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Wie rechne ich ne geringfügige Beschäftigung korrekt ab?

gefragt von Kaldex am 21.09.2007 um 17:27 Uhr

Bei meinem Freitagsjob (8 - 13 h/Monat zu je 7,5 € und ordnungsgemäß der Hartz4-Behörde gemeldet) reichte bisher ein Zettel mit dem Titel Abrechnung aus, damit ich an mein Geld kam. Das sah so aus: Arbeitsstunden: 13 x 7,5 € = 97,5 € und gefahrene km: 332 x 0,3 = 99.6 € macht 197, 1 €, die dann auf dem Bankbeleg auch so in 2 Summen ausgewiesen wurden! Jetzt gibt es einen neuen Geschäftsführer, der meint, so ginge das nicht. Man könne in einer geringfüg. Beschäftigung nicht mehr Fahrtkosten als Arbeitslohn haben. Ich halte seine Argumentation für absurd; wenn ich mein Auto zwingend für die Fahrten einsetze (die Firm


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 21. September 2007 18:17
8x
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von welchem amt sprichst du eigentlich, von der arge oder vom finanzamt?

Kommentar von Kaldex am 22. September 2007 21:53

Ich dachte, aus meinem obigen Text ginge alles hervor: FÜR MICH is das immer (also schon über 2 Jahre) korrekt abgerechnet. Es geht nicht um die Arge, sondern es geht um das absurde Geschwätz des neuen Geschäftsführers, man könne nicht mehr km-Kosten als Lohn haben. Es geht ihm also um Bedenken, die sein Steuerberater oder das FA haben KÖNNTE. Zu teleminchen: es geht hier nicht um Fahrtkosten zur Arbeitsstätte sondern um den Einsatz meines PKW als Zwingend mitzubringendes Arbeitsmittel. Da sind 30 Ct pro JEDEN km sehr wohl korrekt! Bitte also um weitere Ratschläge!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 22. September 2007 22:14

aus deinem text oben war nicht ersichtlich, dass du den geschäftsführer deiner firma meinen könntest.

auch das du das auto für die firma als arbeitsmittel nutzt war nicht zu erkennen.

so gesehen hast du natürlich recht, er muss dir die kosten für den einsatz deines autos schon erstatten. oder dir einen wagen stellen.

aber was du da jetzt machen kannst, wenn er rumzickt?

hast du denn schon mal mit einem steuerberater oder dem finanzamt gesprochen? ich sehe da kein problem, warum das finanzamt ihm das nicht anerkennen sollte.

hat den anschein, als wenn der sich da was sparen wöllte, du sollst bestimmt dein auto für nass zur verfügung stellen, für die firma.

Kommentar von Kaldex am 23. September 2007 17:07

Für lau werd ich mein Auto nicht einbringen, das is klar. Daß mein Auto Arbeitsmittel ist, steht im ersten Komm. von mir. Die Frage war mit allen Erklärungen über 1000 Zeichen lang, was leider nicht alles abgebildet wurde. Logo werd ich mit dem FA reden wenn der Man nicht einlenkt, daß alles beim alten bleibt ... Wie Du seh ich auch kein Problem, das (meine August-Abrechnung im Frage-Text) weiterhin so abzurechnen. Ich hatte gehofft, daß wir unter den GF-Usern jemand hätten, der im FA oder in der Steuerberatung arbeitet. Frage bleibt bestehen / Danke eersma an alle.


anonym
beantwortet von Teleminchen am 21. September 2007 18:17
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Bei der Berechnung der Fahrtkosten kann es Probleme geben. Noch gilt: Entfernungskilometer, davon zählen die ersten 20 nicht - dann kommt man auf ganz andere Beträge. Dass Fahrtkosten über dem Stundenlohn liegen können, ist durchaus möglich - schließlich sollen die Fahrtkosten nicht nur Benzingeld, sondern auch anderes wie Fahrzeugabnutzung berücksichtigen.


mulan72
beantwortet von mulan72 am 21. September 2007 17:35
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Ich würde mich mit deinem Betreuer am Arbeitsamt oder Sozialamt in verbindung setzen. (weiss nicht genau wo deiner ist). Die können Dir auf jedenfall weiter helfen und was wichtiger ist von dort ist die Auskunft auf jedenfall richtig.

Kommentar von Kaldex am 21. September 2007 17:56

Danke Mulan72. Das gibt mir die Möglichkeit, den obigen Text zu ergänzen: die Firma stellt kein Auto, also ist der Einsatz meines Privat-Pkw zwingender Bestandteil des Arbeitsvertrages. Ich halte die Meinung des neuen Gf. für falsch. Es müssen eben so viele km bezahlt werden , wie anfallen. Wo liegt da deren Problem mit dem Finanzamt? Mit dem Sozialamt oder Arbeitsamt hat das nix zu tun ...


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