Lemasque am 09.06.2009 um 13:42 Uhr
Zwangsvollstrecker müssen doch auch schauen, wieviel Vermögen vorhanden ist, und ob davon etwas für die Rückzahlung für Kredite möglich ist. Wie schätzen sie aber Vermögensgegenstände? Woher wissen die, was wieviel Geld Wert ist?
Das ist eine Sache der Erfahrung, die haben ja täglich damit zu tun.

das ist erfahrung und bei einer cd anlage, die einigermaßen gut ist, kann man sich denken, dass was raursspringt, wenn mann sie verhökert

Erfahrung, bestätigt durch das Ergebnis der Pfandversteigerung!
Das lehrt die Erfahrung.
Wenn die Gegenstände gepfändet werden, ist das ja noch nicht alles. Die müssen dann erst mal zu Geld gemacht werden.
Wenn es zum Verkauf kommt, und der notwendige Erlös ist erreicht, hört er mit dem Verkauf auf. Wenn der notwendige Erlös nicht erreicht ist, bleibt eine Restschuld.