frischling am 22.09.2009 um 13:18 Uhr
mit einem handelsüblichen Fahrrad eigentlich fahren?
Man darf in einer 30er Zone auch nur 30 fahren.

Nicht schneller als die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit! ;-)
So schnell du´s schaffst
Quandt am 22. September 2009 13:20 Quatsch, in der 30-er-Zone mit 50 und es gibt ein Ticket! ;-)
ladyliebchen am 22. September 2009 13:21 Soviel schafft man im Stadtverkehr doch eh niemals!
diemeggie am 22. September 2009 13:22 sag das nicht :-)
Schafft man schon, aber nicht für lange.
Quandt am 22. September 2009 13:24 Geht schon, schau Dir mal die Fahrrad-Kuriere an! ;-)
Ich bin mal davon ausgegangen,es sei logisch, dass man sich an die Gesetze hält.

du musst dich an die geschwindigkeits begrenzung halten.hört sich doofan,aber wir haben eine strasse mit starkem gefälle in einer 30er zone.da kommt man leicht drüber...

dem verkehr angepasst oder eben nach der stvo was auf den schildern steht!

als radfahrer kannst du auch geblitzt werden. aber ohne kennzeichen wird man dich kaum finden.^ anstonsten gelten auch für radfahrer die regeln der stvo
Wenn du es erreichen solltest 180 kmh, du solltest dich aber auf die Tempobeschränkungen achten.
man darf schneller fahren da man ohne tacho ja kein messgerät hat....allerdings nicht 45 durch die fussgängerzone
ab 20 oder 25kmh ist helm also roller, motorad etc. pflicht

schrittgeschwindigkeit..und vor jeder ameise halt machen;)

dem verkehr oder der verkehrssituatio (witterungsverhältnisse, sichtverhältnisse etc.) angepasst und natürlich nicht schneller als die geschwindigkeitsbgrenzungen es vorgeben. also 30er zone 30, verkehrsberuhigter bereich schrittgeschwindigkeit, innerorts 50 usw.
Nina2407 am 22. September 2009 13:28 ja und wie messt du das wie schnell zu fährst?gefühl oder was?
es gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsregeln der StVO. Im Übrigen kannst du so schnell fahren wie du kannst. Der Weltrekord liegt soweit ich weiß bei 200 km/h
Ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuge, also auch für Fahrräder. Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerorts gilt nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Fahrräder. Allerdings: Es gilt § 1 und § 3 der StVO. § 1 sollte allgemein bekannt sein, 3 3 lässt sich mit "angepasste Geschwindigkeit" gut umreißen.
Sofern eine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert, gilt die grundsätzlich auch für Radler. Ausnahme: Innerorts (allgemein = Tempo 50) gilt diese allgemeine Regel nur für Kraft-Fahrzeuge, nicht aber für Radler. Diese Gesetzeslücke besteht seit Jahrzehnten. Ich bin nicht im Detail informiert, ob sie mit der StVO-Novelle 2009 (siehe hier: www.adfc.de/5081_1 beseitigt wurde. Neu: In sog. Fahrradstraßen (sind aber recht selten!) dürfen alle Verkehrsteilnehmer nicht schneller als Tempo 30 fahren.

So schnell wies geht? Nein, natürlich musst du dich an die StVZO halten, da du aber in der Regel maximal in einer Spielstraße oder 30er Zone eine Geschwindigkeitsüberschreitung erreichen könntest, so schnell wies geht! ;)
Der ist ja süss! Sind Dir die T´s ausgegangen?!? Lieben Gruss ;-)
ich hab auch keine Däumchen mehr :-(
Öhh, nich´ mit so´was! Soll ich se wieda heilemachen?!? ;-)