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Wie schnell dürfen Dienstfahrzeuge des Staats, Krankenwagen oder Feuerwehren fahren?

gefragt von bastler86 am 14.05.2007 um 23:05 Uhr

Mir ist heute mal wieder aufgefallen, dass die Feuerwehr, Polizei oder auch der Krankenwagen fast genauso schnell fahren wie ich in der Stadt und auf der Landstraße? Ich dachte immer die dürfen schneller fahren, da sie es ja eiliger haben und es oft um Leben und Tod geht? Oder müssen die sich auch im Einsatz an die Geschwindigkeitsbegrenzung vor Ort halten?

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Recht x 35.221 Auto x 23.156 Gesetz x 2.115 Polizei x 2.007 Stadt x 888 Feuerwehr x 277 Krankenwagen x 45 Landstraße x 27 Geschwindigkeitsbegrenzung x 24 Wanne x 16 RTW x 16 Leben und Tod x 1

gri1su
beantwortet von gri1su am 14. Mai 2007 23:31
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Fahrzeuge mit optischem und akustischem Alarmsignal können bei einer Alarmfahrt bestimmte Verkehrsvorschriften ignorieren, wenn die Verkehrslage es zulässt. Aber sie müssen auch bei Alarmfahrt immer so bewegt werden, dass Niemand gefährdet wird. Das heisst, auch bei Blaulicht und Martinshorn muss trotz roter Ampel notfalls an einer Kreuzung gewartet werden, bis Diese gefahrlos überquert werden kann. Bei Krankenwagen oder Rettungswagen ist es oftmals so, dass der Patient im Wagen durch seine Verletzung langsam transportiert werden muss. Das kommt z. B. bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen (Querschnittslähmungsgefahr) ganz besonders zum Tragen. Grundsätzlich gilt: Bei einer Alarmfahrt muss Immer Blaulicht UND Martinshorn eingeschaltet sein. Passiert ein Unfall, weil nur das Blaulicht eingeschaltet war, hat der Fahrzeugführer ein Problem.


anonym
beantwortet von schnuffie am 14. Mai 2007 23:11
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Diese Fahrzeuge müssen sich theoretisch genauso an die Regeln halten wie Du. Sollte durch Rasen in eine Kreuzung ein Unfall passieren ist der Dienstfahrer schuld, allerdings mußt bei Ertönen eines Signals auch besondere Vorsicht walten lassen. Bei echten Notfällen, darf er "kontrolliert Rasen", aber niemals gefährdend.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 15. Mai 2007 06:00
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Die von Dir genannten Fahrzeuge müssen sich wie der Rest von uns an die STVO halten. Für Einsatzfahrten regelt die STVO klipp und klar, welche Signale an solchen Fahrzeugen eingeschaltet werden müssen (vor allem Martinshorn und Blaulicht), damit die Fahrzeuge als im Einsatz befindlich von den anderen Verkehrsteilnehmer/inne/n wahrgenommen werden.

In solchen Einsatzfahrten dürfen die Fahrzeugführer/innen unter erhöhter Sorgfalt die regulären Verkehrszeichen ignorieren.


Schusterjunge
beantwortet von Schusterjunge am 14. Mai 2007 23:18
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Niemals einen anderen in Gefahr bringen und nicht schneller al das 1,5 fache der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Automatisch hast du das Martinshorn an, wenn du an die Kreuzung fährst.


holzloewe
beantwortet von holzloewe am 14. Mai 2007 23:10
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Zulässige Höchstgeschwindigkeit plus 50 Prozent. Dies bedeutet Innerorts 75 km/h und Außerorts 150 km/h.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Mai 2007 23:42

wo steht denn das? Hab ich noch nie gehört

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. Mai 2007 23:48

würde ja bedeuten, daß wenn die Polizei jemand flüchtigen verfolgt sie in der 30er Zone nur 45 fahren dürfte, aber auch wenn es 75 wären, würde sie dann den Verfolgten nie einholen

Kommentar von B92d2a9644034e53bf49337132ce2a69smallholzloewe am 15. Mai 2007 00:07

@mismid bekommst Du in der Ausbildung als Rettungssanitäter gelernt. Ist unter anderen Prüfungsfrage!

Kommentar von Eddy23 am 18. Mai 2007 10:38

Dann haben sie die Frage aber immer falsch beantwortet ;-)

Kommentar von erplz47 am 4. Oktober 2008 11:16

Na , welche Schule lehrt den so was ?


anonym
beantwortet von Eddy23 am 18. Mai 2007 10:36
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gri1su hat recht ;-)


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 17. Mai 2007 22:41
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Sie müssen ja auch auf die anderen verkehrsteilnehmer achten. Sie können ja nicht wie james Bond durch die Strassen rauschen. dafür ist das Martinshorn da.


anonym
beantwortet von ffwmil am 29. Juli 2009 19:53
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Feuerwehr haben Mit Wegerechten so zu fahren das sie andere Verkehrsteilnehmen nicht gefährden eine Höchstgeschwindigkeit gibt es nicht das teile der STVO außerkraft gesetzt werden.


anonym
beantwortet von drehleiter am 27. November 2007 23:43
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Die "Idioten von der Feuerwehr"

Stellen Sie sich bitte einmal vor, das Sie an einer Hauptverkehrsstraße wohnen. Nachts um drei Uhr fährt mit Tatü Tata und Radau die Feuerwehr mit ihren freiwilligen und somit "unbezahlbaren" Helfern an Ihrem Haus vorbei. Sie werden sofort wach und denken eventuell...

"Hoffentlich kommen die noch rechtzeitig?"

oder

"Na ja, nach §35 StVO muss der Fahrer ja mit Blaulicht und Martinshorn fahren" - sonst haftet er persönlich, wenn was passiert...

oder (am wahrscheinlichsten)

"Müssen diese Idioten wieder so einen Krach machen?"

Aber haben Sie auch schon einmal daran gedacht, das diese Idioten vor fünf Minuten noch genauso friedlich und bequem in ihrem Bett schlummerten wie Sie?

Daß diese Idioten auch um sechs Uhr früh wieder raus müssen, wie Sie?

Aber:

daß diese Idioten, wenn sie nach zwei oder drei Stunden wieder ins Bett fallen sowieso nicht mehr schlafen können, weil man halt nicht so gut schläft, wenn man gerade den "Mega-Adrenalinschub" hatte und einen Menschen aus einem verunfallten Fahrzeug gerettet hat ?

Aber höchstwahrscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht auf Sie trotz § 35 StVO das Martinshorn auslassen, oder weil Sie nicht an einer Hauptverkehrsstraße wohnen.

Dann haben Sie eben Glück und brauchen sich nicht über die "Idioten" von der Feuerwehr aufregen.

Außerdem denken die inzwischen schon selbst oft genug:

"Warum mache ich IDIOT das eigentlich ???


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