Nachdem unser Bad renoviert bzw. saniert wurde, haben wir mit dem Handwerker eine Abnahme seiner Arbeit gemacht. Aber nach nur drei Monaten sind uns Mängel an den Bodenfliesen aufgefallen, die lockern sich und eine ist schon gesprungen. Meine Frau meint, wir könnten das nach der Abnahme nicht mehr reklamieren und regt sich voll auf. Ich glaube das aber nicht.
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Soweit ich informiert bin, gibt es immer noch eine Gewährleistung. Da die Abnahme erst vor drei Monaten war, fällt dieser Schaden in die Gewährleistung und muss daher m. E. nach von der Firma auf deren Kosten behoben werden.

Das hängt davon ab, ob du die Leistung unter Vorbehalt abgenommen hast oder nicht. Wenn nicht, kannst du nur auf Kulanz hoffen (deine Frau hat Recht). Ansonsten machst du deinen Vorbehalt geltend; sieh dir das Abnahme-Protokoll mal genau an, ob du die sachgemässe Erbringung der Leistung quittiert hast. Sag´ dem Handwerker, du habest erst jetzt den Mangel bemerken können.

Klar könnt ihr das reklamieren, wenn die Fliesen nur drei Monate halten.
redet einfach mit ihm und wenn er sich auf sturr stellt: holt einen gutachter und je nachdem lasst ihr es von nem anderem dienst machen und schickt dem anderen dann die rechnung. aber versucht so viel wie möglich mit dem ersten handweker zu reden also absprache zu halten

Für solche Mängel hat man - wie Grisu schon geschrieben hat - die Gewährleistung. Nach BGB 5 Jahre, nach VOB 4 Jahre (früher 2). Ruf an, er soll kommen, reparieren, Termine nennen. Wenn das so nicht hinhaut, aber erst danach: Einschreiben mit Rückschein, Fristsetzung für Mängelbeseitigung. Dazu gibt es die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), die meist Grundlage für die Angebote sind. Gilt nur, wenn sie vereinbart ist, ansonsten BGB, Werkvertragsrecht: Handwerker schuldet mängelfreies Werk.
gri1su hat Recht, dass kannst du immer noch reklamieren. Bei frisch verlegten Fliesen hat sich der Untergrund noch nicht ganz gesetzt, so dass es passieren kann, dass sich die Fliesen hohl anhören, sich lockern oder schlimmstenfalls einen Riss bekommen. Nicht vom Handwerker abwimmeln lassen.