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Wie schnell darf man

gefragt von frischlingfrischling am 22.09.2009 um 13:18 Uhr

mit einem handelsüblichen Fahrrad eigentlich fahren?


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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 22. September 2009 13:19
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Hilfreichste Antwort

Der Stvo endsprechend.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 22. September 2009 13:27

Der ist ja süss! Sind Dir die T´s ausgegangen?!? Lieben Gruss ;-)

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 22. September 2009 13:31

ich hab auch keine Däumchen mehr :-(

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 22. September 2009 13:50

Öhh, nich´ mit so´was! Soll ich se wieda heilemachen?!? ;-)


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anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 22. September 2009 13:19
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Man darf in einer 30er Zone auch nur 30 fahren.

Kommentar von ahuahuahu am 22. September 2009 13:20

Ich sehe schon, wie sie eine Großfahndung nach dem Zu-schnell-Radler einleiten...! ;->==

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 22. September 2009 13:20

Grünau! ;-)

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 22. September 2009 13:24

ja und wie sollst du messen wie schnell du fährst???

Kommentar von ahuahuahu am 22. September 2009 14:18

@Nina2407 - LASS DICH VOM RADAR-FOTO MIT TEMPOANGABE ÜBERARSCHEN...!


Quandt
beantwortet von Quandt am 22. September 2009 13:19
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Nicht schneller als die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit! ;-)


anonym
beantwortet von Paulina1987 am 22. September 2009 13:18
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So schnell du´s schaffst

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 22. September 2009 13:20

Quatsch, in der 30-er-Zone mit 50 und es gibt ein Ticket! ;-)

Kommentar von 52c440fc4c0537add0d3a2d0286ba03dsmallladyliebchen am 22. September 2009 13:21

Soviel schafft man im Stadtverkehr doch eh niemals!

Kommentar von Febfe7b7717cb3d046cd2ea3d2c17ff4smalldiemeggie am 22. September 2009 13:22

sag das nicht :-)

Kommentar von Wuschelwestie am 22. September 2009 13:23

Schafft man schon, aber nicht für lange.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 22. September 2009 13:24

Geht schon, schau Dir mal die Fahrrad-Kuriere an! ;-)

Kommentar von Paulina1987 am 22. September 2009 13:37

Ich bin mal davon ausgegangen,es sei logisch, dass man sich an die Gesetze hält.


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 22. September 2009 13:19
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So viel wie auf dem Verkehrsschild steht.



anonym
beantwortet von ahuahuahu am 22. September 2009 13:19
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SO SCHNELL DIE FÜSSE STRAMPELN!!!


biggie55
beantwortet von biggie55 am 22. September 2009 13:20
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du musst dich an die geschwindigkeits begrenzung halten.hört sich doofan,aber wir haben eine strasse mit starkem gefälle in einer 30er zone.da kommt man leicht drüber...


newfarmer
beantwortet von newfarmer am 22. September 2009 13:20
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dem verkehr angepasst oder eben nach der stvo was auf den schildern steht!


diemeggie
beantwortet von diemeggie am 22. September 2009 13:21
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als radfahrer kannst du auch geblitzt werden. aber ohne kennzeichen wird man dich kaum finden.^ anstonsten gelten auch für radfahrer die regeln der stvo


Shark
beantwortet von Shark am 22. September 2009 13:19
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So schnell das deine Füsse treten können


anonym
beantwortet von mienche am 22. September 2009 13:20
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Wenn du es erreichen solltest 180 kmh, du solltest dich aber auf die Tempobeschränkungen achten.


anonym
beantwortet von Nioxsys am 22. September 2009 13:20
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man darf schneller fahren da man ohne tacho ja kein messgerät hat....allerdings nicht 45 durch die fussgängerzone


anonym
beantwortet von DevinearKK am 22. September 2009 13:20
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ab 20 oder 25kmh ist helm also roller, motorad etc. pflicht


Prinzessinelli
beantwortet von Prinzessinelli am 22. September 2009 13:20
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schrittgeschwindigkeit..und vor jeder ameise halt machen;)


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 22. September 2009 13:22
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So schnell wie die STVO es zulässt.



flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 22. September 2009 13:22
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dem verkehr oder der verkehrssituatio (witterungsverhältnisse, sichtverhältnisse etc.) angepasst und natürlich nicht schneller als die geschwindigkeitsbgrenzungen es vorgeben. also 30er zone 30, verkehrsberuhigter bereich schrittgeschwindigkeit, innerorts 50 usw.

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 22. September 2009 13:28

ja und wie messt du das wie schnell zu fährst?gefühl oder was?


anonym
beantwortet von lydia42 am 22. September 2009 13:34
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es gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsregeln der StVO. Im Übrigen kannst du so schnell fahren wie du kannst. Der Weltrekord liegt soweit ich weiß bei 200 km/h


anonym
beantwortet von pdeleuw am 23. September 2009 07:30
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Ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuge, also auch für Fahrräder. Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerorts gilt nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Fahrräder. Allerdings: Es gilt § 1 und § 3 der StVO. § 1 sollte allgemein bekannt sein, 3 3 lässt sich mit "angepasste Geschwindigkeit" gut umreißen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/


anonym
beantwortet von radfahrer am 23. September 2009 13:50
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Sofern eine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert, gilt die grundsätzlich auch für Radler. Ausnahme: Innerorts (allgemein = Tempo 50) gilt diese allgemeine Regel nur für Kraft-Fahrzeuge, nicht aber für Radler. Diese Gesetzeslücke besteht seit Jahrzehnten. Ich bin nicht im Detail informiert, ob sie mit der StVO-Novelle 2009 (siehe hier: www.adfc.de/5081_1 beseitigt wurde. Neu: In sog. Fahrradstraßen (sind aber recht selten!) dürfen alle Verkehrsteilnehmer nicht schneller als Tempo 30 fahren.


BikeMagazin
beantwortet von BikeMagazin am 16. Oktober 2009 14:14
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So schnell wies geht? Nein, natürlich musst du dich an die StVZO halten, da du aber in der Regel maximal in einer Spielstraße oder 30er Zone eine Geschwindigkeitsüberschreitung erreichen könntest, so schnell wies geht! ;)


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