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Wie reagieren auf Aufforderung zur Domainübertragung wegen (angeblicher) Markenrechtsverletzung?

gefragt von Jens81 am 22.05.2009 um 15:46 Uhr

Ich bin seit ca. 10 Jahren Inhaber einer .de-Domain, die einen Teil meines Namens repräsentiert (in dem Sinne "stermann.de", falls ich "Mustermann" hieße) und die ich für private Zwecke nutze. Seit ca. 4 Jahren gibt es ein ausländisches Unternehmen, das eben diese Bezeichnung als Marke registriert hat und unter der entsprechenden .com-Adresse auftritt (im Beispiel "stermann.com"). Nun flatterte eine in englisch gehaltene Aufforderung (keine Abmahnung) einer Anwaltskanzlei ein, die Rechte an der Domain zu übertragen (relinquish all rights) und von jedweder weiteren Aktivität über die Domain abzusehen (cease and desist). Rechtliche Schritte werden angedroht.

Nach meiner Auffassung sind die Ansprüche haltlos. Meine Frage ist, wie ich am Besten auf das Schreiben reagiere. Meine Möglichkeiten:

  • Gar nicht, da keine Abmahnung oder sonstiger zwingender Grund.

  • Selbst ein Schreiben aufsetzen, in dem ich meine Situation schildere und klarstelle, die Domain halten zu wollen.

  • Anwalt einschalten, der ein solches Schreiben aufsetzt.

MfG, Jens

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anonym
beantwortet von soundbox am 22. Mai 2009 15:48
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ich glaube ohne einen anwalt kommst du da nicht weiter und auf die beratung aus dem internet würde ich mich nicht verlassen...


gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 22. Mai 2009 18:57
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Du 10 Jahre, die 4 Jahre. Klarer Vorteil für Dich. Du .de, die .com. Zweiter Punkt für Dich. Übertragung einer Domain gibt es nicht, höchstens eine Freigabe. Damit steht es 3:0 für Dich. Aber: Du heißt eben mustermann und nicht stermann. Wie viele Tore das wert ist, weiß nur der Richter ... wenn so weit kommt. Ist die Fa. denn in D geschützt? Wenn nein, würdfe ich dem gelassen entgegensehen. Wenn ja, verweise ich auf die Antworten von den anderen Tippgebern: Anwalt. Ansonsten gilt: Herr Shell hat gegen Firma Shell verloren. Herr Touran gegen VW gewonnen. Auf hoher See und vor Gericht ...

Kommentar von Jens81 am 22. Mai 2009 20:12

An dieser Stelle zunächst ein Dankeschön an alle Antwortenden.

Nur noch mal zur Klarstellung: Bei der Firma handelt es sich um ein reines Internetunternehmen – die verkaufen nichts. Ich bin mir zudem ziemlich sicher im Recht zu sein.

Der Grund, warum ich nicht sofort zum Anwalt gelaufen bin ist der: Das Schreiben ist lediglich eine Drohung und Drohungen sind billig. Die Firma hat vermutlich eine Kanzlei beauftragt einmal einen Runde "Buh" bei den Inhabern der länderspezifischen Domains zu schreien. Ich denke nicht, dass deren Ermittlungen gegen mich über meinen Namen hinausgingen.

Und genau deshalb bin ich relativ gelassen – sollten die tatsächlich rechtlich gegen mich vorgehen wollen, müssten die erstmal Material gegen mich beschaffen und einen Fall aufmachen. Und dann kann ich immer noch einen Anwalt hinzuziehen. Lohnt es sich also wirklich, jetzt schon was zu unternehmen?

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 23. Mai 2009 08:27

Nö, ich würde gar nichts machen. Nur mal schauen, ob die in D geschützt sind (DPMA.de).


anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. Mai 2009 16:44
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Wenn die Firma die Rechte an dem Namen länger hält als 4 Jahre, dann solltest du den Rückzug antreten.

Trotzdem würde ich an deiner Stelle einen Anwalt für Internetrecht einschalten, der könnte dabei ein paar Dollar für dich locker machen.


gerhass
beantwortet von gerhass am 22. Mai 2009 16:45
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Ich fürchte, der Trick, einen Teil Deines Namens zu benutzen, hilft Dir nicht weiter. Angenommen, Du würdest "Popel" heißen, dann darfst Du sicher nicht unter dem Namen "Opel" auftreten. Also entweder lassen oder zum Anwalt, eventuell Fachanwalt Telekommunikationsrecht (Internetrecht usw.)

Kommentar von Drachentoeter am 22. Juli 2009 14:50

Zu erst einmal würde abwarten bis die mir das in Deutsch schicken vorher würde ich überhaupt nichts machen. Selbst wenn die den Markennahmen schützen haben lassen muss du noch lange nicht deine Domain aufgeben, einen Anwalt würde ich schon wegen der Kosten erst konsultieren wenn etwas was rechtlich Handfestes komm, schreiben kann man viel wenn der Tag lang ist.


Betty24
beantwortet von Betty24 am 17. August 2009 14:21
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Es sollte für ein ausländisches Unternehmen vollkommen ausreichen, die com-Adresse zu besitzen. Sind die org und net-Adressen schon weg? Auch dürfte Dein 10jähriger Besitz Gewohnheitsrecht auszulösen. Ich würde freundlich fragen, was die zahlen wollen. Wenn die was zahlen wollen, solltest Du sowieso im Recht sein.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 22. Juli 2009 14:51
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u erst einmal würde abwarten bis die mir das in Deutsch schicken vorher würde ich überhaupt nichts machen. Selbst wenn die den Markennahmen schützen haben lassen muss du noch lange nicht deine Domain aufgeben, einen Anwalt würde ich schon wegen der Kosten erst konsultieren wenn etwas was rechtlich Handfestes komm, schreiben kann man viel wenn der Tag lang ist.


anonym
beantwortet von Tobias1979 am 23. Mai 2009 11:16
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Da würde ich in einen Markenanwalt investieren, gebe Dir aber bei einer Markenverletzung nicht all zu viele Chancen.


asapasap
beantwortet von asapasap am 22. Mai 2009 15:49
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Anwalt einschalten, aber wenns wirklich ne Markenrechtsverletzung ist, hast du keine Chance


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