KleineFrage am 14.01.2008 um 13:32 Uhr
Stellt euch bitte folgende Situation vor: Man fährt auf die Autobahn und weit und breit ist keine Schild, wie schnell gefahren werden darf... Allerdings auch kein Schild mit der Freigabe der Geschwindigkeit...
Wie schnell darf ich nun fahren?
Richtgeschwindigkeit 130 oder "so schnell ich will"?

Auf den Deutschen Autobahnen gibt es kein generelles Tempo-Limit. Das bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht extra freigegeben werden muss. Allerdings gibt es auf 57% des Autobahnnetzes Geschwindigkeitsbegrenzungen, die müssen dann aber jeweils mit entsprechenden Schildern angekündigt und auch wieder aufgehoben werden. Allerdings gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Wer sehr viel schneller fährt, muss sich unter Umständen bei einem Unfall eine Mitschuld anrechnen lassen.
http://service.spiegel.de/digas/servlet/dossieransicht/S7017772
Freie Fahrt für freie Bürger

Wenn an der Auffahrt keine Geschwindigkeitsbegrenzungen augestellt wurden, so kann man theoretisch beliebig schnell fahren. Bei extremen Geschwindigkeiten riskiert man allerdings bei einem evtl. Unfall seinen Versicherungsschutz!
KleineFrage am 14. Januar 2008 13:38 Und was ist mit der Richtgeschwindigkeit 130? Wann gilt diese?
Pinbuster am 14. Januar 2008 13:40 Man sollte sich danach richten, muss aber nicht.
Katzentatze am 14. Januar 2008 13:41 Richtgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit mit den geringsten Risiken. Richtgeschwindigkeit ist keine Höchstgeschwindigkeitsangabe.
Indy72 am 14. Januar 2008 13:44 Die "Richtgeschwindigkeit" ist verkehrsrechtlich nicht relevant! es ist einfach nur die "empfohlene Geschwindigkeit" auf den deutschen Autobahnen!

Tempo 130 - Wer schneller fährt, haftet mit
Aus dem normalen Strassenalltag sind die Verkehrsschilder, die die Autofahrer auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hinweisen so gut wie verschwunden. Die blauen Schilder auf denen eine weisse 130 steht kann im Grunde nur noch der sehen, der nach Deutschland mit dem Auto einreist.
Doch die Richtgeschwindigkeit ist kein vager Hinweis des Gesetzgebers an den Autofahrer oder gar ein Freibrief zum Rasen. Sie hat rechtlich gesehen eine sehr grosse Bedeutung und das bereits seit 1992. (...)
Denn bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Richtgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Dies bedeutet, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt in der Regel bei einem Unfall mithaftet, und zwar unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Je nach Geschwindigkeit liegt diese Mithaftung bei 20 bis 25 Prozent. Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen.
Für Verkehrsrechtsexperten stellt das Urteil quasi ein Tempolimit durch die Hintertür dar. Zumal die Karlsruher Richter sehr hohe Anforderungen an Deutschlands Autofahrer stellen. Der so genannte "Idealfahrer" zeichnet sich durch sachgemässes, geistesgegenwärtiges Handeln aus, er muss Gefahrensituationen vermeiden und, wenn nicht anders vorgeschrieben, muss er die Richtgeschwindigkeit einhalten. Er darf also nicht schneller als 130 fahren. Ein ganz wichtiger Punkt.
Denn wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, gilt nicht mehr als Idealfahrer und muss dementsprechend mithaften. Um nicht zu haften, müsste der Autofahrer beweisen, dass der Unfall auch bei 130 km/h in der gleichen Weise stattgefunden hätte. Und dieser technische Nachweis ist aller Regel unmöglich.
BGH, Urteil vom 17.03.1992 (VI ZR 62/91)
(DasErste.de - Ratgeber Recht 12.01.2008)

Ohne Anzeige der Höchst-oder Richgeschwindigkeit so schnell du willst, oder kannst.

Freie Fahrt für freie Bürger,wenn es nicht durch Beschränkungen ausgewiesen ist und die Verkehrs-Wetter-Sicht-und Strassenverhältnisse es zulassen,kannst du auf der Autobahn so schnell fahren wie du möchtest.Natürlich ohne andere zu gefährden,zu nötigen etc.

So schnell, wie Dein Schutzengel fliegen kann.
Computermann am 5. Februar 2008 22:19 deiner hat die Flügel Verloren,du musst laufen ;-)