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Wie schnell geht von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere zu wechseln oder in ne private?

gefragt von gamiragamira am 23.10.2009 um 0:26 Uhr

Muss da weiterhin eine Jahresfrist gewahrt werden beim Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere gesetzliche und wie sieht es aus mit der Frist, wenn man von einer gesetzlichen in eine private wechseln will - oder ist das da unterschiedlich?

Und warum ist oder war da so eine extrem lange Kündigungsfrist - falls das noch stimmen sollte?


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attaatta
beantwortet von attaatta am 23. Oktober 2009 00:27
1x
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ganz schnell ,bloss von privat reture wird schlecht


anonym
beantwortet von Scorba am 23. Oktober 2009 00:29
1x
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Was bei einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beachten ist

Sie können seit dem 01.01.1996 Ihre Krankenkasse frei wählen. Dabei sind aber folgende Bedingungen zu beachten:

* Sie können grundsätzlich die Kasse jederzeit wechseln.

Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt haben (Musterschreiben). An diese Wahl sind Sie dann mindestens 18 Monate gebunden. Sollten Sie keine neue Kasse gefunden haben, sind Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse weiter versichert.

* Sollte Ihre derzeitige Krankenkasse jedoch einen Zusatzbeitrag einfordern, so besteht für Sie innerhalb von 2 Monaten ab

Inkrafttreten der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Kasse dann mit einer Frist von 2 Monaten wechseln - auch wenn Sie noch keine 18 Monate Mitglied sind. Kein Kündigungsrecht dagegen haben Sie oft, wenn Sie sich freiwillig in einen Wahltarif Ihrer Krankenkasse eingeschrieben haben. An diesen Tarif und diese Krankenkasse sind Sie von Eintritt in den Wahltarif an drei Jahre fest gebunden.

* Sie können bei einem Wechsel alle Gesetzlichen Krankenkassen wählen, die sich der Allgemeinheit in Ihrem Wohnortbundesland

oder im Bundesland Ihres Arbeitsplatzes geöffnet haben. Das sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKn), die Ersatzkassen wie z.B. BARMER oder DAK, die geöffneten Betriebskrankenkassen (BKKn) sowie die Innungskrankenkassen (IKKn).

Für einen Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenkassen reicht es, bei der neuen Kasse die Mitgliedschaft zu beantragen und der alten Kasse formlos zu kündigen. Sie müssen lediglich die oben genannten Kündigungsfristen beachten.

Wollen Sie dagegen in eine Private Krankenversicherung wechseln, müssen Sie erst Ihre Aufnahme nach Prüfung der Gesundheitsfragen abwarten.


Simpzon
beantwortet von Simpzon am 23. Oktober 2009 00:32
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Beim Wechsel zwischen den gesetzl. KK musst du mind. 18 Monate bei der alten gewesen sein. Unter Umständen gibt es Zusatztarife, mit denen du dich für mehrere Jahre an deine KK gebunden hast.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 23. Oktober 2009 00:58
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Vielleicht auch etwas vorausschauend denken: http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2005/juli/050731_03.phtml

Ich würde mir das mit dem Wechsel in die Privatkasse noch echt überlegen!


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