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Wie schnell darf ich fahren?

gefragt von KleineFrageKleineFrage am 14.01.2008 um 13:32 Uhr

Stellt euch bitte folgende Situation vor: Man fährt auf die Autobahn und weit und breit ist keine Schild, wie schnell gefahren werden darf... Allerdings auch kein Schild mit der Freigabe der Geschwindigkeit...

Wie schnell darf ich nun fahren?

Richtgeschwindigkeit 130 oder "so schnell ich will"?


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Reply


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 14. Januar 2008 13:42
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Auf den Deutschen Autobahnen gibt es kein generelles Tempo-Limit. Das bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht extra freigegeben werden muss. Allerdings gibt es auf 57% des Autobahnnetzes Geschwindigkeitsbegrenzungen, die müssen dann aber jeweils mit entsprechenden Schildern angekündigt und auch wieder aufgehoben werden. Allerdings gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Wer sehr viel schneller fährt, muss sich unter Umständen bei einem Unfall eine Mitschuld anrechnen lassen.


vincent
beantwortet von vincent am 14. Januar 2008 14:00
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Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Januar 2008 13:34
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Wenn an der Auffahrt keine Geschwindigkeitsbegrenzungen augestellt wurden, so kann man theoretisch beliebig schnell fahren. Bei extremen Geschwindigkeiten riskiert man allerdings bei einem evtl. Unfall seinen Versicherungsschutz!

Kommentar von C857fa6ba465a7e2dbd0d6ec0c0d638bsmallKleineFrage am 14. Januar 2008 13:38

Und was ist mit der Richtgeschwindigkeit 130? Wann gilt diese?

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 14. Januar 2008 13:40

Man sollte sich danach richten, muss aber nicht.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 14. Januar 2008 13:41

Richtgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit mit den geringsten Risiken. Richtgeschwindigkeit ist keine Höchstgeschwindigkeitsangabe.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 14. Januar 2008 13:44

Die "Richtgeschwindigkeit" ist verkehrsrechtlich nicht relevant! es ist einfach nur die "empfohlene Geschwindigkeit" auf den deutschen Autobahnen!


tradaix
beantwortet von tradaix am 14. Januar 2008 17:18
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Tempo 130 - Wer schneller fährt, haftet mit

Aus dem normalen Strassenalltag sind die Verkehrsschilder, die die Autofahrer auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hinweisen so gut wie verschwunden. Die blauen Schilder auf denen eine weisse 130 steht kann im Grunde nur noch der sehen, der nach Deutschland mit dem Auto einreist.

Doch die Richtgeschwindigkeit ist kein vager Hinweis des Gesetzgebers an den Autofahrer oder gar ein Freibrief zum Rasen. Sie hat rechtlich gesehen eine sehr grosse Bedeutung und das bereits seit 1992. (...)

Denn bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Richtgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Dies bedeutet, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt in der Regel bei einem Unfall mithaftet, und zwar unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Je nach Geschwindigkeit liegt diese Mithaftung bei 20 bis 25 Prozent. Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen.

Für Verkehrsrechtsexperten stellt das Urteil quasi ein Tempolimit durch die Hintertür dar. Zumal die Karlsruher Richter sehr hohe Anforderungen an Deutschlands Autofahrer stellen. Der so genannte "Idealfahrer" zeichnet sich durch sachgemässes, geistesgegenwärtiges Handeln aus, er muss Gefahrensituationen vermeiden und, wenn nicht anders vorgeschrieben, muss er die Richtgeschwindigkeit einhalten. Er darf also nicht schneller als 130 fahren. Ein ganz wichtiger Punkt.

Denn wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, gilt nicht mehr als Idealfahrer und muss dementsprechend mithaften. Um nicht zu haften, müsste der Autofahrer beweisen, dass der Unfall auch bei 130 km/h in der gleichen Weise stattgefunden hätte. Und dieser technische Nachweis ist aller Regel unmöglich.

BGH, Urteil vom 17.03.1992 (VI ZR 62/91)

(DasErste.de - Ratgeber Recht 12.01.2008)


Shira
beantwortet von Shira am 14. Januar 2008 13:41
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Ohne Anzeige der Höchst-oder Richgeschwindigkeit so schnell du willst, oder kannst.





HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 14. Januar 2008 13:33
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So schnell, wie ich kann und will!!!


medicangel
beantwortet von medicangel am 14. Januar 2008 13:52
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Freie Fahrt für freie Bürger,wenn es nicht durch Beschränkungen ausgewiesen ist und die Verkehrs-Wetter-Sicht-und Strassenverhältnisse es zulassen,kannst du auf der Autobahn so schnell fahren wie du möchtest.Natürlich ohne andere zu gefährden,zu nötigen etc.


Johann Faust
beantwortet von Johann Faust am 14. Januar 2008 14:54
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So schnell, wie Dein Schutzengel fliegen kann.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 5. Februar 2008 22:19

deiner hat die Flügel Verloren,du musst laufen ;-)


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