mit einem handelsüblichen Fahrrad eigentlich fahren?
Antworten (20)
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8Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Der Stvo endsprechend.
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4Antwort von
WuschelwestieWuschelwestie
Man darf in einer 30er Zone auch nur 30 fahren.
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ahuahuahuahuahuahu Ich sehe schon, wie sie eine Großfahndung nach dem Zu-schnell-Radler einleiten...! ;->==
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QuandtQuandt Grünau! ;-)
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Nina2407Nina2407 ja und wie sollst du messen wie schnell du fährst???
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ahuahuahuahuahuahu @Nina2407 - LASS DICH VOM RADAR-FOTO MIT TEMPOANGABE ÜBERARSCHEN...!
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3Antwort von
diemeggiediemeggie
als radfahrer kannst du auch geblitzt werden. aber ohne kennzeichen wird man dich kaum finden.^ anstonsten gelten auch für radfahrer die regeln der stvo
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3Antwort von
newfarmernewfarmer
dem verkehr angepasst oder eben nach der stvo was auf den schildern steht!
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3Antwort von
biggie55biggie55
du musst dich an die geschwindigkeits begrenzung halten.hört sich doofan,aber wir haben eine strasse mit starkem gefälle in einer 30er zone.da kommt man leicht drüber...
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3Antwort von
Paulina1987Paulina1987
So schnell du´s schaffst
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QuandtQuandt Quatsch, in der 30-er-Zone mit 50 und es gibt ein Ticket! ;-)
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ladyliebchenladyliebchen Soviel schafft man im Stadtverkehr doch eh niemals!
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diemeggiediemeggie sag das nicht :-)
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WuschelwestieWuschelwestie Schafft man schon, aber nicht für lange.
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QuandtQuandt Geht schon, schau Dir mal die Fahrrad-Kuriere an! ;-)
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Paulina1987Paulina1987 Ich bin mal davon ausgegangen,es sei logisch, dass man sich an die Gesetze hält.
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2Antwort von
mienchemienche
Wenn du es erreichen solltest 180 kmh, du solltest dich aber auf die Tempobeschränkungen achten.
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1Antwort von
BikeMagazinBikeMagazin
So schnell wies geht? Nein, natürlich musst du dich an die StVZO halten, da du aber in der Regel maximal in einer Spielstraße oder 30er Zone eine Geschwindigkeitsüberschreitung erreichen könntest, so schnell wies geht! ;)
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1Antwort von
radfahrerradfahrer
Sofern eine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert, gilt die grundsätzlich auch für Radler. Ausnahme: Innerorts (allgemein = Tempo 50) gilt diese allgemeine Regel nur für Kraft-Fahrzeuge, nicht aber für Radler. Diese Gesetzeslücke besteht seit Jahrzehnten. Ich bin nicht im Detail informiert, ob sie mit der StVO-Novelle 2009 (siehe hier: www.adfc.de/5081_1 beseitigt wurde. Neu: In sog. Fahrradstraßen (sind aber recht selten!) dürfen alle Verkehrsteilnehmer nicht schneller als Tempo 30 fahren.
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1Antwort von
pdeleuwpdeleuw
Ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuge, also auch für Fahrräder. Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerorts gilt nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Fahrräder. Allerdings: Es gilt § 1 und § 3 der StVO. § 1 sollte allgemein bekannt sein, 3 3 lässt sich mit "angepasste Geschwindigkeit" gut umreißen.
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lydia42lydia42
es gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsregeln der StVO. Im Übrigen kannst du so schnell fahren wie du kannst. Der Weltrekord liegt soweit ich weiß bei 200 km/h
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1Antwort von
flirtheavenflirtheaven
dem verkehr oder der verkehrssituatio (witterungsverhältnisse, sichtverhältnisse etc.) angepasst und natürlich nicht schneller als die geschwindigkeitsbgrenzungen es vorgeben. also 30er zone 30, verkehrsberuhigter bereich schrittgeschwindigkeit, innerorts 50 usw.
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Nina2407Nina2407 ja und wie messt du das wie schnell zu fährst?gefühl oder was?
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PrinzessinelliPrinzessinelli
schrittgeschwindigkeit..und vor jeder ameise halt machen;)
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Nioxsys man darf schneller fahren da man ohne tacho ja kein messgerät hat....allerdings nicht 45 durch die fussgängerzone
Der ist ja süss! Sind Dir die T´s ausgegangen?!? Lieben Gruss ;-)
ich hab auch keine Däumchen mehr :-(
Öhh, nich´ mit so´was! Soll ich se wieda heilemachen?!? ;-)