Habe ich ein Recht darauf das Geld zurück zu bekommen? Oft wollen sie einem ja Warengutscheine andrehen. Brauche ich wirklich immer den Kassenbeleg?

Bisher wurde mir immer ohne Kassenbon umgetauscht (egal ob Wandlung wegen eines Fehlers oder weil mir die Ware nicht gefiel). Vielleicht sehe ich so vertrauensvoll aus, dass mir die Händler aus Kulanzgründen immer bereitwillig entgegenkamen...ggg. Vielleicht dachten sie aber auch, dass zufriedene Kunden die beste Werbung sind.

Das kommt darauf an.
Wenn die Ware einen Mangel aufweist, der schon vorhanden war, als Du die Sache gekauft hast, hast Du einen Anspruch auf fehlerfreier Ware gleicher Art oder auf Rückerstattung des Kaufpreises. Dieser Anspruch hast du zwei Jahre lang, wobei Du das erste halbe Jahr nur den Kauf nachweisen mußt; danach auch, daß der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Dann mußt Du keinen Gutschein akzeptieren, sondern kannst auf Bargeld bestehen. Zum Nachweis ist ein Kassenbon hilfreich, aber nicht zwingend; ein anderer Nachweis zählt auch, wie der Kontoauszug, wenn Du mit Scheckkarte bezahlt hast.
Wenn die Ware jedoch in Ordnung ist und Dir lediglich nicht gefällt oder nicht passt, hast Du keinen Rechtsanspruch auf Umtausch oder Rückerstattung. Viele Händler tauschen dennoch aus Kulanzgründen um oder bieten einen Gutschein an. In diesem Fall kannst Du natürlich nicht auf Bargeld bestehen und wenn der Händler einen Kassenbon sehen will, mußt Du ihn halt beibringen. Wie gesagt: Dann geht es nicht um einen Rechtsanspruch, wie im ersten Fall, sondern der Händler tut, was er nicht muß; dann bestimmt er auch die Regeln.
Sehr gut und umfassend erklärt. Besser hätte es keine Verbraucherzentrale machen können.

Im Prinzip Ja. Auf jeden Fall weiß ich, das du denn Kassenbon haben musst, ansonsten gibt es gar nichts. Aus Sicherheitgründen. Es könnte ja sonst sein das du diese Ware schon vor über langer Zeit gekauft hast und vielleicht sogar wo ganz anderes. So haben Sie eine Kontrolle. Was ich mir nicht sicher bin ist, ob man das recht auf das Bargeld hast. Ist von Laden zu Laden verschieden. Dann würde ich dir empfehlen: Frage doch vor dem Kauf bei der Information oder Kasse nach, wie Sie es in diesem Laden handhaben.
Mit freundlichen Grüssen Flöich
WolfRichter am 13. August 2007 08:47 Im Prinzip ist das so nicht ganz richtig.
Floeich am 13. August 2007 17:36 für mich ist Selbstverstäntlich das man nur Waren mit Mängeln zurückgeben will in einem Laden und somit ist meine Antwort im "Prinzip" auch Richtig. Sicher Ihre Antwort ist auch sehr Informativ und Gut vormuliert, doch müssen Sie deswegen nicht andere Antworter nicht "solche" Kommentare reinschreiben. Bei mir war es bissher so und ich wollte wie Sie nur Helfen also finde ich euer Kommentar nicht die feine art.
Lg Flöich