
Der Anspruch auf eine Kurmassnahmen entsteht nach Ablauf einer Wartezeit von 4 Jahren nach Beendigung der letzten Kurmassnahme, also alle 4 Jahre.
Ausnahme:
Ein erneuter Anspruch kann auch vor Ablauf der o. g. Wartezeit eintreten, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. http://www.kidmed.de/kuren.php3

Was denn nun Urlaub oder Kur? Deine tags irritieren.

Mutterkind-Urlaub kannst du jederzeit in jedem reisebüro buchen.
mutter-kind-kuren bekommst du nach rücksprache mit arzt und krankenkasse verschrieben...

Beantragen kannst Du sie so oft Du willst, kommt halt darauf an ob sie genehmigt wird. Außerdem kommt es auf die Diagnose an und ob Dein Kind evtl. chronische Erkrankungen hat usw. Es liegt also im Ermessen der Krankenkasse ob sie eine Mutter-Kind-Kur genehmigen oder nicht.
schätze pro kind höchstens ein bis zwei mal. je nachdem ob sie von der notwendigkeit überzeugt sind. die krankenkassen sind da nicht spendabel.

Meinst Du vielleicht: Mutter-Kind-Kur? Da kann Dir die Krankenkasse weiterhelfen.
Einen Mutter-Kind-Urlaub muss man doch nicht beantragen, den kann man buchen.
danke gute antwort!
Viel Erfolg. LG