Hallo zusammen, wer kann mir helfen? Meine Freundin (nachweislich keine Bedarfs- oder Einstandsgemeinschaft) hat eine eigene Wohnung seit dem 1.7- diese Wohnung wurde nur gelegentlich (stundenweise) genutzt um z. B. Kleidung zu holen.
Die Wohnung ist voll eingerichtet. Die Möbel sowie die komplette Kleidung usw. sind vorhanden. Jetzt sagt das Sozialamt (ARGE) Wohnung wurde nicht benutzt. Es gibt kein Geld. Die ganze Sache hat nichts mit den Erreichbarkeitsparagraphen zu tun. Wie oft muß sie die Wohnung nutzen damit die bezahlt wird? Gibt es irgendwo ein Gerichtsurteil oder Nachlesbares aus dem hervorgeht wie oft eine Wohnung genutzt werden? Im voraus vielen Dank für die Hilfe.

Wozu braucht man eine Wohnung, die man nicht nutzt. Warum soll der Steuerzahler (also auch ich ) diesen Unfug bezahlen?

...und völlig zu Recht sagt die Arge das! Wo ist denn da der Sinn: eine Wohnung zu haben (und zu bezahlen!?!!) die in keiner Weise genutzt wird...
Brigitta am 8. März 2008 18:07 DH

Wieso soll der Staat eine Wohnung bezahlen, die so ziemlich unbenutzt ist bzw. die zum Wohnen nicht gebraucht wird? Kann sich der/die Bedürftige von heute eine Wohnung als teuren Lagerraum vom Staat bezahlen lassen? Dafür könnte man sich auch einen Keller oder eine Garage mieten. Oder?
Brigitta am 8. März 2008 18:08 Frage ich mich auch. DH

Nach SGB II werden zur Sicherung des Lebensunterhaltes die notwendigen Kosten einer Unterkunft übernommen. Man kann bei der Wohnung der Freundin kaum von einer Unterkunft reden, sondern allenfalls von einem Lagerraum für Kleidung. Eine genaue Abgrenzung, bei wieviel Stunden täglicher oder wöchentlicher Nutzung von einer Unterkunft ausgegangen werden kann, ist wenig sinnvoll und hängt vom Einzelfall ab. Wer ständig und nachweislich auf Arbeitssuche unterwegs ist und in der Wohnung nur wenige Stunden übernachtet, kann damit sicher einen Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten haben.

Weshalb sollte eine Wohnung, die nicht benutzt wird, vom Steuerzahler finanziert werden?

Dass die Arge diesen "großen Kleiderschrank" nicht bezahlen will und muss, kann ich gut verstehen. Wenn Deine Freundin bei Dir wohnt, kann sie bestimmt auch ihre Kleidung dort unterbringen. Letzten Endes müssen die Steuerzahler für die Kosten der ungenutzten Wohnung aufkommen. Ist das fair? Recht werdet Ihr nirgendwo bekommen.
Na irgendwo muss sie ja dann wohnen, wenn nicht bei dir, wo dann? Das Sozialamt kriegt sowas ziemlich schnell mit, da werdet ihr keine Chance haben. Du sagst ja selber dass sie die Wohnung nicht nutzt.
Brigitta am 8. März 2008 18:11 Genau so ist es. DH

''Eine Unterkunft (auch: Obdach, veraltet: Bleibe) ist eine geschützte Stelle (Gebäude, Zelt oder ein Fahrzeug), das zumindest dem Übernachten dient. Die meisten Unterkünfte dienen dem Wohnen.''
Schau mal hier www.tacheles-sozialhilfe.de
Brigitta am 8. März 2008 18:12 DH
Kann mich da net anschließen, denn der Link is sooo unübersichtlich, daß ich zu obiger Frage auch nix fand. Mich interessiert, wieso das Soz. weiß, wo deine Freundin fast den ganzen Monat ist. Das geht die doch gar nix an, solange sie ihre Schreiben von den Behörden immer aus dem Briefkasten nimmt. Außerdem: was paasiert, wenn die Beziehung beendet ist? Soll sie dann ins Obdachlosenasyl?
Kann mich da net anschließen, denn der Link is sooo unübersichtlich, daß ich zu obiger Frage auch nix fand. Mich interessiert, wieso das Soz. weiß, wo deine Freundin fast den ganzen Monat ist. Das geht die doch gar nix an, solange sie ihre Schreiben von den Behörden immer aus dem Briefkasten nimmt und beantwortet. Außerdem: was passiert, wenn die Beziehung beendet ist? Soll sie dann ins Obdachlosenasyl?

Geh ich Recht in der Annahme, daß Ihr beide einen finanziellen Vorteil einfahren könnt, wenn Ihr getrennte Wohnungen habt?
Es geht also nicht nur um den finanziellen Schaden, der an der Allgemeinheit entsteht, weil eine Wohnung bezahlt werden muß, die nicht genutzt wird sondern es geht auch darum, daß durch diese Schein-Trennung die Allgemeinheit nochmals in den Beutel greifen muß für eine Leistung an Euch, die Euch eigentlich nicht zustehen würde, wenn Ihr die Fakten klar auf den Tisch legen würdet.
Korrigiere mich bitte, wenn meine Annahme nicht korrekt ist.
Ihr nehmt uns (Allgemeinheit) also gleich 2x aus und wollt nun von uns hier im Forum auch noch die Absolution und die Legitimation dafür haben. Darüber denke ich jetzt erstmal nach.
Gruß justii
in ordnung ist es nicht! soweit ich mich nicht täusche 1 mal im monat für mindestens 24 stunden.
Super Antwort. DH