.htm


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 3. Oktober 2009 19:31
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Passieren wird sicher nichts. Hatten hier im Haus auch schon Mieter die sich nie umgemeldet haben und wieder ausgezogen sind.


anitari
beantwortet von anitari am 3. Oktober 2009 19:43
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7 - 10 Werktage nach Umzug soll man sich ummelden. Mach mal flinke Füße und hoffe das die Leute beim EWA sehr, sehr kulant sind nach über einem Jahr, sonst könnte es ein Bußgeld geben.

Es sei denn Dur wohnst "nur" zur Untermieter!?

Gruß Anita


anonym
beantwortet von Rantanplan28 am 22. November 2009 15:58
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Informiere Dich am besten auf der Seite des Einwohnermeldeamtes Deiner neuen Stadt.

In München kannst Du Dich bis eine Woche nach Deinem Umzug ummelden.

http://www.move2muenchen.de/index.php?l1=6&l2=38&l3=0


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