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Wie schnell darf ein Wohnmobil auf der Autobahn ,Landstrasse fahren ?

gefragt von ComputermannComputermann am 05.02.2008 um 22:15 Uhr

Wie schnell darf ein Wohnmobil auf der Autobahn ,Landstrasse fahren ? in der Stadt 50 ist ja klar .Mein Wohnmobil kann laut Zulassungsbescheinigung 148km/h fahren hat aber 6700 kg zulässigem Gesamtgewicht . und wie Schnell darf ich mit einem Anhänger dazu fahren (max 3500 kg ) also brauche ich 2 Werte einmal Solo und einmal mit Hänger. (Ich habe verschiedene werte deshalb meine Frage)


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 5. Februar 2008 22:20
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Da sind noch verschiedene unterschiedliche Bedingungen vorhanden. Hier kannst Du nachlesen: http://www.tuev-nord.de/23590.asp

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 5. Februar 2008 22:23

ja ja ich habe alle Technischen Daten dir zur Verfügung gestellt Fahrzeug 6,7t (Wohnmobil) + manchmal ein Anhänger 3,5t .aber du schickst mir einen Link ???? ich kann dir 100derte linls zuschicken aber die wiedersprechen sich !!!!

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 6. Februar 2008 07:15

Einen link zu schicken ist hier völlig üblich. Wer hier einen Rat erbittet, darf nicht den Anspruch erheben, dass er alles in kleinen Stücken vorgekaut auf dem Silbertablett serviert bekommt.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 6. Februar 2008 17:07

nur wenn du von einem .... immer wieder bei fast jeder Frage ...must du googeln...;schaue bei wikipedia ... ;oder ein Link der für den A... .

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 6. Februar 2008 17:19

Jeder, der sich meine Fragen durchliest, weiß, dass Du gerade Unsinn redest. Aber jetzt beantwortest Du ja offensichtlich Deine eigene Frage immer wieder selbst ;-)

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 6. Februar 2008 20:39

habe ich nicht ! ich habe nur alle bisherigen unzureichenden Infos hier hineingestellt (es kann ja ev.einer genau das gleiche problem haben.Es ist egal ob das Wohnmobil 3,6t oder 7,49t hat.nur keiner nicht mal die Polizei kann dir etwas genaues sagen ! und ich habe keinerlei Lust auf einer Bundesstrasse mit 60km/h dahinzuzuckeln wenn ich 80km/h oder gar 100Km/h fahren darf,auch habe ich keine Lust mit 100Km/h zu Fahren wo ich doch nur 60km/h fahren darf und bei 40km/h bekommst du ein Fahrverbot und Punkte,dazu habe ich wirklich keine Lust.Stell dir vor ich fahre auf einer Landstrasse 60km/h und du fährst hintermir,du kanst schlecht überholen,was denkst du ? ° Aber für weitere Tipps bin ich dankbar !


Nadine1987hh
beantwortet von Nadine1987hh am 5. Februar 2008 22:21
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und für den Urlaub hab ich das hier gefunden: http://fs-weiss.com/uebersichten/geschw.html

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 6. Februar 2008 17:12

Für den Urlaub bzw.Urlaubsländer ist klasse . Nur hier in Deutschland ist es zum Mäusemelken keiner weiss bescheid ! auf der Landstrasse ist es besonders krass von 60 km/h bis 100km/h ,soll ich mit 60 dahinzuckeln wo ich eigentlich 100 dürfte ? oder soll ich mit 100 Fahren und darf nur 60 ??? 40km/h zu viel gibt ein 3 Monate Fahrverbot + Punkte gratis.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. Februar 2008 22:23
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Solo darfst Du auf Landstraßen 100 km/h und auf Autobahnen so schnell, wie aktuell angezeigt fahren. Mit Anhänger darfst Du grundsätzlich 80 km/h, mit dafür speziell zugelassenen 100km/h fahren. (Deutschland; In Frankreich auf Landstraßen 90, auf Schnellstraßen 110 und auf Autobahnen 130; egal, ob mit oder ohne Anhänger.)


Computermann
beantwortet von Computermann am 5. Februar 2008 22:47
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Hallo Leute ! ich habe folgende Geschwindigkeits infos ! Autobahn solo 80 (100) (130)mit Hänger (verboten) 80 (100) Landstrasse /ausserorts 60 80 100 blos einmal so einmal anders !!! wie aber GENAU ??? Auch bei der Anmeldung haben sie Fehler gemacht TÜV + ASU alle Jahre (normal 2 Jahre) nach reklamation nun 3 Jahre ......

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 5. Februar 2008 22:53

Bitte beantworte nicht Deine eigenen Fragen.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 6. Februar 2008 11:17

Hallo Mc Fly ist da jemand zu Hause ? klopf klopf klopf.... ich habe mal die Werte notiert was ich für antworten bekommen habe von Polizei,ADAC,AVD u.s.w.jeder sagt eine andere Geschwindigkeit !einmal darf ich solo nur 80 Fahren dann 100 oder gar 130 ??? mit Hänger ist das ganz kurios von überhauptnicht ,80 oder 100 selbst die Zulassungsstelle baut einen Mist nach dem anderen auch mein PKW Hänger ist 100 km/h tauglich ?!? macht zusammen 6700kg+3500kg 10200kg (10,2t)und ist trotzdem kein LKW !

