Stefan21 am 21.05.2009 um 22:09 Uhr
Ich rede von einem ''normalem'' Rad,ohne Hilfsmotor. Kann man Probleme bekommen wenn man z.B zu schnell durch eine 30er Zone Radelt..?

Mit einem Rad darf man auf 50er Straßen maximal 50, in 30er Zonen maximal 30 und in Spielstraßen 7kmh fahren. Für Radfahrer gelten dieselben Verkehrsregeln wie für Autofahrer. Wer zu viel getrunken hat und Fahrrad fährt, kann damit übrigens Punkte in Flensburg und seinen Autoführerschein riskieren.
Es bleibt nur noch die Frage offen, wenn Fußgänger (die ja auch Verkehrsteilnehmer sind) sich in 30er Zonen 15kmh schneller als erlaubt bewegen, ob diese dann auch Bußgeld und Punkte in der Verkehrssünderkartei riskieren.
Als Radfahrer, der ja kein Kraftfahrzeug führt, darf man innerhalb einer geschlossenen Ortschaft so schnell fahren wie man es vermag. Im § 3 StVO Abs. 3 steht: innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h, Sollte da allerdings irgendwo das Verkehrszeichen (rund, roter Rand, Zahl in der Mitte) stehen, gilt dieses Verkehrszeichen auch für Nichkraftfahrer. Ansonsten schließe ich mich Deiner Meinung an. ...und solange Fußgänger auf eigenen Beinen unterwegs sind - sie laufen. Hauptsache das in der StVO nicht mal der Begriffen "laufen" in Verbindung mit Geschwindigkeit aufgeführt wird. :-)

30ger Zone ist 30ger Zone egal ob mit dem Rad oder Schlauchboot, Du bist zu schnell.

Natürlich, du bist doch Verkehrsteilnehmer und hast dich auch an die Vorschriften zu halten...
fahrräder sind auch fahrzeuge, also gilt auch die geschwindigkeitsbeschränkung

... es gibt ja auch zonen mit schrittgeschwindigkeit
30 kmh-Beschränkungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer.