Wie oft kann mann Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen?
Kann man kurz nach einem Scheidungsprozess für welchen Prozesskostenhilfe gewährt wurde, nochmal PKH beantragen, um einen Prozess um gemeinsames Grunstück und Inmobilie zu führen.
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Antwort von NadineMeyer 09.11.20081 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich denke schon.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich glaube schon. Ich hatte auch mehrere Prozesse im Zusammenhang mit der Scheidung, für jeden habe ich PKH bewilligt bekommen.
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PKH richtet sich nicht nach der Häufigkeit ! Wenn zu erkennen ist dass Du dich nicht selbst vertreten kannst sollte Dir schon PKH bewilligt werden ! Antrag stellen, mit dem Rechtspfleger reden !
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das hilft dir bestimmt weiter. http://www.ra-kassing.de/pkh/allg.htm
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Du hast ein gemeinsames Grundstück eine gemeinsame Inmobilie,so arm kannst Du nicht sein.So eine Frage zu stellen grenzt an Habgier.