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Wie schnell darf man

Frage von frischling frischling

mit einem handelsüblichen Fahrrad eigentlich fahren?

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Antworten (20)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Der Stvo endsprechend.

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Der ist ja süss! Sind Dir die T´s ausgegangen?!? Lieben Gruss ;-)

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    ich hab auch keine Däumchen mehr :-(

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Öhh, nich´ mit so´was! Soll ich se wieda heilemachen?!? ;-)

  • 4
    Antwort von Quandt Quandt

    Nicht schneller als die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit! ;-)

  • 4
    Antwort von Wuschelwestie Wuschelwestie

    Man darf in einer 30er Zone auch nur 30 fahren.

    Kommentar von ahuahuahu ahuahuahuahuahuahu

    Ich sehe schon, wie sie eine Großfahndung nach dem Zu-schnell-Radler einleiten...! ;->==

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Grünau! ;-)

    Kommentar von Nina2407 Nina2407Nina2407

    ja und wie sollst du messen wie schnell du fährst???

    Kommentar von ahuahuahu ahuahuahuahuahuahu

    @Nina2407 - LASS DICH VOM RADAR-FOTO MIT TEMPOANGABE ÜBERARSCHEN...!

  • 3
    Antwort von diemeggie diemeggie

    als radfahrer kannst du auch geblitzt werden. aber ohne kennzeichen wird man dich kaum finden.^ anstonsten gelten auch für radfahrer die regeln der stvo

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    Antwort von newfarmer newfarmer

    dem verkehr angepasst oder eben nach der stvo was auf den schildern steht!

  • 3
    Antwort von biggie55 biggie55

    du musst dich an die geschwindigkeits begrenzung halten.hört sich doofan,aber wir haben eine strasse mit starkem gefälle in einer 30er zone.da kommt man leicht drüber...

  • 3
    Antwort von ahuahuahu ahuahuahu

    SO SCHNELL DIE FÜSSE STRAMPELN!!!

  • 3
    Antwort von PeterSchmitt2 PeterSchmitt2

    So viel wie auf dem Verkehrsschild steht.

  • 3
    Antwort von Paulina1987 Paulina1987

    So schnell du´s schaffst

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Quatsch, in der 30-er-Zone mit 50 und es gibt ein Ticket! ;-)

    Kommentar von ladyliebchen ladyliebchenladyliebchen

    Soviel schafft man im Stadtverkehr doch eh niemals!

    Kommentar von diemeggie diemeggiediemeggie

    sag das nicht :-)

    Kommentar von Wuschelwestie WuschelwestieWuschelwestie

    Schafft man schon, aber nicht für lange.

    Kommentar von Quandt QuandtQuandt

    Geht schon, schau Dir mal die Fahrrad-Kuriere an! ;-)

    Kommentar von Paulina1987 Paulina1987Paulina1987

    Ich bin mal davon ausgegangen,es sei logisch, dass man sich an die Gesetze hält.

  • 2
    Antwort von mienche mienche

    Wenn du es erreichen solltest 180 kmh, du solltest dich aber auf die Tempobeschränkungen achten.

  • 2
    Antwort von Shark Shark

    So schnell das deine Füsse treten können

  • 1
    Antwort von BikeMagazin BikeMagazin

    So schnell wies geht? Nein, natürlich musst du dich an die StVZO halten, da du aber in der Regel maximal in einer Spielstraße oder 30er Zone eine Geschwindigkeitsüberschreitung erreichen könntest, so schnell wies geht! ;)

  • 1
    Antwort von radfahrer radfahrer

    Sofern eine Geschwindigkeitsbegrenzung existiert, gilt die grundsätzlich auch für Radler. Ausnahme: Innerorts (allgemein = Tempo 50) gilt diese allgemeine Regel nur für Kraft-Fahrzeuge, nicht aber für Radler. Diese Gesetzeslücke besteht seit Jahrzehnten. Ich bin nicht im Detail informiert, ob sie mit der StVO-Novelle 2009 (siehe hier: www.adfc.de/5081_1 beseitigt wurde. Neu: In sog. Fahrradstraßen (sind aber recht selten!) dürfen alle Verkehrsteilnehmer nicht schneller als Tempo 30 fahren.

  • 1
    Antwort von pdeleuw pdeleuw

    Ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuge, also auch für Fahrräder. Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerorts gilt nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Fahrräder. Allerdings: Es gilt § 1 und § 3 der StVO. § 1 sollte allgemein bekannt sein, 3 3 lässt sich mit "angepasste Geschwindigkeit" gut umreißen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/

  • 1
    Antwort von lydia42 lydia42

    es gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsregeln der StVO. Im Übrigen kannst du so schnell fahren wie du kannst. Der Weltrekord liegt soweit ich weiß bei 200 km/h

  • 1
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    dem verkehr oder der verkehrssituatio (witterungsverhältnisse, sichtverhältnisse etc.) angepasst und natürlich nicht schneller als die geschwindigkeitsbgrenzungen es vorgeben. also 30er zone 30, verkehrsberuhigter bereich schrittgeschwindigkeit, innerorts 50 usw.

    Kommentar von Nina2407 Nina2407Nina2407

    ja und wie messt du das wie schnell zu fährst?gefühl oder was?

  • 1
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    So schnell wie die STVO es zulässt.

  • 1
    Antwort von Prinzessinelli Prinzessinelli

    schrittgeschwindigkeit..und vor jeder ameise halt machen;)

  • 1
    Antwort von DevinearKK DevinearKK

    ab 20 oder 25kmh ist helm also roller, motorad etc. pflicht

  • 1
    Antwort von Nioxsys Nioxsys

    man darf schneller fahren da man ohne tacho ja kein messgerät hat....allerdings nicht 45 durch die fussgängerzone

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