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Wie schnell darf ein Wohnmobil fahren (7,49 t zulässiges Gesamtgewicht)?

gefragt von DerOlaf am 07.09.2009 um 0:26 Uhr
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angelinajolie
beantwortet von angelinajolie am 7. September 2009 00:33
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Hilfreichste Antwort

"Wohnmobil"

Abweichend von § 18 Abs.5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331)

100 km/h

Aus: http://www.sadaba.de/GSBT12AusnVO_StVO.html


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Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 7. September 2009 18:32

Also erhrlich, gibt es auch was was Du nicht weißt. Ist ja deprimierend für die anderen armen Mitbenutzer. ;~)). Aber nen Daumen kriegste trotzdem.

Kommentar von 9e99a57b8facab09d87551f98298cd38smallangelinajolie am 13. September 2009 14:22

Danke für die Auszeichnung "hilfreichste Antwort" voll freu :-)


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tmchristian
beantwortet von tmchristian am 16. September 2009 23:57
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hinzufügen wäre noch, dass eine aufhebung des verbots für über 3,5 tonner, LKWs zu überholen, in aussicht ist (promobil 10/08, S.34)


niki01
beantwortet von niki01 am 7. September 2009 21:31
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"Wohnmobil"

Abweichend von § 18 Abs.5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331)

100 km/h

Aus: http://www.sadaba.de/GSBT12AusnVO_StVO.html

Aber achtung Wohnmobile unter 3,5t zulässigem Zuggesamtgewicht (Fahrzeug mit Hänger) gilt Tempo 100 !!!und Landstrasse Tempo 60 ! Wohnmobile unter 3,5t zulässigem gesamtgewicht (Fahrzeug ohne Hänger) gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h !!! und Landstrasse 100 Km/h und dürfen bei Überholverbot für LKW Überholen !!! Wohnmobile von 3,5t bis 7,49t zulässigem Zuggesamtgewicht (Fahrzeug mit Hänger) gilt Tempo 100 !!! und auf Landstrasse 60 Km/h !!!und Überholverbot ! bei LKW Überholverbotszeichen .
Wohnmobile von 3,5t bis 7,49t zulässigem gesamtgewicht (Fahrzeug ohne Hänger) gilt Tempo 100 !!! und auf Landstrasse 80 Km/h !!! und Überholverbot ! bei LKW Überholverbotszeichen .

Sie tritt mit Ablauf des 31.Dezember 2009 außer Kraft.

Für Wohnwagen wenn das Zulässige Gesammtgewicht des Hängers das Leergewicht des Zugfahrzeug nicht übersteigt gilt auch Tempo 100 ! trifft dies nicht zu dann nur Tempo 80 ! für die Zulassung Tempo 100 muss der Hänger eine Antischlingerkupplung besitzen ferner Radstossdämpfer und die Reifen müssen für Tempo 120 Km/h Zugelassen sein ausserdem muss eine Hersteller Freigabe Vorliegen !!!


gottlob
beantwortet von gottlob am 7. September 2009 00:28
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ich werfe mal die 90 in den raum.


losjoshos
beantwortet von losjoshos am 7. September 2009 00:27
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So schnell es fährt - innerhalb der Richtlinien der Strassen!


plant
beantwortet von plant am 7. September 2009 00:27
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80 km/h höchstens...


Tobi120977
beantwortet von Tobi120977 am 7. September 2009 00:27
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100 km/h


anonym
beantwortet von rotius am 7. September 2009 00:27
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80 würd ich sagen


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