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Wie prüft das Finanzamt ob ein Arbeitszimmer Durchgangszimmer ist oder nur durch eine Tür begehbar?

gefragt von gamiragamira am 06.07.2009 um 9:18 Uhr

Muss man auf jeden Fall einen Grundriss der Wohnung der Einkommenssteuer beifügen - oder nur auf Anfrage? Stichprobenartig zuhause vorbei kommen die ja wohl nicht extra (wenn es keine Steuerprüfung sein sollte)? Wer hat da Erfahrungen/Empfehlungen?

Ich will hier uebrigens gar nicht schummeln, das Zimmer hat einen eigenen Eingang - ich frage mich nur, ob die das dann einfach "glauben" und ob ich mir Arbeit sparen kann extra einen Grundriss anzufertigen bzw. dies erst auf Anfrage nachzureichen?


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Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 6. Juli 2009 09:20
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Also ich kenn das so, dass die eine Kopie vom Mietvertrag wegen der Anzahl der Zimmer und die Anzahl der Personen wollten, wenn dann eindeutig ein Zimmer mehr vorhanden ist, gibt es keine Probleme.


EGon42
beantwortet von EGon42 am 6. Juli 2009 09:21
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Aber nicht doch.

Das Finanzamt hat gar nicht die Möglichkeiten, jeden einzelnen Steuerbescheid genau zu prüfen.

Mach nur die nötigsten Angaben; wenn es nicht reicht werden die sich schon melden.


DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 6. Juli 2009 09:24
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Wenn's schon so weit ist, dass das Finanzamt das bei dir vor Ort nachprüft, stehst du bei denen so was von auf der Schwarzen Liste :-) Wenn am Wohnungsgrundriss erkennbar ist, dass der als Arbeitszimmer angebene Raum wirklich nur einen Zugang hat, werden sie es so akzeptieren. Sobald die Vermutung aufkommt, dass dieser Raum evtl. noch anders genutzt wird, könntest du in Erklärungszwang geraten (z.B. bei 5 Personen in in einer 3-Raum-Wohnung; ob sie dir dann das reine Arbeitszimmer noch abnehmen, würde ich bezweifeln).


gruenderlexikon
beantwortet von gruenderlexikon am 6. Juli 2009 11:22
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ein Grundriss der Wohnung wirkt da oft schon Wunder. Im allgemeinen liegt man immer auf der richtigen Seite, wenn man dem Finanzamt glaubhaft mit Dokumenten nachweist, was man will. Aufzurufen oder per Telefon wird in der Regel nichts geglaubt. Im Zweifelsfall beraumt das Finanzamt eine Außenprüfung ein, prüft so die Gegebenheiten vor Ort und entscheidet anschließend aufgrund des Berichts des Außenprüfers.

Mehr zum Thema arbeitszimmer in unserem Lexikon unter

http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html


anonym
beantwortet von newcomer am 6. Juli 2009 09:20
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da uns die ARs..GE schon 2 mal wegen ähnlichem besucht hat, wird es dort genau so sein und die schicken jemand vorbei

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 6. Juli 2009 09:24

ARGE ist nicht Finanzamt. Letzteres hat ein paar Millionen Kunden mehr.

Ich halte Besuch vom Finanzamt für sehr sehr unwahrscheinlich. Meines Wissens nach werden die Steuerbescheide für Privatpersonen (wenn überhaupt) nur stichprobenmässig geprüft; d.h. wenn man nicht gerade das Futter seinen Elefanten absetzen will (weil dieser als Briefbeschwerer fungiert) ... interessiert sich kein Mensch für die Details.

Und das jemand Besuch vom Finanzamt bekommen hätte habe ich noch NIE gehört ... wenn da jemand kommt ... dann mit Polizei und Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung.


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