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 6. Februar 2008 16:43

ADAC° vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Landstraßen gilt für Wohnmobile über 3,5 t zulässigen Gesamtgewichts die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, ob mit oder ohne Anhänger. Auf Autobahnen dürfen Sie ohne Anhänger 100 km/fahren, mit Anhänger dagegen nur 80 km/h.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 6. Februar 2008 16:46

Presse stelle Polizei °

Es stellt sich die Frage: „Wie ist das Wohnmobil im Fahrzeugschein eingetragen“ ???

Als „Wohnmobil“ , über 3, 5 t bis 7,5 t, ist folgende Regelung zur Zeit gültig.

Auf Autobahnen und Landstraßen 100km/ h (gültig bis 31. Dezember 2009)

Siehe auch http://www.sadaba.de/GSBT12AusnVO_StVO.html

Mit Anhänger:

Auf Landstraßen gilt bei 6,7t plus 3,5t Tempo 60km/h.

Auf Autobahnen 80km/h.

Für eine weitere Bewertung empfehle ich Ihnen sich mit der Zulassungsstelle in Verbindung zu setzen.

Dies schafft für Sie Rechtssicherheit.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 6. Februar 2008 16:56

Polizei rpl ° Ich habe Ihnen den maßgeblichen Gesetzestext aus § 3 StVO beigefügt. Für das von Ihnen beschriebene Wohnmobil (zGG 6,7 t) gilt: - Wenn Sie mit dem Solo-Wohnmobil auf der Landstraße unterwegs sind, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (§ 3 / Abs III / Ziffer 2a StVO) - Wenn Sie mit Anhänger fahren, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (§ 3 / Abs III / Ziffer 2b StVO).

Ich gebe Ihnen allerdings Recht, dass es der Gesetzgeber mit der Formulierung bzw. Darstellung der Ausnahmen unnötig kompliziert gemacht hat. Eine Aufzählung mit Spiegelstrichen wäre wesentlich übersichtlicher und einfacher zu lesen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben

§ 3 StVO — Geschwindigkeit (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

  2. außerhalb geschlossener Ortschaften

    a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,

    b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,

    c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben


niki01
beantwortet von niki01 am 8. Februar 2008 19:49
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Das ist nicht so einfach nachdem der Gesetzesgeber hier eine Änderung gemacht hat. Früher war auf der Autobahn 80km/h angesagt (von 3,5t bis 7,5)mit oder ohne Hänger,heute ist Tempo 100Km/h erlaubt jedoch darfst du keine LKW überholen im Überholverbot (soll sich noch dieses Jahr Ändern)jedoch mit Hänger darfst du nur 80km/h fahren.Ist dein Wohnmobil über 7,5t ist nur noch 80km/h erlaubt mit und ohne Hänger.
Auf der Landstrasse war Früher nur 80km/h erlaubt und mit Hänger nur noch 60km/h . Heute ist hier auch 100km erlaubt,mit Hänger allerdings nur 80km/h ,nur über 7,5t ist nur 80km/h erlaubt und mit Hänger 60km/h Ich hoffe ich konnte dir Helfen





eis0815
beantwortet von eis0815 am 5. Februar 2008 22:20
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ich würde sagen 80 km/h mit Hänger und 100 km/H ohne


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 5. Februar 2008 22:21
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viel zum thema wohnmobil hier:

http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/b35/b35709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&icuCon=788608f1-96ea-4101-44b9-4615af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm


anonym
beantwortet von rama6 am 5. Februar 2008 23:51
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Etwas kaufen und nicht Wissen warum und Wie.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 6. Februar 2008 17:03

wenn sie meinen... aber fakt ist keiner weiss bescheid ! selbst die Polizei weiss es nicht ganz genau ! und ich will es wissen was tatsache ist.Wenn 80 erlaubt und ich fahre 100 ist das mein Problem,wenn aber 100 erlaubt und ich fahre auch 100 dann ist das nicht mein Problem oder ?


littletiger
beantwortet von littletiger am 5. Februar 2008 22:28
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Ohne Anhänger auf Landstraßen: 100 km/h
Auf der Autobahn mußt du dich nach der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung (wenn vorhanden) richten.
Mit Anhänger generell: 80 km/h
Das gilt allerdings nur in Deutschland. In anderen Ländern kann das anders geregelt sein.


Hilde Marie
beantwortet von Hilde Marie am 6. Februar 2008 00:20
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Fahren selbst seit Jahren ein Wohnmobil. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 6700 kg wird Dein Womo - Auskunft meines Mannes - wie ein LKW eingestuft. Alles weitere ergibt sich also von selbst.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 6. Februar 2008 17:13

stimmt leider nicht !

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 8. August 2008 17:04

doch.


Benjy
beantwortet von Benjy am 8. August 2008 17:04
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bis 3,5t zGG unbegrenzt.

ab 3,5t zGG ist das Limit 80kmh. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Ein WoMo braucht recht viel Sprit, es empfiehlt sich daher sowieso nicht so schnell zu fahren




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