gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
36 

Wie reklamiert man richtig?

gefragt von heidemarie am 13.08.2007 um 7:32 Uhr

Habe ich ein Recht darauf das Geld zurück zu bekommen? Oft wollen sie einem ja Warengutscheine andrehen. Brauche ich wirklich immer den Kassenbeleg?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.350 Geld x 22.856 Reklamation x 230

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 13. August 2007 12:46
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bisher wurde mir immer ohne Kassenbon umgetauscht (egal ob Wandlung wegen eines Fehlers oder weil mir die Ware nicht gefiel). Vielleicht sehe ich so vertrauensvoll aus, dass mir die Händler aus Kulanzgründen immer bereitwillig entgegenkamen...ggg. Vielleicht dachten sie aber auch, dass zufriedene Kunden die beste Werbung sind.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. August 2007 08:42
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kommt darauf an.

Wenn die Ware einen Mangel aufweist, der schon vorhanden war, als Du die Sache gekauft hast, hast Du einen Anspruch auf fehlerfreier Ware gleicher Art oder auf Rückerstattung des Kaufpreises. Dieser Anspruch hast du zwei Jahre lang, wobei Du das erste halbe Jahr nur den Kauf nachweisen mußt; danach auch, daß der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Dann mußt Du keinen Gutschein akzeptieren, sondern kannst auf Bargeld bestehen. Zum Nachweis ist ein Kassenbon hilfreich, aber nicht zwingend; ein anderer Nachweis zählt auch, wie der Kontoauszug, wenn Du mit Scheckkarte bezahlt hast.

Wenn die Ware jedoch in Ordnung ist und Dir lediglich nicht gefällt oder nicht passt, hast Du keinen Rechtsanspruch auf Umtausch oder Rückerstattung. Viele Händler tauschen dennoch aus Kulanzgründen um oder bieten einen Gutschein an. In diesem Fall kannst Du natürlich nicht auf Bargeld bestehen und wenn der Händler einen Kassenbon sehen will, mußt Du ihn halt beibringen. Wie gesagt: Dann geht es nicht um einen Rechtsanspruch, wie im ersten Fall, sondern der Händler tut, was er nicht muß; dann bestimmt er auch die Regeln.

Kommentar von Regenmacher am 13. August 2007 10:16

Sehr gut und umfassend erklärt. Besser hätte es keine Verbraucherzentrale machen können.


Floeich
beantwortet von Floeich am 13. August 2007 07:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Prinzip Ja. Auf jeden Fall weiß ich, das du denn Kassenbon haben musst, ansonsten gibt es gar nichts. Aus Sicherheitgründen. Es könnte ja sonst sein das du diese Ware schon vor über langer Zeit gekauft hast und vielleicht sogar wo ganz anderes. So haben Sie eine Kontrolle. Was ich mir nicht sicher bin ist, ob man das recht auf das Bargeld hast. Ist von Laden zu Laden verschieden. Dann würde ich dir empfehlen: Frage doch vor dem Kauf bei der Information oder Kasse nach, wie Sie es in diesem Laden handhaben.

Mit freundlichen Grüssen Flöich

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 13. August 2007 08:47

Im Prinzip ist das so nicht ganz richtig.

Kommentar von Bddb0bcceeb881a9ec537dbddc26ebb7smallFloeich am 13. August 2007 17:36

für mich ist Selbstverstäntlich das man nur Waren mit Mängeln zurückgeben will in einem Laden und somit ist meine Antwort im "Prinzip" auch Richtig. Sicher Ihre Antwort ist auch sehr Informativ und Gut vormuliert, doch müssen Sie deswegen nicht andere Antworter nicht "solche" Kommentare reinschreiben. Bei mir war es bissher so und ich wollte wie Sie nur Helfen also finde ich euer Kommentar nicht die feine art.

Lg Flöich


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    "freunde"-Diebstahl

    Acoreus Mahnungen gerechtfertigt?

    Wieviel darf ein Kostenvoranschlag für eine Waschmaschinenreparatur kosten?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.