Nerrik am 31.05.2009 um 19:09 Uhr
Verkehrzeichen aufgestellet sind ?
So schnell wie du kannst. Meine Vorposter sollten nochmal in die Fahrschule.
Das ist doch keine Meinungsfrage -
130 ist RICHTGESCHWINDIGKEIT, zur Sicherheit kannst du ja googeln ;)

130 km/h bei einer durch Mittelleitplanken getrennten Fahrbahn (außerorts)
ist ja ausserhalb geschlossene ortschaft
schaut mal in den §3(3) Nr. 2c StVO. Dort steht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h nicht gilt.
c)für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Wenn KEINE Verkehrzeichen aufgestellt sind ?!
Laut StVO darf auf Bundesstraßen (auch ausgebaute) nur 100 gefahren werden, außer bei entsprechender Beschilderung!